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UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…erklärte Mag.N nach erneuter Unterlagendurchsicht, dass der Bw. solche Bescheidausfertigungen bisher nicht zugegangen seien. Am 21. November 2011 brachte die Referentin der Amtspartei die bisherigen zweitinstanzlichen Ermittlungsergebnisse und insbesondere das Vorbringen von Mag.N vom 16. November 2011 fernmündlich zur Kenntnis und ersuchte gleichzeitig…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…als Bescheide intendierten verfahrensrechtlichen Erledigungen somit keinerlei Rechtswirkungen (normative Gestaltungswirkung, Ingangsetzung der Berufungsfrist etc.) entfaltet (VwGH 04.02.2009, 2008/15/0266; Ritz, BAO4 § 92 Rz 1, 2, § 97 Rz 1, § 245 Rz 4, 5). Insbesondere wurden durch diese mangels Bekanntgabe rechtlich nicht existent gewordenen…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…das Finanzamt mit Rücksicht auf den Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt war, ohne wirksame Verfahrenstitel in der gleichen Sache neuerliche Sachbescheide betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 zu erlassen, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit spruchgemäß jeweils mit Berufungsentscheidung ersatzlos aufzuheben gewesen. Aufgrund dieser Bescheidaufhebungen gemäß …

UFSL RV/0871-L/05Zurückweisung einer gegen rechtlich nicht existenten Bescheid gerichteten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

…wie im letzten Absatz festgehalten, nicht rechtlich existent geworden und ist eine gegen ihn gerichtete Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO ("Die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist.") zurückzuweisen. Im Ergebnis ist daher der Spruch des Zurückweisungsbescheides…

UFSF RV/0526-F/07Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen (Investmentfonds - Blasebalgfall)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…der Abgabenbehörde erster als auch der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Nicht zulässig in diesem Sinn sind Berufungen gegen (rechtlich) nicht existente Bescheide (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung³, Rz ff zu § 273 BAO). Vom Finanzamt wurde kein Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Gewerbesteuer für das Jahr 1991 erlassen…

UFSI FSRV/0018-I/07Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Landwirt bei behaupteter Überschreitung der Buchführungsgrenzen nach § 125 Abs. 1 lit. a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.04.2008

…3 Finanzbeamten ein rechtlich nicht existenter Bescheid zwecks Aufhebung des Bankgeheimnisses nach § 38 Abs. 2 Z. 1 BWG der Hausbank vorgelegt worden. Weiters sei der Erlass des Finanzministeriums vom 13.10.1988 missachtet worden. Es werde vom BMF angeordnet, dass die bescheidmäßige Einleitung in der…

BFG RV/7101556/2010Aufhebung Einkommensteuerbescheide infolge nicht existenter F-Bescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2014

…gegangen ist, d.h. rechtlich nicht existent geworden ist, so ist der Änderungsbescheid rechtswidrig ergangen. Die Rechtswidrigkeit ist nicht dadurch sanierbar, dass nachträglich ein (neuer) Grundlagenbescheid erlassen wird. Die angefochtenen Bescheide zur Einkommensteuer des Bf. für die Jahre 2002 bis 2006 (vom 11. Jänner bzw…

UFSL RV/0372-L/05Bescheidaufhebung von Amts wegen, keine Aufhebung einer Berufungsentscheidung durch Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005

…Ein rechtlich nicht (mehr) existenter Bescheid kann nicht aufgehoben werden, folglich kann der Aufhebungsbescheid nur mehr als gegen die Berufungsentscheidung gerichtet gesehen werden. Da aber, wie obenstehend ausführlich dargestellt, die Abgabenbehörde erster Instanz aufgrund des Gesetzeswortlautes des § 299 Abs 1 BAO nur einen Bescheid der…

BFG RS/7100023/2018Abweisung eines Antrags gemäß §299 BAO wegen Fehlens einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit des Bescheides!
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2019Teil 1/2

…die de facto nicht existente Sachverhaltsdarstellung, die Ergebnisse der Beweiswürdigung als auch die rechtliche Würdigung. keine ausreichende Begründung der Verdachtslage Eine Bescheidbegründung ist nicht Selbstzweck, sondern Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und für einen effizienten Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung. Erst die Begründung macht den Bescheid für den…

BFG RS/7100043/2019Aufhebung eines Prüfungsauftrages gem. § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.11.2019

… 29 FinStrG erstattet“ wurde. Wir beantragen die ersatzlose Aufhebung des o.a. „Bescheides“ über einen Prüfungsauftrag. Begründung: -) Rechtlich nicht mehr existenter Bescheidadressat Aufgrund der beendeten Liquidation der Kapitalgesellschaft 2011, der Löschung aufgrund der beendeten Liquidation im Firmenbuch am 29.3.2011 und der Beendigung aller…

BFG RS/7100050/2019Aufhebung eines Prüfungsauftrages gemäß § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.09.2019

… 29 FinStrG erstattet“ wurde. Wir beantragen die ersatzlose Aufhebung des o.a. „Bescheides“ über einen Prüfungsauftrag. Begründung: -) Rechtlich nicht mehr existenter Bescheidadressat Aufgrund der beendeten Liquidation der Kapitalgesellschaft 2011, der Löschung aufgrund der beendeten Liquidation im Firmenbuch am 25.3.2011 und der Beendigung aller…

BFG RV/3100330/2017kein rechtlich existenter Bescheid mangels unwirksamer Zustellung (die Zustellung erfolgte nicht an den Zustellungsbevollmächtigten, sondern an einen Steuerberater)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss28.08.2017

…bei mangelnder Bescheidqualität unzulässig. Eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; VwGH 29.5.1995, 93/17/0318; Ritz, BAO5, § 260 Tz 5, 8). Wird - wie im vorliegenden Fall - eine Bescheidbeschwerde gegen…

BFG RV/6100028/20111) Aufhebung Einkommensteuerbescheide infolge rechtlich nicht existenter Grundlagenbescheide 2) Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2015

…Zinsenbescheid, eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides erfolgt nicht (vgl. Ritz, BAO 5 , § 205 Tz 35). Zulässigkeit einer Revision: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist aus nachstehenden Gründen nicht zulässig: Dass ein abgeleiteter Bescheid einen rechtlich existenten Grundlagenbescheid voraussetzt…

BFG RV/4100707/2015Bescheidadressierung stille Gesellschaft, Erlassung Prüfungsauftrag unzuständige Behörde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.10.2020

…einen Teil der Beteiligten gerichtet wurden, sind diese aufgrund der oben angeführten Judikatur rechtlich zur Gänze unwirksam. Auch, dass die Mitunternehmer im Rahmen der Verteilung der Einkünfte einzeln genannt werden, kann eine taugliche Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht ersetzen (VwGH 12.12.2007, 2005/15/0040).…

UFSW RV/0238-W/06Bescheidadressat nach Beendigung einer Personenvereinigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2006

…eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO gerechtfertigt sei. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme wiederholte der steuerliche Vertreter der Bw. die Ansicht, dass, da die Personengemeinschaft bereits vor Bescheidzustellung aufgelöst gewesen sei, der "Nichtfeststellungsbescheid" an jeden einzelnen "Beteiligten" zuzustellen gewesen wäre, andernfalls der Bescheid rechtlich nicht existent…

UFSW RV/3729-W/09Zurückweisung einer gegen einen "Nichtbescheid" erhobenen Berufung als unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2009

…des Todes der Verstorbene nicht mehr Verfahrensrechtssubjekt und damit Bescheidadressat sein kann. Ein Bescheid gegenüber einer rechtlich nicht existenten Person geht ins Leere, er vermag keine Wirkungen zu entfalten. Ein derartiger Bescheid ist nicht mangelhaft (bekämpfbar, aber wirksam), er ist vielmehr ein nicht existenter "Nichtbescheid"…

UFSW FSRV/0025-W/05Antrag auf Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages betreffend eine Verständigung über die Vorlage eines Rechtsmittels (Verf 46)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.03.2005

…einem Einzelbeamten obliegt, wurde vom Vorstand der Finanzstrafbehörde erster Instanz für das gegenständliche Verfahren folgerichtig kein Amtsbeauftragter bestellt. Die Erhebung einer Berufung durch einen Amtsbeauftragten ist im gegenständlichen Verfahren daher rechtsunmöglich und Ausfertigungen nicht existenter Berufungen können dem Beschuldigten nicht zugestellt werden. Daraus ergibt sich…

UFSW RD/0059-W/08Keine Erlassung eines Feststellungsbescheides, wenn die abgeleiteten Abgabenansprüche bereits verjährt sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.04.2009

…§ 209 a Absatz 2 BAO nicht anwendbar ist. 2. Mangelhafte Abgabenerklärung Die Anführung rechtlich nicht existenter Personen in der Abgabenerklärung kann nicht anders beurteilt werden, als deren Übernahme in einer Berufungsentscheidung oder in einem erstinstanzlichen Bescheid, welche jedenfalls nichtig sind. Solche Erklärungen weisen schwerwiegende Mängel…

UFSW RD/0060-W/08Keine Erlassung eines Feststellungsbescheides bei verjährten abgeleiteten Abgabenansprüchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.04.2009

…§ 209 a Absatz 2 BAO nicht anwendbar ist. 2. Mangelhafte Abgabenerklärung Die Anführung rechtlich nicht existenter Personen in der Abgabenerklärung kann nicht anders beurteilt werden, als deren Übernahme in einer Berufungsentscheidung oder in einem erstinstanzlichen Bescheid, welche jedenfalls nichtig sind. Solche Erklärungen weisen schwerwiegende Mängel…

UFSL RV/0387-L/08Keine sachlich bedingte Unbilligkeit bei Festsetzung von Aussetzungszinsen und bei unbeeinspruchter rechtswidriger Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2010

…die Berufung gegenüber der Großbetriebsprüfung Wien - Körperschaften in der Causa B GmbH vorgebracht. Die Berufungsabweisung werde auch hier mit einer rechtlich nicht existenten erstinstanzlichen Erledigung formal begründet. Mit Bescheid vom 22. Dezember 2006 habe die Abgabenbehörde erster Instanz den Ablauf der Aussetzung der Einhebung betreffend…