…bediene, so werde er dadurch nicht zu einem privaten Vermögensverwalter bzw. Nichthändler. Ein weiteres für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit sprechendes Argument stelle die uneingeschränkte Solidarhaftung der beiden Gesellschafter dar, zumal die Übernahme einer derartigen Haftung im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht üblich sei. Vielmehr…
…415,-, welchem das Finanzamt die steuerliche Anerkennung versagte. Das Finanzamt begründete dies dahingehend, dass bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz die Umschichtungen von Wertpapieren noch zur privaten Vermögensverwaltung gehören. Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreite daher die Grenze zur gewerblichen Betätigung nur in besonderen Fällen…
…4 BAO vorliegen sowie, ob die Betätigung der Bw. einen über die private Vermögensverwaltung hinausgehenden gewerblichen Grundstückshandel darstellt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 25. November 1999 errichteten die Herren A und B gemeinsam mit Frau C eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft, deren Gegenstand der Handel mit Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen…
…welche der genannten Bestimmungen im Berufungsfall anzuwenden ist (vgl. Niederschrift vom 16.4.2003). "Ob Vermögensnutzung und damit private Vermögensverwaltung oder gewerbliche Vermögensverwertung im Vordergrund steht", ist schließlich selbst nach dieser Anfragebeantwortung "nach dem objektiven Gesamtbild des Einzelfalls zu lösen". Es war daher spruchgemäß zu…
…Zudem müssen die Unwägbarkeiten betreffend die Liegenschaft in der S für die Bw. als bekannt vorausgesetzt werden. Zusammenfassend ist daher die Betätigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als private Vermögensverwaltung zu qualifizieren. Die erzielten Einkünfte aus der Vermietung der Objekte sind als Einkünfte aus Vermietung…
…1997 mehrfach beschäftigt. Nach dieser Rechtsprechung (z.B. VwGH v. 21.12.2005, 2003/14/0046) gehört die Umschichtung von Wertpapieren grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung. Bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern, schlechte Papiere abzustoßen, gute zu erwerben…
…Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und war daher - gerade auch im Sinne einer gleichmäßigen Besteuerung - dem Vorbringen des Bw., dass gegenständlich von Beginn an eine private Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) vorgelegen habe, nicht zu folgen. Im Hinblick auf den Einwand der steuerlichen Vertreterin des Bw.…
…nbsp; "Die Geschäfte bzw. der Handel mit Wertpapieren gehören im allgemeinen, und zwar auch bei erheblichem Umfang, zur privaten Vermögensverwaltung. Nach der Verkehrsauffassung entspricht diese Tätigkeit nicht jenem Bild, das mit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit untrennbar verbunden ist. Dies ist umsomehr dadurch dokumentiert, dass…
…vermöge diese Tatsache allein diese Tätigkeit nicht als gewerblichen Grundstückshandel zu qualifizieren. Zusammenfassend ist daher die Betätigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als private Vermögensverwaltung zu qualifizieren. In der Folge seien auch die erzielten Mieteinkünfte erklärungsgemäß den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen. Im Hinblick…
…hat. Auf den entsprechenden Bericht über das Ergebnis dieser Betriebsprüfung wird verwiesen. In dieser Betriebsprüfung wurden die aus dem Bilderhandel erzielten Einkünfte aus Gewerbetrieb unseres Mandanten nicht als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit anerkannt, sondern die Tätigkeit als "private Vermögensverwaltung" eingestuft. Diese Beurteilung erachtet der Bw…
…mit den dabei offerierten Nebenleistungen überwiegen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Merkmale einer betrieblichen Einkunftsquelle (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und war daher dem Vorbringen des Bw., dass gegenständlich von Beginn an eine private Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) vorgelegen habe, nicht zu folgen (vgl…
…sondern im Privat- oder Anlagevermögen zu behalten, um daraus z. B Mieteinkünfte zu erzielen, anhand objektiver Umstände nachvollziehbar sein. In Entsprechung obiger Ausführungen sind im vorliegenden Fall objektive, für eine vermögensverwaltende Tätigkeit sprechende Umstände nicht nachvollziehbar und ist daher der Berufung in diesem Punkt insoweit…
… 30 leg. cit. § 30 EStG erfasst die Realisierung stiller Reserven im Privatvermögen. Diese Einkünfte sind subsidiär gegenüber den betrieblichen Einkünfte. Ob gewerbliche Vermögensverwertung, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt oder private Vermögensverwaltung, die zur Wertsteigerung von Privatvermögen führt, was die Anwendung des § 30 EStG bedingt…
… 30 leg. cit. § 30 EStG erfasst die Realisierung stiller Reserven im Privatvermögen. Diese Einkünfte sind subsidiär gegenüber den betrieblichen Einkünfte. Ob gewerbliche Vermögensverwertung, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt oder private Vermögensverwaltung, die zur Wertsteigerung von Privatvermögen führt, was die Anwendung des § 30 EStG bedingt…
…Wenngleich der Gebäudealtbestand im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bereits abgeschrieben war, so generiert eine daran anschließenden private Vermögensverwaltung (Vermietung) eine neuerliche Bemessungsgrundlage für die AfA, welche wie im vorliegenden Fall mit dem durch die Finanzbehörde (Betriebsprüfung) seinerzeit ermittelten gemeinen Wert (Entnahmewert) in Ansatz gebracht werden kann…
…auf Nachfragen von Kaufinteressenten, sofern diese eingestellte Wareninformationen als unzureichend erachten; - Überwachung des Zahlungseinganges nach Beendigung der jeweiligen Auktion sowie - anschließendes zügiges Verpacken und Versenden der Ware Keine private Vermögensverwaltung, sondern eine in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende Tätigkeit liegt vor, wenn der Betreffende aktive…
…Die Bw. verweise auf die Einkommensteuerrichtlinien, wonach Verkäufe sogar einen erheblichen Umfang annehmen könnten, aber dennoch eine private Vermögensverwaltung gegeben sei, wenn andere Maßnahmen, wie insbesondere die Vermietung der Liegenschaft hinzutreten. Weiters werde regelmäßig eine Parzellierung des Gesamtvermögens und der daran anschließende planmäßige Verkauf als…
…es sich bei der Liegenschaft in Wien, S.-Gasse um reine Vermögensverwaltung im Rahmen der privaten Sphäre handelt und mangels Mieterträge keine Einkunftsquelle vorliegt. Dem ist aus folgenden Gründen zu widersprechen: Die Liegenschaft sollte von Anfang an nicht Vermietungszwecken, sondern der unmittelbaren Ausübung der ärztlichen…
…Veräußerungsgeschäften iSd § 30 leg cit. § 30 EStG erfasst die Realisierung stiller Reserven im Privatvermögen. Diese Einkünfte sind subsidiär gegenüber den betrieblichen Einkünften. Ob gewerbliche Vermögensverwertung, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt oder private Vermögensverwaltung, die zur Wertsteigerung von Privatvermögen führt, was die Anwendung des § 30…
…Unstrittig ist nunmehr, dass im Hinblick auf die in Rede stehenden Zimmervermietungen des Bw. keine bloße private Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) anzunehmen, sondern von einer betrieblichen Einkunftsquelle (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) auszugehen ist. Bei der Betriebsaufgabe hört für den Betriebsinhaber der einheitliche Organismus des…