…für die Geburtstagseinladung als Repräsentationsaufwand zu keinen Werbungskosten führen. Spenden fallen als freiwillige Zuwendungen üblicherweise unter die nichtabzugsfähigen Aufwendungen. Wohl ist für politische Funktionäre eine andere Beurteilung dann möglich, wenn die Spenden einen Werbecharakter aufweisen. Dies wäre etwa der Fall bei Pokal- oder sonstigen Sachspenden…
…Nachweise ausreichend sind. Zum Vorbringen des Bw., dass es ihm nicht möglich sei, eine Veranstaltung oder ein Lokal als Privatperson zu besuchen, weil er als politischer Funktionär erkannt werde und von ihm erwartet würde, für verschiedenste Wünsche, Beschwerden und Anregungen Lösungen anzubieten, ist zu erwidern…
…von politischen Kontakten gedient habe, dass täglich zumindest von einem Acht-Stunden-Arbeitstag auszugehen ist, sowie das vor der Reise bestanden habende Programm (wie in der Rechnung erwähnt) vorzulegen. Eine retrospektive Betrachtung nach Reiseabschluss könne ein vorher erstelltes Programm nicht ersetzen. Wenn politische Funktionäre eingeladen…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2007 begehrte der Berufungswerber (Bw) ua. Werbungskosten für politische Funktionäre in Höhe von insgesamt € 4.272,96. Mit Einkommensteuerbescheid 2007 vom 11. November 2008 wurde die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und ua…
…EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Diesbezüglich ist festzustellen, dass für politische Funktionäre die für alle Steuerpflichtigen geltenden allgemeinen Grundsätze für die Anerkennung von Werbungskosten anzuwenden sind (vgl. VwGH 14.12.2000, 95/15/0040). Gemäß …
…Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Sie stellen selbst dann Kosten der Lebensführung dar, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche oder berufliche Erwägungen mitveranlasst sind (Neuber, Werbungskosten politischer Funktionäre, ÖStZ 1993, 339). Spenden können allenfalls nur dann absetzbar sein…
…Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Sie stellen selbst dann Kosten der Lebensführung dar, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche oder berufliche Erwägungen mitveranlasst sind (Neuber, Werbungskosten politischer Funktionäre, ÖStZ 1993, 339). Spenden können allenfalls nur dann absetzbar sein…
…und die darin zitierte BFH-Rechtsprechung, wonach für die Beurteilung des Werbungskostenabzuges entscheidend ist, dass Aufwendungen für die Erlangung eines Arbeitsplatzes erforderlich sind. Wenn Werbungskosten für politische Funktionäre auch dann steuermindernd geltend gemacht werden können, wenn diese Funktion nicht erreicht wird, dann sind - schon aus…
…diese nur im Zusammenhang mit der Funktion als Fraktionsobmann der Gemeinde getätigt worden seien. Auch Aufwendungen in Form von Repräsentationsaufwendungen würden ausschließlich der Gemeinde und der Bank dienen. Bezüglich der Weihnachtsgeschenke werde auf das Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung "Werbungskosten für politische Funktionäre", Abs. 2 verwiesen…
…von der Partei nachzuweisen. Eine bloße Glaubhaftmachung dieser Voraussetzungen reicht für die Abzugsfähigkeit nicht aus. Bei dem mit "Einladung als Bundesrat" bezeichneten Abendempfang handelt es sich nach den vorliegenden Unterlagen aufgrund der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises (politischen Funktionäre der eigenen Partei und anderer Parteien, wichtige Persönlichkeiten…
…Parteienbeschwerde abweisenden Erkenntnis wurde lediglich festgehalten, dass die Aufzählung der nicht von § 25 Abs. 1 Z 4 lit. b EStG 1988 erfassten Bezüge politischer Funktionäre unter § 29 Z 4 leg.cit. zu subsumieren seien. Nichts anderes aber haben sowohl die Bw. selbst, das Finanzamt und…
…Aufwandspositionen erfahrungsgemäß immer auch nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen (§ 20 EStG) enthalten sind. Analog dazu wurden auch von den Fahrtkosten 20% ausgeschieden. Nicht abzugsfähig sind auch Aufwendungen, die ein politischer Funktionär freiwillig für soziale, gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnliche Zwecke leistet. Somit stellen die Spenden an den Verein…
…rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Sie stellen selbst dann Kosten der Lebensführung dar, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche oder berufliche Erwägungen mitveranlasst sind (Neuber, Werbungskosten politischer Funktionäre, ÖStZ 1993, 339). Spenden können allenfalls nur dann absetzbar sein, wenn sie einen direkt werbewirksamen Charakter…
…Warnold, Besteuerung der Politiker, RdW 1999, 226, m. w. N., siehe auch Neuber, Werbungskosten politischer Funktionäre, ÖStZ 1993, 339). Die in LStR 2002 Rz 383b dokumentierte Verwaltungspraxis hält (vgl. - tw. kritisch - Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 11. GL § 16 Anm. 31…
…rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Sie stellen selbst dann Kosten der Lebensführung dar, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche oder berufliche Erwägungen mit veranlasst sind (Neuber, Werbungskosten politischer Funktionäre, ÖStZ 1993, 339). Spenden können allenfalls nur dann absetzbar sein, wenn sie einen direkt werbewirksamen…
…Form) im Wege der Veranlagung berücksichtigt werden könnten, bedürfe es eines ausdrücklichen Antrages in der entsprechenden Abgabenerklärung. Da politische Funktionäre nun einmal wählen könnten, ob sie die einzelnen Werbungskosten nach den allgemeinen Grundsätzen oder stattdessen die Pauschbeträge beantragten, habe er sich wegen der aufwändigen Belegsammlung…
…1 Z 4 EStG 1988 angeführten nicht abzugsfähigen "freiwilligen Zuwendungen" sind ua. Spenden, die bspw. ein politischer Funktionär freiwillig für soziale, gemeinnützige, mildtätige, kirchliche und ähnliche Zwecke leistet und die von einer Vielzahl von Steuerpflichtigen auch ohne Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit aus einer humanitären…
…geben,die Durchführung der beruflich veranlassten Fahrten auf andere Art und Weise nachzuweisen. Bezüglich der Kürzung von Bewirtungskosten ist grundsätzlich festzustellen, dass für politische Funktionäre die für alle anderen Steuerpflichtigen geltenden allgemeinen Grundsätze für die Anerkennung von Werbungskosten anzuwenden sind (vgl. VwGH 14.12.2000…
…zuzulassen. Jedenfalls könne in diesem Zusammenhang nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, sondern es müsse der Erlass betreffend Werbungskosten für politische Funktionäre, AÖF 1997/124 ebenso wie die Rechtsprechung zu Bewirtungskosten von Diplomaten (VwGH 2000/14/0202) auch in die Würdigung des hier vorliegenden, in…
…14/0035, 1985, 242 zu Bewirtungsspesen eines politischen Funktionärs, zB im Zuge von Ehrungen Dritter; ebenso E 15.6.1988, 87/13/0052, 1989, 8 zu Bewirtungsspesen eines Nationalratsmitgliedes, zB für Wähler bzw. andere politische Funktionäre). Den Motiven, warum der Repräsentationsaufwand getragen wird, kommt keine…