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UFSW RV/2887-W/02Offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2003

…Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Nach herrschender Meinung gestattet diese Gesetzesstelle die Berichtigung eines Bescheides dann, wenn er qualifiziert rechtswidrig ist. Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist…

UFSW RV/1454-W/03Ein Verzicht auf einen Investitionsfreibetrag ist keine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

…Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Untersuchungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist (Stoll , BAO Kommentar 2831 vorletzter Absatz). Die Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen…

UFSG RV/0499-G/02Steuerliche Wirksamkeit der Gründung einer GesbR zwischen Ehegatten und Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2003

…2001 beim Finanzamt eingereichten Umsatzsteuererklärung und Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) 2000 die GesBR als Steuersubjekt ausgewiesen hat, liegt jedenfalls eine offensichtliche Unrichtigkeit im Rechtsbereich vor, die vom Finanzamt ohne nähere Untersuchungen bei ordnungsmäßiger Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkannt werden müssen. Der in diesem…

UFSI RV/0475-I/02Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO; nicht vertretbare Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2003

…verwiesen. Im rechtzeitig gestellten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 12. August 2002 wurde ergänzend noch ausgeführt, eine Unrichtigkeit sei immer dann als offensichtlich zu qualifizieren, wenn diese ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich…

UFSL RV/0342-L/08Bei Durchführung eines Vorhalteverfahrens im Zuge der Veranlagung kann - unabhängig von der Erforderlichkeit eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens - nicht von der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung iSd § 293b BAO gesprochen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…eine offensichtliche Unrichtigkeit vor. Das Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit ist nach dieser Rechtsprechung somit aus Sicht der Behörde zu beurteilen. Sie liegt demnach vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich (Hervorhebung durch die Berufungsbehörde) deutlich erkennbar ist. Im Berufungsfall…

UFSL RV/0223-L/041. Abzugsfähigkeit der tatsächlichen Kosten für eine Berufsausbildung (zum Piloten) im Ausland (Schweiz) als außergewöhnliche Belastung 2. Vorliegen einer offensichtlich unrichtigen Rechtsansicht im Sinne des § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2004

…der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Solche Unrichtigkeiten könnten Unrichtigkeiten im Rechtsbereich oder im Tatsachenbereich sein. Nach den Gesetzesmaterialien zu § 293b BAO und dem dazu ergangenen Erlass des BMF vom 24. Jänner 1990 komme eine Berichtigung dann in Betracht, wenn die Unrichtigkeit auf einer…

UFSK RV/0296-K/08Der sich im Streitjahr bereits im Ruhestand befindliche Bw. erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer weiterhin ausgeübten Aufsichtsrattätigkeit. Nach Ergehen des erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheides begehrte er im Rahmen eines Antrages gem. § 293 b BAO die (Um-)Qualifizierung dieser Einkünfte in solche aus nichtselbständiger Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010

…BAO-Kommentar, 2831 ff) liegt eine offensichtliche Unrichtigkeit vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen (im Rechtsbereich) und ohne Ermittlungen (im Tatsachenbereich) deutlich erkennbar ist, also offen zu sehen ("offensichtlich") ist. Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes…

UFSI RV/0666-I/08Vorliegen einer Rechtswidrigkeit und einer offensichtlichen Unrichtigkeit durch Nichtansatz der im finalen Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden Aufschließungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich die vertraglich vereinbarte finale Verknüpfung der Leistung des Käufers an die Gemeinde mit dem Erwerb des (aufgeschlossenen) Baugrundstückes und damit der Gegenleistungscharakter dieser Leistung erkennbar gewesen. Es liegt daher eine aus der Abgabenerklärung übernommene offensichtliche Unrichtigkeit vor…

UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 1/2

…ersucht worden. Die Unrichtigkeit sei daher offensichtlich. Es seien auch keine Untersuchungen im Rechtsbereich notwendig, da hier eindeutig eine Doppelabsetzung von Betriebsausgaben (einmal im Wege der Pauschalierung und einmal im Wege von Sonderbetriebsausgaben) versucht worden sei. e) Verfahren UFS In der am 30. März 2011…

UFSL RV/1268-L/08Keine offensichtliche Unrichtigkeit iSd § 293b BAO bei vertretbarer Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2010

…Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist offenkundig, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Ist die Unrichtigkeit erst nach Durchführung eines diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens, welches über die…

UFSL RV/0016-L/05Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung wegen unrichtiger Rechtsansicht offensichtliche Unrichtigkeit einer Rechtsansicht Erreichbarkeit eines Studienortes Nahbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…offensichtliche Unrichtigkeit vor (vgl. E 16.05.2002, 98/13/0180, ÖStZB 2002/632). Das Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit ist nach dieser Rechtsprechung somit aus Sicht der Behörde zu beurteilen. Sie liegt demnach vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im…

UFSW RV/0523-W/12Gesetzliche Unvereinbarkeit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO in einem Abgabenfeststellungsverfahren gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2013Teil 1/2

… 36 EStG 1988 fallen konnte, wozu es keinerlei weiterer Feststellungen im Rechtsbereich oder Ermittlungen im Tatsachenbereich bedurft hätte. Mithin seien die in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend vertretenen Voraussetzungen für das Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinn des § 293 b BAO erfüllt. Nach der Aktenlage konnte…

UFSW RV/0523-W/12Gesetzliche Unvereinbarkeit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO in einem Abgabenfeststellungsverfahren gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2013Teil 2/2

…Ermittlungen bedurft hätte, waren die in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend vertretenen Voraussetzungen für das Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinn des § 293 b BAO erfüllt. Dass die Unrichtigkeit ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar gewesen war, bestätigte das nachfolgend…

UFSW RV/2764-W/10Aus der Abgabenerklärung iVm der Zuschussvereinbarung ergibt sich keine "offensichtliche" Unrichtigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2012

…Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung haben, die die Grundlage des Bescheides gebildet hat. Eine Unrichtigkeit ist offenkundig, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist, dh. wenn die Abgabenbehörde die Unrichtigkeit sogleich hätte erkennen…

UFSL RV/0492-L/04Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung iSd § 293b innerhalb der (fünfjährigen) Verjährungsfrist; offensichtliche Unrichtigkeit bei eindeutig unzutreffender Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2005

…offensichtliche Unrichtigkeit vor (vgl. E 16. Mai 2002, 98/13/0180, ÖStZB 2002/632). Das Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit ist nach dieser Rechtsprechung somit aus Sicht der Behörde zu beurteilen. Sie liegt demnach vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im…

UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 2/2

…als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Ist die Unrichtigkeit erst nach Durchführung eines diesbezüglichen (über die Bedachtnahme auf die Aktenlage hinausreichenden…

UFSI RV/0472-I/02Vorliegen von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur Pensionsversicherung; Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2003

…BAO ausgeführt, dass eine Unrichtigkeit immer dann als offensichtlich zu verstehen sei, wenn diese ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar sei (VwGH 28.1.1997, 93/14/0113; VwGH 9.7.1997, 95/13/0124). Es sei offensichtlich, dass…

UFSL RV/0022-L/03Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…liegen aus Abgabenerklärungen übernommene offensichtliche Unrichtigkeiten ua bei der Übernahme offensichtlich unrichtiger rechtlicher Würdigungen vor (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, Tz 5 zu § 293b BAO). Die "Offensichtlichkeit" der Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachebereich deutlich erkennbar…

UFSI RV/0605-I/03Vorliegen des Berichtigungstatbestandes gemäß § 293b BAO bei Feststellung der Rechtswidrigkeit auf Grund nachfolgender Sachverhaltserhebungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2004

…Rechtsmeinung Folgendes entgegen: Nach der oben dargelegten Lehre und Rechtsprechung ist eine Unrichtigkeit dann offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Ist die Unrichtigkeit erst nach Durchführung eines diesbezüglichen (über die Bedachtnahme auf die Aktenlage hinausgehenden…

UFSG RV/0205-G/03Bescheidberichtigung mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…Rechtsansicht unrichtig ist, so liegt aus der Sicht der Abgabenbehörde eine offensichtliche Unrichtigkeit vor (siehe VwGH 16.5.2002, 98/13/0180). Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist (Stoll, BAO-Kommentar…