…Indiz für einen regelmäßigen Aufenthalt im Inland, wo seine längst erwachsene Tochter lebe. Der Bw habe bereits am 8. Mai 2000 seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, wozu die Meldebestätigungen der Stadt L zur Adresse in L-DStraße13, bzw. zum Umzug innerhalb dieser Gemeinde am…
…gelegentlich in E aufhältigen Besucher keinesfalls Kenntnis erlangen bzw. einen solchen nicht auf eine Hauptwohnsitzbegründung drängen würde. Da nach Ansicht des Referenten zweifelsfrei davon auszugehen ist, dass der Bw. im strittigen Zeitraum seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte, so ist im Sinne der §§ 40 Abs…
…der im angefochtenen Bescheid angeführten Abgabe bleiben unverändert. Die Fälligkeit dieser Abgabe erfährt keine Änderung. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung…
…keinem Erfolg verhelfen, da auch ein Rentner mit deutscher Staatsbürgerschaft bei einem ordentlichem Wohnsitz und ständigem Aufenthalt in Österreich (Mittelpunkt der Lebensverhältnisse in Österreich) die Normverbrauchsabgabe für sein in Deutschland zugelassenes und nach Österreich eingebrachtes Fahrzeug (Standort in Österreich) zu entrichten hätte. Die Verpflichtung zur…
…Fragen aus dem Schreiben vom 9. Dezember zu geben: Kindheit und Schulzeit verbrachte Tochter C. in Wien, da ja damals unser ordentlicher Wohnsitz auch in Wien war. Als wir 1994 ein Haus in D. bezogen und unseren Hauptwohnsitz dorthin verlegten, setzte die ältere Tochter M…
…Vermutung zu, dass die beantragte Familienheimfahrt keine Berücksichtigung gefunden habe (6 x jährlich). Es werde geltend gemacht, dass B. sein ordentlicher Wohnsitz sei. Dies sei auch mit Bescheid des Bundesministeriums für Inneres festgestellt worden. Daran habe sich auch in der Zwischenzeit nichts geändert. Außerdem sei…
…habe die Arbeitnehmerveranlagung 1999 fristgerecht am 30. Dezember 2004 eingeschrieben jedoch irrtümlich an das Finanzamt Wels statt an das Finanzamt Steyr gesendet, da sich ihr ordentlicher Wohnsitz 1999 in der Gemeinde F. im Bezirk Wels-Land befunden habe. Der Irrtum sei leider zu spät bemerkt…
…Er habe die Arbeitnehmerveranlagung 1999 fristgerecht am 30. Dezember 2004 jedoch irrtümlich an das Finanzamt Wels statt an das Finanzamt Steyr gesendet, da sich sein ordentlicher Wohnsitz 1999 in der Gemeinde F. im Bezirk Wels-Land befunden habe. Er habe den Irrtum leider zu spät…
…1995 der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" in Bundesgesetzen und somit auch im KFG 1967, durch den Begriff "Hauptwohnsitz" ersetzt. Das ebenfalls durch dieses Gesetz geänderte Meldegesetz 1991 enthält in § 1 Abs. 6 und 7 Begriffsbestimmungen des "Wohnsitzes" als auch des "Hauptwohnsitzes". Ein Wohnsitz eines Menschen ist…
…nach einen Besuch bei der Mutter nicht mehr zurück gegeben. Rebecca ist immer noch in Adresse1 als ordentlicher Wohnsitz Hauptgemeldet. Da wir auch das geteilte Sorgerecht haben und das Kind T. sich laut Gericht bei mir aufhalten sollte bzw zeitweise auch bei der Mutter sich…
…vor, dass die Hamburger Wohnung bis zum 16.6.2003 ihr ordentlicher Wohnsitz gewesen sei. Sie habe sich im genannten Zeitraum und auch danach in einem aufrechten Dienstverhältnis befunden, weshalb die Beibehaltung der Wohnung zwingend notwendig gewesen sei und sie die Kosten bis zum Ende…
…sechs Monate der Berufstätigkeit zustehen würden. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2005 erhob der Bw gegen die oa Bescheide Berufung. Begründend wurde ausgeführt, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz in A. hätte, er aber gezwungen sei seinen Lebensunterhalt in B. zu verdienen. Um seinen Verpflichtungen (Haus…
…ein gerichteter Unfallschaden. Laut Meldezettel vom 9. September 1993 ist der Berufungswerber ab diesem Zeitpunkt in FrH (kein ordentlicher Wohnsitz, als weiterer Wohnsitz wird Passau, M-Straße angegeben) gemeldet. Das Schreiben der Stadt Passau vom 16. November 2001 bestätigt die Meldung des Berufungswerbers in dieser…
…der Bw. anlässlich ihrer Eheschließung vom 15. Juni 2000. Diese Wohnung wird ihr gemeinsam mit ihrem Ehegatten als einziger ordentlicher Wohnsitz dienen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahren legte die Bw. Meldezettel und Heiratsurkunde vor. Das Finanzamt gewährte die Befreiung gemäß § 3 Abs. 5 ErbStG, setzte aber…
…1995 der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" in Bundesgesetzen und somit auch im KFG 1967, durch den Begriff "Hauptwohnsitz" ersetzt. Das ebenfalls durch dieses Gesetz geänderte Meldegesetz 1991 enthält in § 1 Abs. 6 und 7 Begriffsbestimmungen des "Wohnsitzes" als auch des "Hauptwohnsitzes". Ein Wohnsitz eines Menschen ist…
…sinngemäß aus, dass sein Sohn ab Oktober 1999 bis Ende 2005 an der Universität in B. das Studium C. betrieben habe. Der ordentliche Wohnsitz von A. sei in der Gemeinde D. gelegen, während er sich als "Teilmieter" einer Wohnung zur Studienzeit in B. aufgehalten habe…
…für die Wohnung AGasse, bezahlt. Warum hätte ich das tun sollen, wenn es nicht auch mein ordentlicher Wohnsitz gewesen wäre. Auch alle anderen anfallenden Kosten wurden von mir übernommen. Ich kann für meine Aufenthalte und Nächtigungen keine Zeugen nennen. Aber auch meine Exgattin kann dies…
…Jänner 1995 der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" in Bundesgesetzen und somit auch im KFG 1967, durch den Begriff "Hauptwohnsitz" ersetzt. Das ebenfalls durch dieses Gesetz geänderte Meldegesetz 1991 enthält in § 1 Abs. 6 und 7 Begriffsbestimmungen des "Wohnsitzes" als auch des "Hauptwohnsitzes". Der Hauptwohnsitz einer Person…
…1995 der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" in Bundesgesetzen und somit auch im KFG 1967, durch den Begriff "Hauptwohnsitz" ersetzt. Das ebenfalls durch dieses Gesetz geänderte Meldegesetz 1991 enthält in § 1 Abs. 6 und 7 Begriffsbestimmungen des "Wohnsitzes" als auch des "Hauptwohnsitzes". Ein Wohnsitz eines Menschen ist…
…allenfalls Indizcharakter. Bei mehreren Wohnsitzen ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen maßgeblich. Gemäß Art. VIII Z. 1 und 5 des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994, wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" in Bundesgesetzen und somit auch im KFG 1967, durch den…