…für die Geburtstagseinladung als Repräsentationsaufwand zu keinen Werbungskosten führen. Spenden fallen als freiwillige Zuwendungen üblicherweise unter die nichtabzugsfähigen Aufwendungen. Wohl ist für politische Funktionäre eine andere Beurteilung dann möglich, wenn die Spenden einen Werbecharakter aufweisen. Dies wäre etwa der Fall bei Pokal- oder sonstigen Sachspenden…
…Nachweise ausreichend sind. Zum Vorbringen des Bw., dass es ihm nicht möglich sei, eine Veranstaltung oder ein Lokal als Privatperson zu besuchen, weil er als politischer Funktionär erkannt werde und von ihm erwartet würde, für verschiedenste Wünsche, Beschwerden und Anregungen Lösungen anzubieten, ist zu erwidern…
…12.2000, 95/15/0040); daher können nur Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen die der Wahlwerbung dienen, bei ihm zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (VwGH 17.9.1997, 95…
…12.2000, 95/15/0040); daher können nur Bewirtungen anlässlich von konkreten Wahlveranstaltungen, die ein politischer Funktionär einberuft, um politische Angelegenheiten den Bürgern (Wählern) nahe zu bringen, also Veranstaltungen die der Wahlwerbung dienen, bei ihm zu steuerlich absetzbaren Aufwendungen führen (VwGH 17.9.1997, 95…
…von politischen Kontakten gedient habe, dass täglich zumindest von einem Acht-Stunden-Arbeitstag auszugehen ist, sowie das vor der Reise bestanden habende Programm (wie in der Rechnung erwähnt) vorzulegen. Eine retrospektive Betrachtung nach Reiseabschluss könne ein vorher erstelltes Programm nicht ersetzen. Wenn politische Funktionäre eingeladen…
…höchstens 2.628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. Die Werbungskostenpauschalierung gilt nur für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische Funktionäre ist sie nicht anzuwenden. Zu den Mitgliedern einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung zählen beispielsweise der Bürgermeister, Vizebürgermeister…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2007 begehrte der Berufungswerber (Bw) ua. Werbungskosten für politische Funktionäre in Höhe von insgesamt € 4.272,96. Mit Einkommensteuerbescheid 2007 vom 11. November 2008 wurde die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und ua…
…ein allfälliges Pendlerpauschale abgegolten, Kilometergelder stehen für diese Fahrten nicht zu. Arbeitsstätte ist jene, von der aus der politische Funktionär seine politische Tätigkeit hauptsächlich ausübt. Arbeitsstätte ist bei einem Politiker, der auch eine lokale Funktion ausübt (zB Bürgermeister, Bezirksparteiobmann) und dort regelmäßig erreichbar ist (zB…
…Der Bf. brachte nach Fristverlängerung am 27.11.2015 einen Vorlageantrag ein und verwies hinsichtlich der geltend gemachten Werbungskosten auf die Lohnsteuerrichtlinien, welche für politische Funktionäre die Glaubhaftmachung der Werbungskosten als ausreichend ansähen, wenn die Beibringung eines Fremdbeleges nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Zusätzlich…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Verfahrensablauf des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens stellt sich aufgrund der vorliegenden Aktenlage wie folgt dar: Die Beschwerdeführerin (kurz Bf.) erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellte und als politische Funktionärin. Mangels Abgabe einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung wurde die Bf. auf Basis…
…bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Festzuhalten ist, dass für politische Funktionäre hinsichtlich der Werbungskosten in den Randzahlen (Rz) 383a ff der Lohnsteuerrichtlinien2002 (LStR) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) besondere Bestimmungen festgelegt sind. Richtlinien geben die Rechtsansichten des BMF wieder und stellen als Erlässe…
…Hrsg], EStG [20. Lfg 2018] § 20 Rz 106 mwN). Betreffend Sachspenden durch politische Funktionäre hat der VwGH bereits wiederholt eine Subsumtion unter § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988 bejaht. So unterliegen nach der Rsp des VwGH etwa Lebensmittelgeschenkkörbe (vgl VwGH 30.4.2003, 97…
…Übrige Drohungen: Selbstverständlich stehe es dem Geschäftsführer frei, politische Funktionäre oder die Öffentlichkeit für seine Sache zu gewinnen. Zu der vom Bundesfinanzgericht mit Beschluss vom 11.01.2019 aufgeforderten Belegübermittlung führte die belangte Behörde aus, dass alle fallrelevanten Unterlagen bereits in den letzten Verfahren vorgelegt…
…Stadtrat für Sport diese Spiele Besuche. Die Funktion des Obmannes dieses Sportvereines habe er nur bis Mai 2014 innegehabt. Laut Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gelten auch für politische Funktionäre die für alle anderen Steuerpflichtgen geltenden Grundsätze über die Anerkennung von Werbungskosten, auch wenn ihnen in ihrer…
…jedoch diese entsprechend nachzuweisen. Das Bundesfinanzgericht sieht es aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung als nachvollziehbar an, dass einem politischen Funktionär wie etwa einem Ortsvorsteher iZm seiner Tätigkeit Aufwendungen entstehen. Gemäß § 1 Z 10 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten…
…In der Begründung wurde ausgeführt, Repräsentationsaufwendungen, Bewirtungsspesen für Mitarbeiter und politische Funktionäre stünden in keinem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und hätten keinen werbewirksamen Charakter und seien daher gemäß § 20 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) keine abzugsfähigen Ausgaben. Benütze ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug stünden für…
…Bescheid angeführt, dass die gekürzten Reisekosten in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Obmann des Sportvereins stehen und dass Aufwendungen für die Bewirtung (auch anderer politischer Funktionäre) nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen. In der dagegen eingebrachten Berufung (nunmehr Beschwerde) führte der steuerliche Vertreter aus, dass…
…EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Diesbezüglich ist festzustellen, dass für politische Funktionäre die für alle Steuerpflichtigen geltenden allgemeinen Grundsätze für die Anerkennung von Werbungskosten anzuwenden sind (vgl. VwGH 14.12.2000, 95/15/0040). Gemäß …
…Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Sie stellen selbst dann Kosten der Lebensführung dar, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche oder berufliche Erwägungen mitveranlasst sind (Neuber, Werbungskosten politischer Funktionäre, ÖStZ 1993, 339). Spenden können allenfalls nur dann absetzbar sein…
…Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Sie stellen selbst dann Kosten der Lebensführung dar, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche oder berufliche Erwägungen mitveranlasst sind (Neuber, Werbungskosten politischer Funktionäre, ÖStZ 1993, 339). Spenden können allenfalls nur dann absetzbar sein…