…das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit, dh die Verpflichtung einer natürlichen Person als Dienstnehmer, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen eines anderen - des Dienstgebers - zu befolgen, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale…
…der Chef "M" heiße. Entscheidend für die Beurteilung als Dienstverhältnis sei die organisatorische Eingliederung in den Betrieb, welche unbestritten gegeben sei, da die beiden Damen während der Öffnungszeit in der Bar angetroffen worden seien und diese Tätigkeit auch nur während der Öffnungszeiten möglich sei. Die…
…verwiesen, gemäß diesen bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit zu den wesentlichen Merkmalen einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers zählen. Nachhaltigkeit als Voraussetzung der Unternehmereigenschaft ist nach der Lehre (vgl…
…wer in welcher Abteilung tätig werden sollte erfolgte wie oben festgestellt durch den Bw. im Rahmen seiner unternehmerischen Erfahrung. Eine organisierte Einsatzplanung durch die Helfer erfolgte nicht. Die Art und Weise der Arbeitseinsatzplanung zeigt, dass die organisatorische Eingliederung der Helfer in den Betrieb des Bw…
…0184). Nach Lehre und Rechtsprechung sind für die Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, die (gegenständlich nicht relevante) Weisungsgebundenheit und die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers wesentliche Merkmale. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen…
…13/0182). Nach Lehre und Rechtsprechung sind für die Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, die Weisungsgebundenheit und die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers wesentliche Merkmale. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die…
…Vertragspflichten hinaus beschränkt, und der organisatorischen Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen". Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 1.3.2001, G 109…
…Vertragspflichten hinaus beschränkt, und der organisatorischen Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen". Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 1.3.2001, G 109…
…einer Weisungsgebundenheit sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Zur Weisungsgebundenheit werde ausgeführt, dass bei einem Werkvertrag jedenfalls die Selbständigkeit erhalten bleibe, da "Weisungen" nur auf den Arbeitserfolg gerichtet sein könnten. Bei einem Dienstnehmer hingegen führe die Weisung des Arbeitgebers zu einer wirtschaftlichen…
…d.h. die Verpflichtung einer natürlichen Person als Dienstnehmer, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen eines anderen - des Dienstgebers - zu befolgen, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit daraufhin zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder…
…Vorliegen einer Weisungsgebundenheit, d.h. die Verpflichtung einer natürlichen Person, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen eines anderen - des Dienstgebers - zu befolgen, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit…
…Verpflichtungen nachkommen würde, sei alleine ihm überlassen. Die in der Berufung aufgeworfenen Argumente, dass im gegenständlichen Fall maßgebliche von der Rechtsprechung geforderte Merkmale wie Weisungsgebundenheit und organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers sowie eine persönliche Leistungsverpflichtung fehlen würden, würde dafür sprechen, dass das Vertragsverhältnis…
…organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers wesentliche Merkmale. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbstständigkeit oder jene der Unselbstständigkeit überwiegen (vgl. VwGH vom 22.2.1996, 94/15/0123, und die dort zitierte Judikatur). In…
…Vorliegen einer Weisungsgebundenheit, das heißt die Verpflichtung einer natürlichen Person als Dienstnehmer, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen eines anderen - des Dienstgebers - zu befolgen, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale…
…einerseits die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers, das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, die laufende Entlohnung sowie die Verpflichtung einer natürlichen Person, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen des Dienstgebers zu befolgen. Die Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft hat der Verwaltungsgerichtshof in einem…
…zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sind das Unternehmerwagnis, eine Weisungsgebundenheit, die die Entschlussfreiheit über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinaus beschränkt, und eine organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers (VwGH 9.7.1997, 95/13/0289; VwGH 24.6.1999, 96/15/0099). Rz 934…
…d.h. die Verpflichtung einer natürlichen Person als Dienstnehmer, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen eines anderen - des Dienstgebers - zu befolgen, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder…
…die Verpflichtung einer natürlichen Person als Dienstnehmer, bei ihrer Tätigkeit die Weisungen eines anderen - des Dienstgebers - zu befolgen, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Für die Beurteilung einer Leistungsbeziehung ist daher stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit daraufhin zu untersuchen…
…deren Inhaber, Herrn J W, zuzurechnen. 4) Auch das zweite wesentliche Kriterium der Zurechnung als Dienstnehmer, nämlich die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers liege gegenständlich im Hinblick auf die E Gesellschaft m.b.H. nicht vor. Richtig sei zwar, dass die polnischen Arbeitskräfte…
…oder einen Teil des abgabepflichtigen Tatbestandes bildet, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt. Bei der Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sind wesentliche Merkmale das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, einer Weisungsgebundenheit, sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers…