…erklärte Mag.N nach erneuter Unterlagendurchsicht, dass der Bw. solche Bescheidausfertigungen bisher nicht zugegangen seien. Am 21. November 2011 brachte die Referentin der Amtspartei die bisherigen zweitinstanzlichen Ermittlungsergebnisse und insbesondere das Vorbringen von Mag.N vom 16. November 2011 fernmündlich zur Kenntnis und ersuchte gleichzeitig…
…als Bescheide intendierten verfahrensrechtlichen Erledigungen somit keinerlei Rechtswirkungen (normative Gestaltungswirkung, Ingangsetzung der Berufungsfrist etc.) entfaltet (VwGH 04.02.2009, 2008/15/0266; Ritz, BAO4 § 92 Rz 1, 2, § 97 Rz 1, § 245 Rz 4, 5). Insbesondere wurden durch diese mangels Bekanntgabe rechtlich nicht existent gewordenen…
…das Finanzamt mit Rücksicht auf den Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt war, ohne wirksame Verfahrenstitel in der gleichen Sache neuerliche Sachbescheide betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 zu erlassen, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit spruchgemäß jeweils mit Berufungsentscheidung ersatzlos aufzuheben gewesen. Aufgrund dieser Bescheidaufhebungen gemäß …
…wie im letzten Absatz festgehalten, nicht rechtlich existent geworden und ist eine gegen ihn gerichtete Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO ("Die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist.") zurückzuweisen. Im Ergebnis ist daher der Spruch des Zurückweisungsbescheides…
…der Abgabenbehörde erster als auch der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Nicht zulässig in diesem Sinn sind Berufungen gegen (rechtlich) nicht existente Bescheide (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung³, Rz ff zu § 273 BAO). Vom Finanzamt wurde kein Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Gewerbesteuer für das Jahr 1991 erlassen…
…3 Finanzbeamten ein rechtlich nicht existenter Bescheid zwecks Aufhebung des Bankgeheimnisses nach § 38 Abs. 2 Z. 1 BWG der Hausbank vorgelegt worden. Weiters sei der Erlass des Finanzministeriums vom 13.10.1988 missachtet worden. Es werde vom BMF angeordnet, dass die bescheidmäßige Einleitung in der…
…Ein rechtlich nicht (mehr) existenter Bescheid kann nicht aufgehoben werden, folglich kann der Aufhebungsbescheid nur mehr als gegen die Berufungsentscheidung gerichtet gesehen werden. Da aber, wie obenstehend ausführlich dargestellt, die Abgabenbehörde erster Instanz aufgrund des Gesetzeswortlautes des § 299 Abs 1 BAO nur einen Bescheid der…
…eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO gerechtfertigt sei. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme wiederholte der steuerliche Vertreter der Bw. die Ansicht, dass, da die Personengemeinschaft bereits vor Bescheidzustellung aufgelöst gewesen sei, der "Nichtfeststellungsbescheid" an jeden einzelnen "Beteiligten" zuzustellen gewesen wäre, andernfalls der Bescheid rechtlich nicht existent…
…des Todes der Verstorbene nicht mehr Verfahrensrechtssubjekt und damit Bescheidadressat sein kann. Ein Bescheid gegenüber einer rechtlich nicht existenten Person geht ins Leere, er vermag keine Wirkungen zu entfalten. Ein derartiger Bescheid ist nicht mangelhaft (bekämpfbar, aber wirksam), er ist vielmehr ein nicht existenter "Nichtbescheid"…
…einem Einzelbeamten obliegt, wurde vom Vorstand der Finanzstrafbehörde erster Instanz für das gegenständliche Verfahren folgerichtig kein Amtsbeauftragter bestellt. Die Erhebung einer Berufung durch einen Amtsbeauftragten ist im gegenständlichen Verfahren daher rechtsunmöglich und Ausfertigungen nicht existenter Berufungen können dem Beschuldigten nicht zugestellt werden. Daraus ergibt sich…
…§ 209 a Absatz 2 BAO nicht anwendbar ist. 2. Mangelhafte Abgabenerklärung Die Anführung rechtlich nicht existenter Personen in der Abgabenerklärung kann nicht anders beurteilt werden, als deren Übernahme in einer Berufungsentscheidung oder in einem erstinstanzlichen Bescheid, welche jedenfalls nichtig sind. Solche Erklärungen weisen schwerwiegende Mängel…
…§ 209 a Absatz 2 BAO nicht anwendbar ist. 2. Mangelhafte Abgabenerklärung Die Anführung rechtlich nicht existenter Personen in der Abgabenerklärung kann nicht anders beurteilt werden, als deren Übernahme in einer Berufungsentscheidung oder in einem erstinstanzlichen Bescheid, welche jedenfalls nichtig sind. Solche Erklärungen weisen schwerwiegende Mängel…
…die Berufung gegenüber der Großbetriebsprüfung Wien - Körperschaften in der Causa B GmbH vorgebracht. Die Berufungsabweisung werde auch hier mit einer rechtlich nicht existenten erstinstanzlichen Erledigung formal begründet. Mit Bescheid vom 22. Dezember 2006 habe die Abgabenbehörde erster Instanz den Ablauf der Aussetzung der Einhebung betreffend…
…ihrer Zustellung an den Masseverwalter nicht als Berufungsvorentscheidungen wirksam geworden sind. Gemäß § 243 BAO sind Berufungen nur gegen Bescheide zulässig - nicht aber gegen Schriftstücke, die trotz ihrer Bezeichnung als solche keine rechtswirksamen Bescheide sind. Die gegenständlichen Berufungen werden daher mangels rechtlich existenter Anfechtungsobjekte (Bescheide) gemäß …
…2003 erloschenen Bw. gestellt worden. Dieser kam als rechtlich nicht mehr existenter GmbH keine Rechts- und Handlungsfähigkeit iSd § 79 BAO und folglich auch keine Berechtigung zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages mehr zu. Der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagende Bescheid vom 11. 10. 2004 ist…
…an den Gemeinschuldner gerichteten Bescheides vom 7. August 2007 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2006 an den Masseverwalter ist dieser Bescheid dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden (vgl. VwGH 2.3.2006, 2006/15/0087). Mangels rechtswirksamer Zustellung liegt kein rechtlich existenter Bescheid vor, weshalb…
…jedoch im Zuge der amtswegigen Löschung der Gesellschaft nicht erfolgt. Der ehemalige Geschäftsführer sei zu diesem Zeitpunkt zur Entgegennahme von Zustellungen für die Gesellschaft nicht mehr befugt gewesen. Mangels rechtswirksamer Zustellung liege im gegenständlichen Fall kein rechtlich existenter Bescheid vor. Dem Vorlageantrag wurden eine Zustimmung…
…gem. § 7 UStG 1994 nicht vorliegen: Da eine Ausfuhrlieferung im o.a. gesetzlichen Umfang mangels Nachweises des tatsächlichen Warenlaufs und mangels tatsächlich existenter Abnehmer nicht mit den dafür vorgesehenen Bescheinigungen bewiesen werden kann, und daher ein nicht dokumentierter Verkauf im Inland nicht ausgeschlossen werden kann…
…Vertreter mehr, zumal er auch nicht Gesellschafter, Prokurist oder Arbeitnehmer der GmbH war (vgl. § 18 Abs. 4 GmbHG; § 16 Abs. 2 ZustellG). Dies bedeutet, dass mangels rechtswirksamer Zustellung kein rechtlich existenter Umsatzsteuerbescheid 2007 vorliegt. Das Finanzamt hat es - ausgehend von der gegenteiligen Annahme - unterlassen, sich…
…Da kein rechtlich existenter Grundlagenbescheid vorhanden ist und das Berufungsverfahren nicht zulässig war, gibt es auch keine mittelbare Abhängigkeit gemäß § 209a Abs. 2 BAO. Der am 18.04.1997 gemäß § 295 BAO erlassene Einkommensteuerbescheid 1989 ist rechtswirksam erlassen und rechtskräftig geworden." Gegen den Bescheid vom…