…erklärte Mag.N nach erneuter Unterlagendurchsicht, dass der Bw. solche Bescheidausfertigungen bisher nicht zugegangen seien. Am 21. November 2011 brachte die Referentin der Amtspartei die bisherigen zweitinstanzlichen Ermittlungsergebnisse und insbesondere das Vorbringen von Mag.N vom 16. November 2011 fernmündlich zur Kenntnis und ersuchte gleichzeitig…
…als Bescheide intendierten verfahrensrechtlichen Erledigungen somit keinerlei Rechtswirkungen (normative Gestaltungswirkung, Ingangsetzung der Berufungsfrist etc.) entfaltet (VwGH 04.02.2009, 2008/15/0266; Ritz, BAO4 § 92 Rz 1, 2, § 97 Rz 1, § 245 Rz 4, 5). Insbesondere wurden durch diese mangels Bekanntgabe rechtlich nicht existent gewordenen…
…das Finanzamt mit Rücksicht auf den Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt war, ohne wirksame Verfahrenstitel in der gleichen Sache neuerliche Sachbescheide betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 zu erlassen, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit spruchgemäß jeweils mit Berufungsentscheidung ersatzlos aufzuheben gewesen. Aufgrund dieser Bescheidaufhebungen gemäß …
…wie im letzten Absatz festgehalten, nicht rechtlich existent geworden und ist eine gegen ihn gerichtete Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO ("Die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist.") zurückzuweisen. Im Ergebnis ist daher der Spruch des Zurückweisungsbescheides…
…der Abgabenbehörde erster als auch der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Nicht zulässig in diesem Sinn sind Berufungen gegen (rechtlich) nicht existente Bescheide (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung³, Rz ff zu § 273 BAO). Vom Finanzamt wurde kein Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Gewerbesteuer für das Jahr 1991 erlassen…
…3 Finanzbeamten ein rechtlich nicht existenter Bescheid zwecks Aufhebung des Bankgeheimnisses nach § 38 Abs. 2 Z. 1 BWG der Hausbank vorgelegt worden. Weiters sei der Erlass des Finanzministeriums vom 13.10.1988 missachtet worden. Es werde vom BMF angeordnet, dass die bescheidmäßige Einleitung in der…
…gegangen ist, d.h. rechtlich nicht existent geworden ist, so ist der Änderungsbescheid rechtswidrig ergangen. Die Rechtswidrigkeit ist nicht dadurch sanierbar, dass nachträglich ein (neuer) Grundlagenbescheid erlassen wird. Die angefochtenen Bescheide zur Einkommensteuer des Bf. für die Jahre 2002 bis 2006 (vom 11. Jänner bzw…
…Ein rechtlich nicht (mehr) existenter Bescheid kann nicht aufgehoben werden, folglich kann der Aufhebungsbescheid nur mehr als gegen die Berufungsentscheidung gerichtet gesehen werden. Da aber, wie obenstehend ausführlich dargestellt, die Abgabenbehörde erster Instanz aufgrund des Gesetzeswortlautes des § 299 Abs 1 BAO nur einen Bescheid der…
…die de facto nicht existente Sachverhaltsdarstellung, die Ergebnisse der Beweiswürdigung als auch die rechtliche Würdigung. keine ausreichende Begründung der Verdachtslage Eine Bescheidbegründung ist nicht Selbstzweck, sondern Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und für einen effizienten Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung. Erst die Begründung macht den Bescheid für den…
… 29 FinStrG erstattet“ wurde. Wir beantragen die ersatzlose Aufhebung des o.a. „Bescheides“ über einen Prüfungsauftrag. Begründung: -) Rechtlich nicht mehr existenter Bescheidadressat Aufgrund der beendeten Liquidation der Kapitalgesellschaft 2011, der Löschung aufgrund der beendeten Liquidation im Firmenbuch am 29.3.2011 und der Beendigung aller…
… 29 FinStrG erstattet“ wurde. Wir beantragen die ersatzlose Aufhebung des o.a. „Bescheides“ über einen Prüfungsauftrag. Begründung: -) Rechtlich nicht mehr existenter Bescheidadressat Aufgrund der beendeten Liquidation der Kapitalgesellschaft 2011, der Löschung aufgrund der beendeten Liquidation im Firmenbuch am 25.3.2011 und der Beendigung aller…
…bei mangelnder Bescheidqualität unzulässig. Eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; VwGH 29.5.1995, 93/17/0318; Ritz, BAO5, § 260 Tz 5, 8). Wird - wie im vorliegenden Fall - eine Bescheidbeschwerde gegen…
…Zinsenbescheid, eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides erfolgt nicht (vgl. Ritz, BAO 5 , § 205 Tz 35). Zulässigkeit einer Revision: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist aus nachstehenden Gründen nicht zulässig: Dass ein abgeleiteter Bescheid einen rechtlich existenten Grundlagenbescheid voraussetzt…
…einen Teil der Beteiligten gerichtet wurden, sind diese aufgrund der oben angeführten Judikatur rechtlich zur Gänze unwirksam. Auch, dass die Mitunternehmer im Rahmen der Verteilung der Einkünfte einzeln genannt werden, kann eine taugliche Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht ersetzen (VwGH 12.12.2007, 2005/15/0040).…
…eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO gerechtfertigt sei. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme wiederholte der steuerliche Vertreter der Bw. die Ansicht, dass, da die Personengemeinschaft bereits vor Bescheidzustellung aufgelöst gewesen sei, der "Nichtfeststellungsbescheid" an jeden einzelnen "Beteiligten" zuzustellen gewesen wäre, andernfalls der Bescheid rechtlich nicht existent…
…des Todes der Verstorbene nicht mehr Verfahrensrechtssubjekt und damit Bescheidadressat sein kann. Ein Bescheid gegenüber einer rechtlich nicht existenten Person geht ins Leere, er vermag keine Wirkungen zu entfalten. Ein derartiger Bescheid ist nicht mangelhaft (bekämpfbar, aber wirksam), er ist vielmehr ein nicht existenter "Nichtbescheid"…
…einem Einzelbeamten obliegt, wurde vom Vorstand der Finanzstrafbehörde erster Instanz für das gegenständliche Verfahren folgerichtig kein Amtsbeauftragter bestellt. Die Erhebung einer Berufung durch einen Amtsbeauftragten ist im gegenständlichen Verfahren daher rechtsunmöglich und Ausfertigungen nicht existenter Berufungen können dem Beschuldigten nicht zugestellt werden. Daraus ergibt sich…
…§ 209 a Absatz 2 BAO nicht anwendbar ist. 2. Mangelhafte Abgabenerklärung Die Anführung rechtlich nicht existenter Personen in der Abgabenerklärung kann nicht anders beurteilt werden, als deren Übernahme in einer Berufungsentscheidung oder in einem erstinstanzlichen Bescheid, welche jedenfalls nichtig sind. Solche Erklärungen weisen schwerwiegende Mängel…
…§ 209 a Absatz 2 BAO nicht anwendbar ist. 2. Mangelhafte Abgabenerklärung Die Anführung rechtlich nicht existenter Personen in der Abgabenerklärung kann nicht anders beurteilt werden, als deren Übernahme in einer Berufungsentscheidung oder in einem erstinstanzlichen Bescheid, welche jedenfalls nichtig sind. Solche Erklärungen weisen schwerwiegende Mängel…
…die Berufung gegenüber der Großbetriebsprüfung Wien - Körperschaften in der Causa B GmbH vorgebracht. Die Berufungsabweisung werde auch hier mit einer rechtlich nicht existenten erstinstanzlichen Erledigung formal begründet. Mit Bescheid vom 22. Dezember 2006 habe die Abgabenbehörde erster Instanz den Ablauf der Aussetzung der Einhebung betreffend…