…sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass nach den oben dargestellten rechtlichen Ausführungen Rückstellungen ausschließlich im Jahr der Verursachung von Aufwendungen zu bilden sind. Die im Jahr 1999 erfolgte Beanstandung durch die Gewerbebehörde kann daher keinesfalls eine im Jahr 1998 gelegene Aufwandsursache darstellen. Zum Argument der Bw.…
…Gesamtkosten zu bilden ist, widersprochen (Hinweis auf UFS, RV/3053-W/02 vorn 1.2.2005; periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen - Rückstellung für behördliche Auflagen). Gemäß § 9 (1) Z 3 EStG können Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Sie sind jedoch nur dann zulässig gemäß § 9 …
…dass werterhellende Umstände im offenen Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigen seien, um so eine periodengerechte Zuordnung von Ausgaben herbeizuführen. Von Seiten des Finanzamtes wurde dazu die Ansicht vertreten, dass derartige Aufwendungen als nachträgliche Betriebsausgaben im Sinne des § 32 EStG gelten und daher im Jahr des Anfallens steuerlich…
…Anzahl von für die Geschäftsführung wesentlichen Agenden erledigt. Die Feststellung der Außenprüfung, dass die statistische Auswertung des Dr. B über Aufwendungen und Erträge auf einem falschen Zahlenmaterial beruhe, treffe nicht zu. Dr. B sei in seiner Aufstellung wie ein Einnahmen- Ausgabenrechner vorgegangen, eine periodengerechte Zuordnung…
…des Nebenwohnsitzes sei auch eine Aufgabe des Familienwohnsitzes nicht zumutbar gewesen. Im Antwortschreiben vom 18.9.2025 teilte das Finanzamt mit, dass den rechtlichen Ausführungen des BFG betreffend die zeitliche Zuordnung von Pensionsnachzahlungen zugestimmt werde. Sollten von der Bf entsprechende Nachweise vorgelegt werden, werde beantragt…
…seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt - lediglich eine periodengerechte Zuordnung auf die einzelnen Veranlagungszeiträume vorgenommen. Somit wurden die Gewinne gegenüber den Erstbescheiden von S 532.112,-- (1997), S 406.643,-- (1998), S 341.127,-- (1999) und S -209.470,-- (2000) auf S 520…
…Nachdem die Zuordnung ab der Veranlagung 2001 mit steuerlichen Wirkungen (Abzinsung) verbunden war, wurden die Rückstellungspositionen eingehend beleuchtet und bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale den Verbindlichkeiten zugeordnet, die in der Steuerbilanz nicht - so wie die langfristigen Rückstellungen - von der pauschalen Abzinsung betroffen waren. Die Vorgangsweise…
…Nachdem die Zuordnung ab der Veranlagung 2001 mit steuerlichen Wirkungen (Abzinsung) verbunden war, wurden die Rückstellungspositionen eingehend beleuchtet und bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale den Verbindlichkeiten zugeordnet, die in der Steuerbilanz nicht - so wie die langfristigen Rückstellungen - von der pauschalen Abzinsung betroffen waren. Die Vorgangsweise…
…Nachdem die Zuordnung ab der Veranlagung 2001 mit steuerlichen Wirkungen (Abzinsung) verbunden war, wurden die Rückstellungspositionen eingehend beleuchtet und bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale den Verbindlichkeiten zugeordnet, die in der Steuerbilanz nicht - so wie die langfristigen Rückstellungen - von der pauschalen Abzinsung betroffen waren. Die Vorgangsweise…
…die für eine periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen ausschlaggebend seien, könnten der Ziffer 5 des § 201 HGB nicht entnommen werden. Diese seien aus dem Realisationsprinzip, dem Imparitätsprinzip und den Grundsätzen der Periodenabgrenzung der Sache und der Zeit nach abgeleitet. Demnach seien Aufwendungen im Geschäftsjahr…
…Geschäftsführerstellung indiziert. Auch dann, wenn eine zwar betrieblich veranlasste aber nicht abzugsfähige Geschäftsfreundebewirtung (§ 12 Abs 1 Z 3 KStG) angenommen werden könnte, läge in der Übernahme von Aufwendungen, die private Interessen des Gesellschafters berühren, bei letzterem eine Kostenersparnis vor, die seinerseits zu einer Bereicherung führte…
…Höhe von € 25.000,00 gewinnwirksam in den Folgejahren 2005 bis 2010 ertragsmäßig zu berücksichtigen und zwar jeweils in Höhe von € 4.166,67 und ertragsmäßig im Jahr 2004 wieder vom Umsatz wegzurechnen. In Summe ergibt sich hiermit steuerrechtlich eine periodengerechte Zuordnung und…
…nämlich die periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen. Zum Produktivitätsabschlag führte die Bf noch ergänzend aus, dass der Abschlag den Umstand berücksichtige, "dass nicht sämtliche Anwesenheitszeiten in produktive Tätigkeit (im Sinne einer Zuordnung zu einem spezifischen Forschungs- oder Kundeprojekt) münden." Hinsichtlich der Dokumentation des Personalaufwandes gebe es…
…Kürzung der Betriebskosten 2012 bis 2017 sei eine detaillierte Zuordnung der Kürzungen zu den einzelnen Liegenschaften aus der Niederschrift und den Detailaufstellungen nicht ersichtlich. Die Wohnung ***21*** werde touristisch vermietet. Die entsprechenden Umsätze mit einem Steuersatz von 13% seien aus den Umsatzsteuerbescheiden 2016 und 2017…
…140.000 mit 20% USt besteuere. Die Bp. beruft sich diesbezüglich auf die Unmöglichkeit einer periodengerechten Zuordnung. Zu 12. werden Rechnung und Kontoauszug vorgelegt, jedoch keine Ausfuhrbestätigung. Zu 13. legt die Bw. einen Brief vom 15.11.1994 von R.P. an den Geschäftsführer vor…
…ist, von der die Progression des in § 33 Abs. 1 EStG 1988 festgelegten Tarifes abhängig ist. Steuerprogression bedeutet das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer, bei deren Berechnung das Realisationsprinzip (zeitrichtige Erfassung von Erträgen und Aufwendungen), das…
…sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Dabei handelt es sich letztlich um die Frage der sachgerechten Zuordnung. (Vgl. VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012). Durch die Zwischenschaltung von Körperschaften zwischen eine steuerpflichtige Person und den Leistungsempfänger, kann trotz des körperschaftsteuerlichen Trennungsprinzips die Zurechnung…
…die Schätzung von Bedeutung seien. Auch hier zeige sich, dass den Indizien für einen Vergleich nicht durchgehend Beachtung geschenkt worden sei. Eine Berücksichtigung allfälliger Rechnungskorrekturen in der Ertragsteuerbemessungsgrundlage für 2004 widerspreche wohl der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Billigkeit, wenn die entsprechenden Aufwendungen in den…
…wäre, dann kann die gewählte Vorgehensweise nicht zum richtigen Ergebnis führen. Dass auf eine periodengerechte Abgrenzung aus Gründen der Verwaltungsökonomie verzichtet wird, wirkt in diesem Fall schon provokant und wird von uns nicht weiter kommentiert. Abschließend dürfen wir an dieser Stelle auch noch festhalten, dass…
…die Zuordnung zum Vorjahr aus den Rechnungen nicht deutlich erkennbar gewesen sei, seien die Werbeleistungen und Rechtsberatungskosten im Zuge der Finanzbuchhaltung 2010 normal in den Aufwand gebucht worden. In der Folge sei daher aus Unwissenheit heraus die Mitteilung an die damalige Steuerberatungskanzlei, die Aufwendungen in…