…getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…oben zitierten Berufungsentscheidung vom 16. Oktober 2007, in der unter anderem festgestellt worden sei, dass sämtliche Bescheide des Gewinnfeststellungsverfahrens dem Bw. gegenüber rechtsunwirksam geblieben wären, weil sie diesem jedenfalls bis zum damaligen Entscheidungszeitpunkt nicht ordnungsgemäß zugestellt gewesen seien. Aus dieser dokumentierten Rechtsunwirksamkeit der Grundlagenbescheide leitet…
…Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, so dass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…rechtswidrige (Einkommen-)Steuervorschreibung dadurch zwangsläufig auch rechtsunwirksam sei (VwGH 6.4.1995, 15/0088). Es sei somit im Hinblick auf die konkreten Berufungseinwendungen strikt zwischen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und Rechtsunwirksamkeit von Bescheiden zu differenzieren, da sich an die jeweilige Bescheidqualität - von den unterschiedlich auslösenden Ursachen abgesehen…
…Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Körperschaftsteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, so das jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, so dass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…übernommen worden. Diese Einbringung hatte den Rechtsübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bewirkt. Damit stellen alle nach dem 5. Juni 2003 auf die nicht mehr existente D lautende Bescheide sogenannte rechtsunwirksame Nicht-Bescheide dar. § 243 BAO normiert: Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden in erster Instanz erlassen, sind…
…1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Laut Aktenlage und ausdrücklicher Bestätigung durch die steuerliche Vertretung hat die HC die Zustellvollmacht für die Berufungswerberin. Dessen ungeachtet wurde der angefochtene Bescheid vom 25. Mai 2004 aber an die steuerliche Vertretung der Berufungswerberin zugestellt. Gemäß § 9 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F. GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. März 1999 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Vorlageantrag wird zurückgewiesen. Rechtsbelehrung…
…rechtsunwirksame Zustellung vor, weil die Fa. I........ durch die BF.., vertreten war, was auch aus der Korrespondenz der BF. mit Abgabenbehörde vom 20.02.2008 und umgekehrt der Abgabenbehörde mit BF. vom 29.02.2008 unmissverständlich hervorgeht. Es liegt daher zu allen Bescheiden eine rechtsunwirksame…
…mit P. vom 29.02.2008 unmissverständlich hervorgeht. Es liegt daher zu allen Bescheiden eine rechtsunwirksame Zustellung vor, was im Ergebnis bedeutet, dass diese Bescheide rechtlich gar nicht existent sind. Eine Berufung gegen einen mangels rechtswirksamer Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist gemäß § 273…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien vom 6. März 2003 betreffend Zurücknahme entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Fassung (BGBl. I Nr. 10/2004) ist ein Zustellungsbevollmächtigter als Empfänger zu bezeichnen, soweit ein solcher bestellt und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. In dem als Bescheid bezeichneten Schriftstück vom 12. Juni 2006, Zahl 910000/zzzzz/2006, wurde der nunmehrige Bf selbst…
…dem Verfahren Zahl 900/nnnnn/2001 (Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat vom 6. Juli 2006) zu verbinden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Entscheidung wurde folgender relevante Sachverhalt zu Grunde gelegt: Mit Bescheid des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. September 2001 wurden gegenüber dem Bf gemäß …
…über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Steuerberater, vom 28. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. November 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2003 gemäß § 299 BAO entschieden: Der Abweisungsbescheid zum Antrag gemäß § 299 BAO vom 29…
…Unter solchen Bescheiden können nur Bescheide im rechtlichen Sinne verstanden werden, nicht aber rechtsunwirksame Dokumente, die nur Form und Inhalt eines beabsichtigten Bescheides haben. Folglich können sogenannte Nichtbescheide (nichtige Bescheide, vermeintliche Bescheide, nicht rechtswirksam erlassene Bescheide, fehlgeschlagene Versuche der Bescheiderlassung) keine geeigneten Anfechtungsobjekte einer Berufung…
…die rechtsunwirkksame Verweigerung der Auszahlung der Abfertigung durch den damaligen Arbeitgeber habe ich den Anspruch auf den Alleinverdiener für 2004 verloren. Daher bitte ich Sie um Rücksichtnahme auf die oben genannten Umstände und um Anerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages für 2004 und Korrektur des entsprechenden Bescheides vom…