…vollzogen werde. Der Umstand, dass in der Berufungsverhandlung vom 2. Juli 2002 zusätzlich eine primäre Freiheitsstrafe ausgesprochen worden sei, habe seine diesbezügliche Situation nicht mehr wesentlich verändert. Die schriftliche Ausfertigung der Berufungsentscheidung sei am 13. Oktober 2003 durch Hinterlegung zugestellt und da diese in der…
…Wochen bemessen. Dieses Erkenntnis ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Mit Anbringen vom 28.8.2002 beantragte der Bf den Vollzug der primären Freiheitsstrafe bis März 2003 aufzuschieben, mit Ansuchen vom 21.3.2003 beantragte er einen weiteren Strafaufschub bis zum 1.Mai 2003, wobei…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Dr. Christoph Aigner und Dipl. Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder…
…160.650,--. Gemäß § 15 Abs. 2 leg. cit. ist (neben der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe) auf eine (primäre) Freiheitsstrafe zu erkennen, wenn es ihrer bedarf, um den Täter von weiteren Finanzvergehen abzuhalten oder der Begehung von Finanzvergehen durch andere entgegenzuwirken (vgl. dazu zB. VwGH vom 17…
…2 lit. a FinStrG (strafbestimmender Wertbetrag 121.561,00 S) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von 40.000,00 € (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Monate) sowie eine primäre Freiheitsstrafe von zwei Wochen verhängt. Begründend wurde ausgeführt, das Nichterfassen von Ausgangrechnungen in…
…richtet. Die verhängte Geldstrafe erscheine angemessen, jedoch wäre zumal aus spezialpräventiven Gründen zusätzlich eine primäre Freiheitsstrafe zu verhängen. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat wurde der spruchgegenständliche Sachverhalt ausführlich erörtert, wobei der Beschuldigte insbesondere auf sein nunmehriges steuerliches Wohlverhalten als Einzelunternehmer verweist. Dazu…
…eine gewichtige Erhöhung dieses obgenannten Betrages auf etwa € 107.000,-- (der Hälfte des erweiterten Strafrahmens aufgrund der Rückfallsqualifikation) angebracht gewesen. Zusätzlich wäre - im Sinne der Überlegungen des Amtsbeauftragten - auch eine primäre Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen. Zugunsten des N ist aber ins Treffen zu führen…
…€ 40.000,00 (in Worten: Euro vierzigtausend) sowie gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen verhängt werden. Von der Verhängung einer primären Freiheitsstrafe wird abgesehen. II. Im Übrigen wird die Berufung der Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…wobei er jedoch nunmehr seine Ehegattin als Abgabepflichtige vorschiebe, sei aus spezialpräventiven Gründen eine primäre Freiheitsstrafe zu verhängen. In der Berufungsverhandlung hat der Amtsbeauftragte sein Rechtsmittel dahingehend präzisiert, dass - offensichtlich unter Bedachtnahme auf die Relevanz des Inhaltes der verkündeten Entscheidung - lediglich von einer Strafberufung auszugehen…
…Strafkonto vollzogen werden. Das Vorbringen bezüglich der Umwandlung einer Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe geht am Kern der Sache vorbei, weil im vorliegenden Fall keine primäre Freiheitsstrafe verhängt wurde. Selbstredend wird vor dem Vollzug der Freiheitsstrafe die Entscheidung über ein Ansuchen auf deren Umwandlung in eine…
…wiederholten einschlägigen finanzstrafrechtlichen Verurteilungen mit dem Erfolg, dass der Beschuldigte sein steuerunehrliches Verhalten nicht ändert, neben einer Geldstrafe - wie schon der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entnommen werden kann - die Verhängung einer primären Freiheitsstrafe im Sinne des § 15 Abs. 3 FinStrG von mindestens vier Wochen geboten…
…einer Geldstrafe bis zur Höhe der Summe der verkürzten Abgabenbeträge geahndet. Neben einer Geldstrafe wegen Abgabenhinterziehung ist nach Maßgabe des § 15 FinStrG auch auf eine primäre Freiheitsstrafe zu erkennen, wenn es einer solchen bedarf, um den Täter von weiteren Finanzvergehen abzuhalten oder der Begehung von…
…kann neben der Geldstrafe gemäß §§ 15, 33 Abs.5 FinStrG eine primäre Freiheitsstrafe von maximal drei Monaten verhängt werden, wenn es einer solchen bedarf, um den Täter von weiteren Finanzvergehen abzuhalten oder der Begehung von Finanzvergehen durch andere entgegenzuwirken. Gemäß § 21 Abs.3 FinStrG ist…
… 38 Abs.1 lit.a [und § 21 Abs.1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 24.000,-- sowie unter Anwendung des § 15 FinStrG eine einmonatige primäre Freiheitsstrafe verhängt; gemäß § 20 FinStrG wurde die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe von E…
…zu verweisen. Nach dem Berufungsurteil wurde über den Berufungswerber wegen Abgabenhinterziehung eine hohe Geldstrafe und eine primäre Freiheitsstrafe in der Dauer von 8 Monaten verhängt. Dazu kam eine Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe nach dem Strafgesetzbuch wegen Urkundenfälschung. Wie sich aus den umfassenden Feststellungen des…
…vorzugehen, wobei im Falle eines weiteren einschlägigen Verhaltens dem Senat auch die Möglichkeit zur Verfügung stehen würde, eine primäre Freiheitsstrafe zu verhängen. Gegen diese Entscheidung des Spruchsenates erhob der Beschuldigte durch seinen damaligen Verteidiger innerhalb offener Frist Berufung, wobei er im Wesentlichen vorbrachte: Er bestreite…
…der Erstsenat bei Ausmessung der Geldstrafe ihm großes Verständnis für seine Probleme entgegengebracht hat und bei einer Strafberufung seitens des Amtsbeauftragten grundsätzlich eine primäre Freiheitsstrafe nicht auszuschließen gewesen wäre. Mit einer solchen wird daher möglicherweise im Falle der Begehung neuerlicher Finanzvergehen nach Abschluss dieses Verfahrens…
…da der erkennende Senat den Strafrahmen nur zu 24 % ausgeschöpft habe. Zudem sei eine primäre Freiheitsstrafe zu verhängen. Der Beschuldigte ist im finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahren am 24. Juli 2002 zum strafrelevanten Sachverhalt ausführlich vernommen worden (Finanzstrafakt Bl. 174 ff). Auch zur Verhandlung des Berufungssenates ist M…
…VwGH vom 17. August 1994, 93/15/0232: Angemessenheit einer primären Freiheitsstrafe), wurde gegen den Bf. wiederum (lediglich) eine (primäre) Geldstrafe im Ausmaß von annähernd 17 % des Höchstausmaßes, bzw., für den Fall deren Uneinbringlichkeit, eine (sekundäre) Freiheitsstrafe ausgesprochen. Obwohl damit der abschreckenden bzw. präventiven Wirkung…
…erwägen und wäre auch die Verhängung einer primären Freiheitsstrafe nach § 33 Abs. 5 bzw. § 38 Abs. 1 FinStrG in Betracht zu ziehen gewesen. Aufgrund des zu beachtenden Verböserungsverbotes im Sinne des § 161 Abs. 3 FinStrG scheidet aber die Verhängung einer Freiheitsstrafe aus. Unter Beachtung auch…