…eines Zurückweisungsgrundes abspricht oder ob bei Unzulässigkeit der Beschwerde ein Zurückweisungsbeschluss vom Berichterstatter erlassen wird. Da sich aus der Aktenlage und der geltenden Rechtslage eindeutig ergibt, dass keine rechtswirksame Zustellung der beschwerdegegenständlichen Bescheide an die Bf. erfolgt und auch keine Heilung des Zustellmangels eingetreten ist…
…getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…oben zitierten Berufungsentscheidung vom 16. Oktober 2007, in der unter anderem festgestellt worden sei, dass sämtliche Bescheide des Gewinnfeststellungsverfahrens dem Bw. gegenüber rechtsunwirksam geblieben wären, weil sie diesem jedenfalls bis zum damaligen Entscheidungszeitpunkt nicht ordnungsgemäß zugestellt gewesen seien. Aus dieser dokumentierten Rechtsunwirksamkeit der Grundlagenbescheide leitet…
…Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, so dass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…die Geltendmachung des betreffenden Abgabenanspruches (hier: Einkommensteuer für ein bestimmtes Jahr) gerichtet und nach außen erkennbar (außerhalb der Sphäre der Behörde erkennbar) sind: sogenannte ´Nichtbescheide´ (vermeintliche/rechtsunwirksame Bescheide, erfolglose Versuche der Bescheiderlassung) (vgl. zu gemäß § 300 Abs. 1 Satz 1 BAO nichtigen Bescheiden: Ritz/Koran…
…getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…rechtswidrige (Einkommen-)Steuervorschreibung dadurch zwangsläufig auch rechtsunwirksam sei (VwGH 6.4.1995, 15/0088). Es sei somit im Hinblick auf die konkreten Berufungseinwendungen strikt zwischen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und Rechtsunwirksamkeit von Bescheiden zu differenzieren, da sich an die jeweilige Bescheidqualität - von den unterschiedlich auslösenden Ursachen abgesehen…
…Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Körperschaftsteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, so das jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, so dass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…übernommen worden. Diese Einbringung hatte den Rechtsübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bewirkt. Damit stellen alle nach dem 5. Juni 2003 auf die nicht mehr existente D lautende Bescheide sogenannte rechtsunwirksame Nicht-Bescheide dar. § 243 BAO normiert: Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden in erster Instanz erlassen, sind…
…1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Laut Aktenlage und ausdrücklicher Bestätigung durch die steuerliche Vertretung hat die HC die Zustellvollmacht für die Berufungswerberin. Dessen ungeachtet wurde der angefochtene Bescheid vom 25. Mai 2004 aber an die steuerliche Vertretung der Berufungswerberin zugestellt. Gemäß § 9 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F. GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. März 1999 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Vorlageantrag wird zurückgewiesen. Rechtsbelehrung…
…rechtsunwirksame Zustellung vor, weil die Fa. I........ durch die BF.., vertreten war, was auch aus der Korrespondenz der BF. mit Abgabenbehörde vom 20.02.2008 und umgekehrt der Abgabenbehörde mit BF. vom 29.02.2008 unmissverständlich hervorgeht. Es liegt daher zu allen Bescheiden eine rechtsunwirksame…
…Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen einer rechtsunwirksamen Bescheidzustellung konnte sich das Bundesfinanzgericht auf die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stützen. Die Frage, ob hinsichtlich der angefochtenen Bescheide eine rechtsunwirksame Zustellung vorliegt, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in dem den Bf…
…mit P. vom 29.02.2008 unmissverständlich hervorgeht. Es liegt daher zu allen Bescheiden eine rechtsunwirksame Zustellung vor, was im Ergebnis bedeutet, dass diese Bescheide rechtlich gar nicht existent sind. Eine Berufung gegen einen mangels rechtswirksamer Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist gemäß § 273…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien vom 6. März 2003 betreffend Zurücknahme entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…Ri in der Beschwerdesache BF1, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***2***, betreffend die Beschwerde vom 30. Juni 2020 gegen die - als Bescheide intendierten - Erledigungen des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 15. Juni 2020 betreffend die gemäß § 188 BAO iVm § 190 Abs…
…6***, betreffend die Beschwerden vom 2. November 2016 vom 9. Juni 2017 sowie vom 12. Juni 2017 gegen die - als Bescheide intendierte - Erledigungen des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 29. September 2016, vom 11. Mai 2027 sowie vom 23. Mai…