…sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass nach den oben dargestellten rechtlichen Ausführungen Rückstellungen ausschließlich im Jahr der Verursachung von Aufwendungen zu bilden sind. Die im Jahr 1999 erfolgte Beanstandung durch die Gewerbebehörde kann daher keinesfalls eine im Jahr 1998 gelegene Aufwandsursache darstellen. Zum Argument der Bw.…
…Gesamtkosten zu bilden ist, widersprochen (Hinweis auf UFS, RV/3053-W/02 vorn 1.2.2005; periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen - Rückstellung für behördliche Auflagen). Gemäß § 9 (1) Z 3 EStG können Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Sie sind jedoch nur dann zulässig gemäß § 9 …
…dass werterhellende Umstände im offenen Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigen seien, um so eine periodengerechte Zuordnung von Ausgaben herbeizuführen. Von Seiten des Finanzamtes wurde dazu die Ansicht vertreten, dass derartige Aufwendungen als nachträgliche Betriebsausgaben im Sinne des § 32 EStG gelten und daher im Jahr des Anfallens steuerlich…
…seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt - lediglich eine periodengerechte Zuordnung auf die einzelnen Veranlagungszeiträume vorgenommen. Somit wurden die Gewinne gegenüber den Erstbescheiden von S 532.112,-- (1997), S 406.643,-- (1998), S 341.127,-- (1999) und S -209.470,-- (2000) auf S 520…
…Nachdem die Zuordnung ab der Veranlagung 2001 mit steuerlichen Wirkungen (Abzinsung) verbunden war, wurden die Rückstellungspositionen eingehend beleuchtet und bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale den Verbindlichkeiten zugeordnet, die in der Steuerbilanz nicht - so wie die langfristigen Rückstellungen - von der pauschalen Abzinsung betroffen waren. Die Vorgangsweise…
…Nachdem die Zuordnung ab der Veranlagung 2001 mit steuerlichen Wirkungen (Abzinsung) verbunden war, wurden die Rückstellungspositionen eingehend beleuchtet und bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale den Verbindlichkeiten zugeordnet, die in der Steuerbilanz nicht - so wie die langfristigen Rückstellungen - von der pauschalen Abzinsung betroffen waren. Die Vorgangsweise…
…Nachdem die Zuordnung ab der Veranlagung 2001 mit steuerlichen Wirkungen (Abzinsung) verbunden war, wurden die Rückstellungspositionen eingehend beleuchtet und bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale den Verbindlichkeiten zugeordnet, die in der Steuerbilanz nicht - so wie die langfristigen Rückstellungen - von der pauschalen Abzinsung betroffen waren. Die Vorgangsweise…
…die für eine periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen ausschlaggebend seien, könnten der Ziffer 5 des § 201 HGB nicht entnommen werden. Diese seien aus dem Realisationsprinzip, dem Imparitätsprinzip und den Grundsätzen der Periodenabgrenzung der Sache und der Zeit nach abgeleitet. Demnach seien Aufwendungen im Geschäftsjahr…
…Geschäftsführerstellung indiziert. Auch dann, wenn eine zwar betrieblich veranlasste aber nicht abzugsfähige Geschäftsfreundebewirtung (§ 12 Abs 1 Z 3 KStG) angenommen werden könnte, läge in der Übernahme von Aufwendungen, die private Interessen des Gesellschafters berühren, bei letzterem eine Kostenersparnis vor, die seinerseits zu einer Bereicherung führte…
…Höhe von € 25.000,00 gewinnwirksam in den Folgejahren 2005 bis 2010 ertragsmäßig zu berücksichtigen und zwar jeweils in Höhe von € 4.166,67 und ertragsmäßig im Jahr 2004 wieder vom Umsatz wegzurechnen. In Summe ergibt sich hiermit steuerrechtlich eine periodengerechte Zuordnung und…
…140.000 mit 20% USt besteuere. Die Bp. beruft sich diesbezüglich auf die Unmöglichkeit einer periodengerechten Zuordnung. Zu 12. werden Rechnung und Kontoauszug vorgelegt, jedoch keine Ausfuhrbestätigung. Zu 13. legt die Bw. einen Brief vom 15.11.1994 von R.P. an den Geschäftsführer vor…
…die Schätzung von Bedeutung seien. Auch hier zeige sich, dass den Indizien für einen Vergleich nicht durchgehend Beachtung geschenkt worden sei. Eine Berücksichtigung allfälliger Rechnungskorrekturen in der Ertragsteuerbemessungsgrundlage für 2004 widerspreche wohl der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Billigkeit, wenn die entsprechenden Aufwendungen in den…
…wäre, dann kann die gewählte Vorgehensweise nicht zum richtigen Ergebnis führen. Dass auf eine periodengerechte Abgrenzung aus Gründen der Verwaltungsökonomie verzichtet wird, wirkt in diesem Fall schon provokant und wird von uns nicht weiter kommentiert. Abschließend dürfen wir an dieser Stelle auch noch festhalten, dass…
…die Zuordnung zum Vorjahr aus den Rechnungen nicht deutlich erkennbar gewesen sei, seien die Werbeleistungen und Rechtsberatungskosten im Zuge der Finanzbuchhaltung 2010 normal in den Aufwand gebucht worden. In der Folge sei daher aus Unwissenheit heraus die Mitteilung an die damalige Steuerberatungskanzlei, die Aufwendungen in…
…befunden habe, mit Ausgangsrechnung vom X. XXXXXXXX 2002 im Ausmaß von 75% an die W. Immobilien GmbH verrechnet worden. Unter Tz 14 PB stellte die Betriebsprüferin fest, dass sich im Aufwand VuV trotz Übergabe der Objekte an die Stiftung verschiedene Aufwendungen finden würden, die, um…
…Abzinsung Rückstellung: Bei den von der Bw. eingestellten Rekultivierungsrückstellungen für die Schottergruben handelt es sich um Passivposten für noch ungewisse, aber wahrscheinliche Aufwendungen der Zukunft. Diese Rückstellungen wurden nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung gebildet und dienen der periodengerechten Zuordnung von Lasten. Nach den handelsrechtlichen…
…den Zweck der periodengerechten Zuordnung ebenfalls eine Rücklage in Höhe der bis 31.12.2000 geleisteten Arbeit bei Erstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt. Die Gegenverrechnung erfolgt mit Legung der Abschlussrechnung nach Fertigstellung dieses Projektes (2002). Zu Punkt 3: Miete Büro: Zu den Aufwendungen für das Büro…
…Zahlung von Ausgaben verursacht worden, sodass bei periodengerechter Zuordnung auch hier ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden könne. Das Jahr 2000 sei durch verminderte Einnahmen von rund 15 % gekennzeichnet gewesen. Die Ursache dafür liege jedoch nicht im Bereich des Bw., sondern darin, dass aufgrund von Trockenschäden…
…98/14/0037) hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit den in der auch von der Berufungswerberin zitierten Literatur auseinandergesetzt und keinen Grund gesehen, deswegen von seiner dargestellten Rechtsansicht abzuweichen. Auch hier besteht dazu keinen Anlass. C) Zuordnung der geltend gemachten Rückstellungsbeträge: Die oben unter A) dargestellten…
…Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu rechnen ist. Den Grundsätzen ordnungsmäßiger und periodengerechter Gewinnermittlung entspricht es, betrieblich veranlasste künftige Aufwendungen…