…2006 bestätigt worden sei. Folglich handle es sich bei der gegenständlichen Vorschreibung um die Auswirkung einer allgemeinen Rechtslage und sei die sachliche Unbilligkeit daher zu verneinen. In der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgaben sei weder eine persönlich noch sachlich bedingte Unbilligkeit zu erblicken, sodass eine Ermessensentscheidung…
…für 2002 und 2003 ausgewiesenen Verluste in gleicher Weise zu adaptieren, also die "Grenzgänger-Nettolöhne" gewinnerhöhend hinzuzurechnen. Gesamthaft ist somit das Vorliegen einer sachlich bedingten Unbilligkeit zu verneinen, jedoch zu prüfen, ob auf Grund der schweren Erkrankung des Bw. eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung…
…Eine sachliche Unbilligkeit liegt jedoch nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten iSd § 236 BAO. In der Beschwerde wird zur persönlichen Unbilligkeit lediglich angeführt, dass Wertpapiere eines Portfolios verkauft werden müssten und dies…
…auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ausführt, liegt eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen…
…Lage des Falles sachlich und persönlich unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Einhebung stehe in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den Nachteilen, die sich aus der Einziehung für die Bw. ergeben würden. Es liege ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Aussetzungszinsen und den im subjektiven…
…236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Liegt keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor, ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (vgl. VwGH 27.6.2013, 2013/15/0173). Die in § 236 Abs. 1 BAO angesprochene Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. 2.2. Das sinngemäße Vorbringen der…
…für eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht vorlägen. Eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung wäre anzunehmen, wenn im Einzelfall auf Grund eines außergewöhnlichen Geschehensablaufes und in einer vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbaren Weise bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eingetreten und die dadurch…
…der Bw. im Vergleich zu anderen Abgabepflichtigen ungleich behandelt worden wäre. Aus den dargelegten Gründen gelangte der unabhängige Finanzsenat zur Ansicht, dass im vorliegenden Fall in der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgaben weder persönlich noch sachlich bedingte Unbilligkeit zu erblicken ist. Eine Ermessensentscheidung im Rahmen des §…
…Nachsichtsansuchen sind die Vermögens und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Auch von einer persönlichen Unbilligkeit kann in diesem Fall nicht gesprochen werden. Da eine sachlich und persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten nicht vorliegt und es damit schon an…
…Abgabenschuld Abstand genommen. Damit lag aber im Bezug auf den Anfall der Aussetzungszinsen eine nach der Rechtslage in Kauf genommene Abgabenschuld vor. Da somit insgesamt gesehen eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliegt und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet wurde, fehlt es schon…
…Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Nachsichtsgegenstand sind Steuernachforderungen in Höhe von insgesamt 556,69 €, die wie folgt entstanden sind: Mit den elektronisch eingebrachten Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung der Jahre 2004 und 2005 machte der Bw. ein Pendlerpauschale…
…Steuergegenstand ergeben würden, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und dem im subjektiven Bereich des Abgabenpflichtigen entstehenden Nachteilen vorliege. Die Unbilligkeit könne persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönliche Unbilligkeit liege nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die…
…persönlichen Unbilligkeit der Einhebung bei der Bw. ausgeschlossen, da ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten dann nicht in Frage kommt, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (VwGH 28.4.2005, 2005/16/0025). Sachlich bedingte Unbilligkeit…
…ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestüzt werden kann (VwGH 28.4.2004, 2001/14/0022). Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO kann eine "sachlich" oder "persönlich" bedingte Unbilligkeit sein (VwGH…
…der Bf. im Ansuchen ließen weder eine sachliche noch eine persönliche Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben erkennen. Gegen den Bescheid brachte die Bf. das Rechtsmittel der Beschwerde ein: "Ich beantrage die Ausbuchung der Abgabenschuldigkeiten aus folgenden Gründen: kein Einkommen und kein Vermögen ausgesprochener Härtefall Unbilligkeit;…
…vor noch handle es sich um eine Abgabenschuld, die sich Ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt verhalte. Da insgesamt gesehen eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorliege und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet worden sei, fehle es schon am Vorliegen der im…
…der allgemeinen Rechtslage darstellt und daher keine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO begründet. Im gegenständlichen Fall gelang es der Beschwerdeführerin auch nicht zweifelsfrei darzulegen, dass in der Einhebung des Betrages von 2.241,20 € eine persönlich bedingte Unbilligkeit vorliege. …
…ergeben. Die Unbilligkeit kann persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdete. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus persönlichen Gründen) nicht unbedingt der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen…
…erhoben und wie folgt begründend ausgeführt: "Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Ab- gabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit kann persönlich oder sachlich bedingt sein…
…ob sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung vorliegt. Eine sachliche Unbilligkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und…