…und die do. zit. Judikate). A.) Rechtliche Verfügung über Gehalt/Arbeitslohn: Ein Arbeitnehmer kann rechtlich über sein Gehalt (seinen Arbeitslohn) verfügen, wenn er einen Rechtsanspruch auf dieses Gehalt (diesen Arbeitslohn) hat. Der Rechtsanspruch auf Gehalt entsteht durch ein Dienstverhältnis; die Zahlung des einem Angestellten zukommenden…
…dort angeführten Literaturhinweise). Die Bw. behauptet nicht, dass der Verfügungsmacht ihres Geschäftsführers über die gutgeschriebenen Bezüge ein rechtliches Hindernis entgegengestanden wäre. Dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft grundsätzlich auch die tatsächliche Verfügungsmacht über zu seinen Gunsten ausgestellte Gutschriften innehat, ist nicht zu bezweifeln (vgl. u.a…
…Abgeltung der beiden Geschwister, analog den oftmals in Übergabsverträgen enthaltenen Verträgen zugunsten Dritter, aufgetragen hat. Vom Übergeber wurde also die alleinige Verfügungsgewalt über die Liegenschaft dieser einen Tochter übertragen; kein anders lautender erklärter bzw. kontrollierbarer Parteiwille - wie etwa ein Hinweis darauf, dass alle drei die…
…Abgeltung der beiden Geschwister, analog den oftmals in Übergabsverträgen enthaltenen Verträgen zugunsten Dritter, aufgetragen hat. Vom Übergeber wurde also die alleinige Verfügungsgewalt über die Liegenschaft dieser einen Tochter übertragen; kein anders lautender erklärter bzw. kontrollierbarer Parteiwille - wie etwa ein Hinweis darauf, dass alle drei die…
…über eine Wohnung tatsächlich und rechtlich verfügen zu können. Maßgebend ist dabei die tatsächliche Gestaltung der Dinge, auf die subjektive Ansicht und Einstellung der Bw. kommt es nicht an. Eine rechtliche Verfügungsmacht über die gegenständliche Wohnung durch die Bw besteht durch das -grundbücherlich-den Eltern…
…auszubezahlen. Der Umstand, dass die genannten Beträge nicht ausbezahlt wurden, liegt damit allein in der diesbezüglich vom wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer getroffenen Entscheidung. Der festgestellte Sachverhalt ist in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Gemäß § 41 Abs. 1 FLAG haben den Dienstgeberbeitrag alle Dienstgeber zu entrichten…
…vor. Die Verschaffung der Verfügungsmacht sei in erster Linie ein tatsächlicher Vorgang der in dem Augenblick eintrete, in dem der Abnehmer über den gelieferten Gegenstand tatsächlich verfügen könne, gleichgültig, ob der Vorgang auf einer rechtlichen Grundlage beruhe. Die Übertragung der faktischen Verfügungsmacht führe dann zu…
…wirtschaftlich verfügbare Vermögen heranzuziehen (Quantschnigg/Schuch, ARD 3957/9/88, S 1282). Da jedoch in Bezug auf das Haus rechtliche Verfügungsbeschränkungen vorlägen, hätten die Begräbniskosten im Nachlassvermögen keine Deckung finden können. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Juni 2008 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab.…
…steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich über die Einnahmen verfügen kann. Der VwGH setzt zwar grundsätzlich die rechtliche Verfügungsmöglichkeit voraus, doch begründen auch widerrechtlich bezogene geldwerte Vorteile Einnahmen (VwGH 17.1.1989, 88/14/0010). Die Einnahmen sind daher zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige die volle Verfügungsmacht über…
…Seite 129), und zwar die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmöglichkeit (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Teil I, § 6, Rz. 68). Der "Anschaffungszeitpunkt" ist der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit nicht im Sinn der bloß rechtlichen, sondern im…
…als Aufgabe des inländischen Wohnsitzes gewertet werden, zumal der Bw. trotz Nutzung der Wohnung durch seinen Sohn damit weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht dauerhaft jegliche Verfügungsmöglichkeiten über diese Wohnung verloren hat (vgl. auch EAS-Auskunft des BMF, GZ Sch 110/2-IV/4…
…Nur dieses erlaubt eine verlässliche Beurteilung darüber, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigt wird. Liegt daher eine rechtliche Verfügungsbeschränkung in Bezug auf einen vorhandenen Nachlass vor (zB ein lebenslängliches, grundbücherlich verankertes Wohnrecht, Veräußerungsverbot und dgl), die eine Verwertung des vorhandenen Nachlasses nicht gestatten…
…an der Sache erworben wird. Diesen Zeitpunkt setzt der Gerichtshof mit der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit gleich, die er nicht im Sinn einer bloß rechtlichen, sondern im Sinn der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut versteht (VwGH 9.3.2005, 2002/13/0171; 25.2.1997…
…dh. dass die Wohnstätte auf Dauer zur Verfügung stehen muss. Die Wohnstätte muss dem Steuerpflichtigen jederzeit zur Verfügung stehen. Der OECD-Steuerausschuss geht somit von einer abstrakten Verfügbarkeit über die Wohnstätte aus. Das Kriterium der Verfügbarkeit umfasst demnach nicht nur die rechtliche Verfügungsgewalt; die Wohnstätte…
…GmbH habe sich die Freigabe des Betrages bis zur Erbringung dieses Nachweises ausdrücklich vorbehalten. Für das Zufließen der Einnahmen sei jedoch - entsprechend der Judikatur des VwGH - neben der tatsächlichen auch die rechtliche Verfügungsmacht maßgeblich, weshalb die Zahlung nicht im Jahr 2008 zugeflossen sei. Das Finanzamt…
…habe und erst nach dem Zustandekommen einer Einigung wieder in das Haus eingezogen sei. Zur Ansicht, dass der Berufungswerber die rechtliche und tatsächliche Verfügungsmacht über im Inland gelegene Räumlichkeiten hatte, also im strittigen Zeitraum über einen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 26 BAO verfügt hatte…
…gehören Kautionsbeträge. Dabei handelt es sich vielmehr um Gelder, die sich zwar faktisch in fremder Verwahrung befinden, ohne allerdings der rechtlichen Verfügungsgewalt des Kautionsgebers entzogen zu sein. Dies wird nicht zuletzt durch die Möglichkeit, solche Kautionsgelder zur Besicherung von Verbindlichkeiten des Kautionsberechtigten zu verwenden, dokumentiert…
…X als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen. Im berufungsgegenständlichen Fall sei somit X schon vor der Anteilsvereinigung wirtschaftlicher Eigentümer des Superädifikates gewesen, er habe somit nicht durch die Anteilsvereinigung die wirtschaftliche respektive rechtliche Verfügungsmacht erlangt. Diesen Ausführungen ist Folgendes entgegenzuhalten. Nach § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG…
…Daher habe der Bw. keine tatsächliche Verfügungsmacht über eine Wohnung. Für ein angemessenes Wohnen sei bekanntlich die tatsächliche und nicht irgendeine rechtliche Verfügungsmacht maßgeblich. Eine Verlegung des Wohnsitzes nach Baden sei erst im August "2002" erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt sei mit der Firma P ein…
…wären und beantragt die vollinhaltliche Stattgabe der Berufung. Die Amtsvertreterin verweist ebenfalls auf die bisherigen Ausführungen des Finanzamtes und führt nochmals aus, dass aus der Sicht der FA eine rechtliche Verfügungsmöglichkeit des Geschäftsführers bzw. ein Wahlrecht dahingehend vorliegen würde, was mit seiner Bonifikation geschehen solle…