…deren Gegenstand ein Mischprogramm darstelle, der privaten Lebensführung zuzuordnen wären und folglich nicht als Werbungskosten anzuerkennen seien. In der am 5. Oktober 2006 dagegen eingebrachten Berufung führt der Berufungswerber folgendes aus: "Die Studienfahrt nach Bologna wurde vom Pädagogischen Institut ausschließlich für die inzwischen dringend empfohlene…
…Funktion in einer örtlichen parteinahen oder auch überparteilichen Organisation nach den allgemeinen Bestimmungen in der Regel ebenso als nicht absetzbar beurteilt. Bei der Beurteilung von Aufwendungen, die auch den Kreis der privaten Lebensführung betreffen, muss ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung getroffen werden…
…seien. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse seien oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen würden (Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug), nicht als Werbungskosten abzugsfähig seien, und zwar auch dann nicht…
…eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung denkunmöglich. Die Büroräumlichkeit sei somit der Berufssphäre zuzuordnen und nicht als Arbeitszimmer anzusehen. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wird vom Finanzamt damit begründet, dass die beiden Räume zwar betrieblich genutzt und entsprechend eingerichtet seien, eine private Nutzung jedoch nicht ausgeschlossen…
…durch die Einkunftserzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst worden sind, darf die Behörde nicht schon deshalb als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anerkennen, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist. In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen…
…für soziale, gemeinnützige, mildtätige, kirchliche und ähnliche Zwecke leiste. Diese gehörten zu den Aufwendungen der privaten Lebensführung, auch wenn sie im Zusammenhang mit der politischen Funktion geleistet werden würden. Der Bezirksratbezug von ATS 73.941,00 sei bei den sonstigen Einkünften zu erfassen, die beantragten…
…Mai 2003 führte das Finanzamt die Veranlagung zur Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2002 durch ohne die angeführten Aufwendungen zu berücksichtigen, weil es diese zu den Kosten der privaten Lebensführung zählte. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung, in der zusammenfassend eingewendet wird, dass der Bw…
…November 2002 führte das Finanzamt die Veranlagung zur Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2001 durch ohne die angeführten Aufwendungen zu berücksichtigen, weil es diese zu den Kosten der privaten Lebensführung zählte. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung, in der zusammenfassend eingewendet wird, dass der Bw…
…Aspekte miteinbeziehende Vorgehensweise gelegt. Das Finanzamt anerkannte die berufungsgegenständlichen Ausgaben nicht als Werbungskosten und begründete dies in den gegenständlichen Bescheiden wie folgt: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung)…
…Gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dürfen die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema nachzuweisen, dass…
…Luftbefeuchter") zu gelten: Derartige Ausgaben, die der Bw. schon in den Vorjahren geltend gemacht hat, stellen allesamt Aufwendungen der privaten Lebensführung dar, die bei der Einkünfteermittlung nicht abzugsfähig sind (siehe auch S 7 der BE vom 19. Oktober 1999 und Begründung zur BE vom 14…
…bei den Eltern zum ersten Beschäftigungsort und andererseits dem Besuch der Eltern gedient haben. Fahrtkosten eines allein stehenden Arbeitnehmers zum Besuch seiner Eltern sind jedoch grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern der privaten Lebensführung zuzurechnen (vgl. VwGH 18.12.1997, 96/15/0259). Umzugskosten können Werbungskosten darstellen…
…Bw. geltend gemachten Aufwendungen handelte es sich um Wirtschaftsgüter, die typischerweise in der privaten Lebensführung verwendet werden und es wäre für sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar gewesen, dass die oben bezeichneten Aufwendungen ertragsteuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Jedenfalls hätten der Bw. bei…
…2003 versagte das Finanzamt die Anerkennung dieser Kosten als Werbungskosten und führte als Begründung Folgendes aus: Kosten für eine Studienreise, deren Gegenstand ein Mischprogramm ist, sind der privaten Lebensführung zuzuordnen und können folglich nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Für die Frage, ob ein Mischprogramm vorliegt…
…Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Sie dienen der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf. Nicht abzugsfähig sind dagegen Bildungsmaßnahmen, die der privaten Lebensführung dienen (z. B. Persönlichkeitsentwicklung, Kurse für Stressbewältigung und Beseitigung negativer Einstellungen). Ein Indiz für…
…Die getroffenen Feststellungen sowie die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist die Beurteilung durch die Betriebsprüfung von als Betriebsausgaben erklärten Aufwendungen als Kosten der privaten Lebensführung gem. …
…Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann, was ungerecht gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht…
…Supervision stellt daher nicht nur für die eigene Person - Psychohygiene - sondern auch .......für die Kunden einen wesentlichen Nutzen dar." Schon aus der Textformulierung ist erkennbar, dass ein wesentliches, in der privaten Lebensführung begründetes Interesse die Bw. zur Inanspruchnahme der Supervisionsstunden veranlasste. Auch wenn die Bw…
…schloss das Finanzamt auf eine privat veranlasste Ausgabe und wies den Antrag mit der Begründung ab, dass in Österreich vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen und somit auch von der Erstattungsfähigkeit ausgenommen u.a. Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen der privaten Lebensführung…
…für Weiterbildung in Fertigkeiten, die ganz allgemein für viele Lebens- wie auch Arbeitssituationen Bedeutung haben würden, den Aufwendungen der privaten Lebensführung zuzuzählen seien. In der dagegen erhoben Berufung wird vorgebracht, dass dem Berufungswerber sich im Jahr 2005 die Möglichkeit geboten habe, die Geschäftsführung der D…