…bediene, so werde er dadurch nicht zu einem privaten Vermögensverwalter bzw. Nichthändler. Ein weiteres für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit sprechendes Argument stelle die uneingeschränkte Solidarhaftung der beiden Gesellschafter dar, zumal die Übernahme einer derartigen Haftung im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht üblich sei. Vielmehr…
…415,-, welchem das Finanzamt die steuerliche Anerkennung versagte. Das Finanzamt begründete dies dahingehend, dass bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz die Umschichtungen von Wertpapieren noch zur privaten Vermögensverwaltung gehören. Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreite daher die Grenze zur gewerblichen Betätigung nur in besonderen Fällen…
…4 BAO vorliegen sowie, ob die Betätigung der Bw. einen über die private Vermögensverwaltung hinausgehenden gewerblichen Grundstückshandel darstellt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 25. November 1999 errichteten die Herren A und B gemeinsam mit Frau C eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft, deren Gegenstand der Handel mit Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen…
…welche der genannten Bestimmungen im Berufungsfall anzuwenden ist (vgl. Niederschrift vom 16.4.2003). "Ob Vermögensnutzung und damit private Vermögensverwaltung oder gewerbliche Vermögensverwertung im Vordergrund steht", ist schließlich selbst nach dieser Anfragebeantwortung "nach dem objektiven Gesamtbild des Einzelfalls zu lösen". Es war daher spruchgemäß zu…
…erfolgen (VwGH 7.11.1978, 2139/78). Erfolgt eine Veräußerung eines privaten Grundstücks unter bloßer Ausnützung einer sich zufällig ergebenden Möglichkeit, so ist von Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften auszugehen. Außerhalb der betrieblichen Einkünfte werden Grundstücksveräußerungen nur im Rahmen der zehn- bzw. fünfzehnjährigen Spekulationsfrist des …
…Zudem müssen die Unwägbarkeiten betreffend die Liegenschaft in der S für die Bw. als bekannt vorausgesetzt werden. Zusammenfassend ist daher die Betätigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als private Vermögensverwaltung zu qualifizieren. Die erzielten Einkünfte aus der Vermietung der Objekte sind als Einkünfte aus Vermietung…
…1997 mehrfach beschäftigt. Nach dieser Rechtsprechung (z.B. VwGH v. 21.12.2005, 2003/14/0046) gehört die Umschichtung von Wertpapieren grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung. Bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern, schlechte Papiere abzustoßen, gute zu erwerben…
…Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und war daher - gerade auch im Sinne einer gleichmäßigen Besteuerung - dem Vorbringen des Bw., dass gegenständlich von Beginn an eine private Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) vorgelegen habe, nicht zu folgen. Im Hinblick auf den Einwand der steuerlichen Vertreterin des Bw.…
…eine KG statt über die mit einem Verlustvortrag begünstigte GmbH kaufen würde. Der Wille der privaten Vermögensverwaltung - durch den Abgabenpflichtigen selbst oder durch eine KG - sollte dadurch deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen. In Tz. 3 werden die Liegenschaftsverkäufe in den Jahren 2008 und 2009 dargestellt…
…nbsp; "Die Geschäfte bzw. der Handel mit Wertpapieren gehören im allgemeinen, und zwar auch bei erheblichem Umfang, zur privaten Vermögensverwaltung. Nach der Verkehrsauffassung entspricht diese Tätigkeit nicht jenem Bild, das mit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit untrennbar verbunden ist. Dies ist umsomehr dadurch dokumentiert, dass…
…vermöge diese Tatsache allein diese Tätigkeit nicht als gewerblichen Grundstückshandel zu qualifizieren. Zusammenfassend ist daher die Betätigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als private Vermögensverwaltung zu qualifizieren. In der Folge seien auch die erzielten Mieteinkünfte erklärungsgemäß den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen. Im Hinblick…
…hat. Auf den entsprechenden Bericht über das Ergebnis dieser Betriebsprüfung wird verwiesen. In dieser Betriebsprüfung wurden die aus dem Bilderhandel erzielten Einkünfte aus Gewerbetrieb unseres Mandanten nicht als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit anerkannt, sondern die Tätigkeit als "private Vermögensverwaltung" eingestuft. Diese Beurteilung erachtet der Bw…
…führte der Bf. aus, er habe lediglich die aus dem Mining entstandenen Kryptowährungen in Euro über die Firma ***2*** GmbH getauscht. Das sei als private Vermögensverwaltung zu beurteilen. Es lägen aus folgenden Gründen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor: "1. Der Kauf bzw. Verkauf von Krypto…
…werden, welches sich etwa in der gewerblichen Vermietung von Appartements oder Fremdenzimmer wiederfindet. Eine Vermietung im Bereiche der privaten Vermögensverwaltung (außerbetriebliche Einkunftsart) ist hiervon jedenfalls nicht erfasst. Die EB zur RV zum EStG 1988 (621 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR XVII. GP…
…sich etwa in der gewerblichen Vermietung von Appartements oder Fremdenzimmer wiederfindet. Eine Vermietung im Bereiche der privaten Vermögensverwaltung (außerbetriebliche Einkunftsart) ist hiervon jedenfalls nicht erfasst. Die EB zur RV zum EStG 1988 (621 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR XVII. GP) führen zu …
…mit den dabei offerierten Nebenleistungen überwiegen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Merkmale einer betrieblichen Einkunftsquelle (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und war daher dem Vorbringen des Bw., dass gegenständlich von Beginn an eine private Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) vorgelegen habe, nicht zu folgen (vgl…
…sondern im Privat- oder Anlagevermögen zu behalten, um daraus z. B Mieteinkünfte zu erzielen, anhand objektiver Umstände nachvollziehbar sein. In Entsprechung obiger Ausführungen sind im vorliegenden Fall objektive, für eine vermögensverwaltende Tätigkeit sprechende Umstände nicht nachvollziehbar und ist daher der Berufung in diesem Punkt insoweit…
…Ausmaß übersteigt, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist, wenn also durch die Marktteilnahme nach Art und Umfang der Tätigkeit ein Bild erzeugt wird, das der privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl VwGH 24.09.2014, 2012/13/0107; VwGH 24.03.2004, 2003…
… 30 leg. cit. § 30 EStG erfasst die Realisierung stiller Reserven im Privatvermögen. Diese Einkünfte sind subsidiär gegenüber den betrieblichen Einkünfte. Ob gewerbliche Vermögensverwertung, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt oder private Vermögensverwaltung, die zur Wertsteigerung von Privatvermögen führt, was die Anwendung des § 30 EStG bedingt…
… 30 leg. cit. § 30 EStG erfasst die Realisierung stiller Reserven im Privatvermögen. Diese Einkünfte sind subsidiär gegenüber den betrieblichen Einkünfte. Ob gewerbliche Vermögensverwertung, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt oder private Vermögensverwaltung, die zur Wertsteigerung von Privatvermögen führt, was die Anwendung des § 30 EStG bedingt…