…Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Nach herrschender Meinung gestattet diese Gesetzesstelle die Berichtigung eines Bescheides dann, wenn er qualifiziert rechtswidrig ist. Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist…
…Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Untersuchungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist (Stoll , BAO Kommentar 2831 vorletzter Absatz). Die Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen…
…2001 beim Finanzamt eingereichten Umsatzsteuererklärung und Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) 2000 die GesBR als Steuersubjekt ausgewiesen hat, liegt jedenfalls eine offensichtliche Unrichtigkeit im Rechtsbereich vor, die vom Finanzamt ohne nähere Untersuchungen bei ordnungsmäßiger Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkannt werden müssen. Der in diesem…
…verwiesen. Im rechtzeitig gestellten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 12. August 2002 wurde ergänzend noch ausgeführt, eine Unrichtigkeit sei immer dann als offensichtlich zu qualifizieren, wenn diese ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich…
…eine offensichtliche Unrichtigkeit vor. Das Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit ist nach dieser Rechtsprechung somit aus Sicht der Behörde zu beurteilen. Sie liegt demnach vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich (Hervorhebung durch die Berufungsbehörde) deutlich erkennbar ist. Im Berufungsfall…
…der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Solche Unrichtigkeiten könnten Unrichtigkeiten im Rechtsbereich oder im Tatsachenbereich sein. Nach den Gesetzesmaterialien zu § 293b BAO und dem dazu ergangenen Erlass des BMF vom 24. Jänner 1990 komme eine Berichtigung dann in Betracht, wenn die Unrichtigkeit auf einer…
…nähere Untersuchungen im Rechtsbereich erkennbare offensichtliche Unrichtigkeit liegen zB bei einer Teilwertabschreibung bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner, bei einer Absetzung einer Einmalzahlung als Rente etc., Abzug von Unterhaltszahlungen als Betriebsausgabe, Vorsteuerabzug für Opel Zafira, etc., vor (vgl. Ritz/Koran, BAO, § 293b, Rz. 3). Unrichtigkeiten hingegen…
…BAO-Kommentar, 2831 ff) liegt eine offensichtliche Unrichtigkeit vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen (im Rechtsbereich) und ohne Ermittlungen (im Tatsachenbereich) deutlich erkennbar ist, also offen zu sehen ("offensichtlich") ist. Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes…
…Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich die vertraglich vereinbarte finale Verknüpfung der Leistung des Käufers an die Gemeinde mit dem Erwerb des (aufgeschlossenen) Baugrundstückes und damit der Gegenleistungscharakter dieser Leistung erkennbar gewesen. Es liegt daher eine aus der Abgabenerklärung übernommene offensichtliche Unrichtigkeit vor…
…ersucht worden. Die Unrichtigkeit sei daher offensichtlich. Es seien auch keine Untersuchungen im Rechtsbereich notwendig, da hier eindeutig eine Doppelabsetzung von Betriebsausgaben (einmal im Wege der Pauschalierung und einmal im Wege von Sonderbetriebsausgaben) versucht worden sei. e) Verfahren UFS In der am 30. März 2011…
…die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen, ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen (vgl. VwGH 22.12.2004, 2004/15/0126, 23.9.2005, 2002/15/0198 und 19.9.2013, 2011/15/0107). Eine offensichtliche Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen liegt vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich…
…Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist offenkundig, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Ist die Unrichtigkeit erst nach Durchführung eines diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens, welches über die…
…offensichtliche Unrichtigkeit vor (vgl. E 16.05.2002, 98/13/0180, ÖStZB 2002/632). Das Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit ist nach dieser Rechtsprechung somit aus Sicht der Behörde zu beurteilen. Sie liegt demnach vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im…
… 36 EStG 1988 fallen konnte, wozu es keinerlei weiterer Feststellungen im Rechtsbereich oder Ermittlungen im Tatsachenbereich bedurft hätte. Mithin seien die in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend vertretenen Voraussetzungen für das Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinn des § 293 b BAO erfüllt. Nach der Aktenlage konnte…
…Ermittlungen bedurft hätte, waren die in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend vertretenen Voraussetzungen für das Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinn des § 293 b BAO erfüllt. Dass die Unrichtigkeit ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar gewesen war, bestätigte das nachfolgend…
…Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung haben, die die Grundlage des Bescheides gebildet hat. Eine Unrichtigkeit ist offenkundig, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist, dh. wenn die Abgabenbehörde die Unrichtigkeit sogleich hätte erkennen…
…offensichtliche Unrichtigkeit vor (vgl. E 16. Mai 2002, 98/13/0180, ÖStZB 2002/632). Das Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit ist nach dieser Rechtsprechung somit aus Sicht der Behörde zu beurteilen. Sie liegt demnach vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im…
…als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar ist. Ist die Unrichtigkeit erst nach Durchführung eines diesbezüglichen (über die Bedachtnahme auf die Aktenlage hinausreichenden…
…BAO ausgeführt, dass eine Unrichtigkeit immer dann als offensichtlich zu verstehen sei, wenn diese ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar sei (VwGH 28.1.1997, 93/14/0113; VwGH 9.7.1997, 95/13/0124). Es sei offensichtlich, dass…
…liegen aus Abgabenerklärungen übernommene offensichtliche Unrichtigkeiten ua bei der Übernahme offensichtlich unrichtiger rechtlicher Würdigungen vor (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, Tz 5 zu § 293b BAO). Die "Offensichtlichkeit" der Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachebereich deutlich erkennbar…