…dem Sinn und Zweck des Grunderwerbsteuergesetzes und sei auch unter keinen im Grunderwerbsteuergesetz abschließend geregelten Ausnahmetatbestand subsumierbar, weshalb eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu verneinen sei. Eine persönliche Unbilligkeit könne nur angenommen werden, wenn die Einhebung der Grunderwerbsteuer zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit…
…sachliche Unbilligkeit vorliegen. Eine solche ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der…
…berufungsgegenständlich weder das Vorliegen einer persönlichen noch einer sachlichen Unbilligkeit bejaht wurde und es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 236 BAO fehlt, hat aus Anlass dieser Entscheidung eine Ermessensentscheidung über das Nachsichtsgesuch nicht mehr zu erfolgen und war das Nachsichtsgesuch schon aus…
…bringen konnte und er das Berufungsverfahren somit als aussichtslos betrachtete (VwGH 16.6.1980, 635/80). Ein solcher Fall liegt gegenständlich nicht vor, sodass den betreffenden Einwendungen keine Berechtigung zukommt. Zu prüfen ist allerdings, ob eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung vorliegt. Wie der Verwaltungsgerichtshof…
…wenn allfälligen Härten aus der sofortigen gänzlichen Abgabeneinhebung durch Gewährung von Zahlungserleichterungen begegnet werden kann. Da aus den dargestellten Gründen berufungsgegenständlich somit weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten vorliegt und es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des…
…dass gerade durchdie Einhebung der Abgabenschulden der Nahrungsstand oder die Existenz des Bw. gefährdet ist. Auch ist eine Vermögensverschleuderung nicht erforderlich gewesen, um die Abgabenschulden zu entrichten. Eine persönliche Unbilligkeit liegt damit nicht vor. 2) Zur behaupteten sachlichen Unbilligkeit: Im gegenständlichen Fall liegt kein Anwendungsfall…
…sachliche Unbilligkeit vorliegen. Eine solche ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der…
…keine persönliche Unbilligkeit erblickt werden, da die Einhebung der strittigen Abgaben die Existenz nicht gefährde. In der dagegen am 6. März 2008 erhobenen Berufung wandte der Bw im Wesentlichen ein, dass entgegen der Bescheidbegründung sehr wohl eine sachliche Unbilligkeit vorliege, weil der Liegenschaftserwerb und somit…
…und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Die Einhebung einer Abgabe kann nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nach der Lage des Falles entweder sachlich oder persönlich unbillig sein. Sachliche Unbilligkeit der Einhebung liegt nach der…
…Wahrheit eher auf die mangelnde Bereitschaft des Bw. aus den vorhandenen Einnahmen sämtliche Gläubiger gleich zu behandeln als auf eine tatsächliche persönliche Unbilligkeit schließen. Eine Existenzgefährdung durch die Einhebung der nachsichtsverfangenen Abgaben ist damit keineswegs zweifelsfrei dargetan, denn eine solche müsste gerade durch diese Abgaben…
…ob persönliche Unbilligkeit vorliegt ist zu sagen, dass sich die - zweifellos prekäre - wirtschaftliche Situation des Nachsichtswerbers nicht gerade durch das Einheben der rechtmäßig festgesetzten Gebühr und Erhöhung im Ausmaß von € 270,00 so dramatisch verschlechtert hat, dass alleine dadurch die Existenz des Nachsichtswerbers und…
…23. November 2005" und beantrage er "das Absehen der Einhebung einer Gebühr bzw. einer Gebührenerhöhung im Gesamtausmaß von € 270,00, da persönliche und sachliche Unbilligkeit vorliegt". Zur Begründung führte er Folgendes aus: "Meine Lebenssituation ist im gegenständlichen Gebührenstreit und im beigebrachten Antrag auf Bewilligung…
…15/0076). Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein. Eine "persönliche Unbilligkeit" ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Sie besteht bei einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen…
…2005) werde die persönliche und sachliche Unbilligkeit bei der Einhebung von Abgaben näher definiert. Es liege eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Abgaben vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen stehe, die dem Abgabepflichtigen gegenüber von der Abgabenbehörde erster…
…eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einbringung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung durch den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, dass also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den…
…sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt nach der ständigen…
…und Kinderbeihilfe in Höhe von € 2.813,20 nachgefordert worden sei. Fällige Abgabenschuldigkeiten könnten gemäß § 236 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Eine (persönliche und sachliche) Unbilligkeit…
…Eine Unbilligkeit (persönliche und sachliche Unbilligkeit) liegt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aber dann nicht vor, wenn die Steuervorschreibung bloß eine Auswirkung genereller Normen darstellt, die alle Steuerpflichtigen in einer vergleichbaren Situation gleichermaßen trifft (zB VwGH 23.10.1997, 96/15/0154). Bloße Auswirkungen der…
…Rechtfertigung nicht heranziehbar. Sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes im Einhebungsbereich aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis (belastendes) unzumutbares und unverhältnismäßig wirkendes Ergebnis eintreten würde (Stoll, BAO Kommentar, § 236, 2429). Auswirkungen der Rechtslage…
…Finanzamt würde daher in der Einhebung der Aussetzungszinsen insofern keine Unbilligkeit erkennen, als nach der Lage des Falles keine persönliche und sachliche Unbilligkeit vorliege. Mit Schriftsatz vom 19. Juli 2004 wurde gegen den abweisenden Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr das Rechtsmittel der Berufung eingebracht…