…2006 bestätigt worden sei. Folglich handle es sich bei der gegenständlichen Vorschreibung um die Auswirkung einer allgemeinen Rechtslage und sei die sachliche Unbilligkeit daher zu verneinen. In der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgaben sei weder eine persönlich noch sachlich bedingte Unbilligkeit zu erblicken, sodass eine Ermessensentscheidung…
…für 2002 und 2003 ausgewiesenen Verluste in gleicher Weise zu adaptieren, also die "Grenzgänger-Nettolöhne" gewinnerhöhend hinzuzurechnen. Gesamthaft ist somit das Vorliegen einer sachlich bedingten Unbilligkeit zu verneinen, jedoch zu prüfen, ob auf Grund der schweren Erkrankung des Bw. eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung…
…Lage des Falles sachlich und persönlich unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Einhebung stehe in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den Nachteilen, die sich aus der Einziehung für die Bw. ergeben würden. Es liege ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Aussetzungszinsen und den im subjektiven…
…der Bw. im Vergleich zu anderen Abgabepflichtigen ungleich behandelt worden wäre. Aus den dargelegten Gründen gelangte der unabhängige Finanzsenat zur Ansicht, dass im vorliegenden Fall in der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgaben weder persönlich noch sachlich bedingte Unbilligkeit zu erblicken ist. Eine Ermessensentscheidung im Rahmen des §…
…Abgabenschuld Abstand genommen. Damit lag aber im Bezug auf den Anfall der Aussetzungszinsen eine nach der Rechtslage in Kauf genommene Abgabenschuld vor. Da somit insgesamt gesehen eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliegt und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon…
…Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Nachsichtsgegenstand sind Steuernachforderungen in Höhe von insgesamt 556,69 €, die wie folgt entstanden sind: Mit den elektronisch eingebrachten Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung der Jahre 2004 und 2005 machte der Bw. ein Pendlerpauschale…
…Steuergegenstand ergeben würden, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und dem im subjektiven Bereich des Abgabenpflichtigen entstehenden Nachteilen vorliege. Die Unbilligkeit könne persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönliche Unbilligkeit liege nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die…
…persönlichen Unbilligkeit der Einhebung bei der Bw. ausgeschlossen, da ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten dann nicht in Frage kommt, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (VwGH 28.4.2005, 2005/16/0025). Sachlich bedingte Unbilligkeit…
…ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestüzt werden kann (VwGH 28.4.2004, 2001/14/0022). Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO kann eine "sachlich" oder "persönlich" bedingte Unbilligkeit sein (VwGH…
…ergeben. Die Unbilligkeit kann persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdete. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus persönlichen Gründen) nicht unbedingt der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen…
…an, dass die vermeintlich unrealistische Höhe des festgestellten Betriebsaufgabegewinnes ausschließlich eine Auswirkung der §§ 24 und 6 EStG ist und deshalb keine sachliche Unbilligkeit begründet. Der Bw. hat weiters auch das Vorliegen einer persönlich bedingten Unbilligkeit geltend gemacht. Diese sei insofern gegeben, als es dem Bw…
…als aus "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes (belastendes) unzumutbares und unverhältnismäßig wirkendes Ergebnis eintreten würde. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Die Bw sieht das Vorliegen einer sachlich bedingten Unbilligkeit darin…
…Abs. 1 BAO bezogene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Sachlich bedingte Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, so dass es zu einer anormalen Belastungswirkung und…
…die Einkommensteuer 1987 bis 1989, 1993 und 1994, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen erfolgt sei. Weil die Anwendung des Gesetzes zu keinem vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Ergebnis geführt hätte, läge keine sachlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor. Zur behaupteten Existenzgefährdung sei festzuhalten, dass zur Tilgung des…
…auszulegen. Sachlich bedingte Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist. Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist grundsätzlich dann anzunehmen, in denen das außergewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt. Der in der anormalen Belastungswirkung und…
…sein. Eine sachlich bedingte Unbilligkeit ist dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes im Einhebungsbereich aus anderen als aus "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes (belastendes) unzumutbares und unverhältnismäßig wirkendes Ergebnis eintreten würde. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und…
…sein. Eine sachlich bedingte Unbilligkeit ist dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes im Einhebungsbereich aus anderen als aus "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes (belastendes) unzumutbares und unverhältnismäßig wirkendes Ergebnis eintreten würde. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und,…
…sein. Eine sachlich bedingte Unbilligkeit ist dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes im Einhebungsbereich aus anderen als aus "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes (belastendes) unzumutbares und unverhältnismäßig wirkendes Ergebnis eintreten würde. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und,…
…sein. Eine sachlich bedingte Unbilligkeit ist dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes im Einhebungsbereich aus anderen als aus "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes (belastendes) unzumutbares und unverhältnismäßig wirkendes Ergebnis eintreten würde. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und,…
…sein. Eine sachlich bedingte Unbilligkeit ist dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes im Einhebungsbereich aus anderen als aus "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes (belastendes) unzumutbares und unverhältnismäßig wirkendes Ergebnis eintreten würde. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und,…