…aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung tragen zu können, nicht aber, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offengelegter Sachverhalte zu beseitigen (VwGH vom 13. September 1988, 87/14/159). Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt somit eine…
…und Frau EH ebenso offengelegt bzw. aktenkundig gewesen, wie die in den Jahresabschlüssen und Abgabenerklärungen für 1994 bis 1996 dargelegte steuerliche Behandlung des mit diesem Kaufvertrag erworbenen Firmenwertes. Eine nunmehr anders geartete rechtliche Beurteilung oder anders geartete Würdigung eines bekannten Sachverhaltes allein rechtfertige einen Eingriff…
…unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung tragen zu können, nicht aber, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offengelegter Sachverhalte zu beseitigen (VwGH vom 13. September 1988, 87/14/159). Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt somit…
…aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung tragen zu können. Nicht möglich werde es dadurch jedoch, durch die Wiederaufnahme die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offengelegter Sachverhalte zu beseitigen. Eine andere geänderte, wenn auch richtige, rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigte somit eine Wiederaufnahme des…
…Staatsbürger, aber auch den Bw. als handelsrechtliche Geschäftsführer vorgeschoben habe. Auch beim Bw. seien daraufhin Hausdurchsuchungen vorgenommen worden. Letztlich hat die Betriebsprüfung das Vorliegen folgender bislang nicht offengelegter Einkünfte festgestellt, wobei hinzuzufügen ist, dass die Geschäftsabwicklungen fast ausschließlich bar durchgeführt wurden: Geschäftsführerbezüge iZm GmbH-Gründungen…
…gegenständlichen Rechte (Verkäufer und abtretende Partei sei die Firma I.) notwendigen Geldmittel fristgerecht aufzubringen. Dieser Verpflichtung sei seitens des Investors nicht entsprochen worden, obwohl die Refinanzierung dieses Investments zufolge offengelegter Verträge gesichert erschienen wäre. Die Umstände im Umfeld von E. , die letztlich dazu geführt hätten…
…als Ergebnis einer Bewirtschaftung, die in der allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Branche und der spezifischen Konkurrenzlage des Unternehmens (LIBRO etc.) nicht mit objektiver Eignung zur Gewinnerzielung verbunden gewesen sei. Erst im Zuge der Kriterien-Prüfung und der erwähnten Sachverhaltsermittlung sei bekannt geworden, dass etwaige "erfolgversprechende…
…auch eine gewinnabhängige Vergütung (Tantieme) von 25% des Gewinnes vor Steuern erhält. Auf all diesen - gegenüber der Abgabenbehörde erster Instanz offengelegten - drei Schriftstücken befindet sich jeweils zweimal die Unterschrift des Bw, offenkundig in seiner Funktion als vertretungsbefugtes Organ der GmbH sowie dieser gegenüber als Vertragsnehmer…
…Finanzamt widerspreche, weil es die jeweils offengelegte Nutzungsdauer bzw. den AfA-Satz unbeanstandet übernommen und erklärungskonform veranlagt habe. Im Falle unvollständiger Offenlegung des Sachverhaltes kann kein den Grundsatz von Treu und Glauben anzuwendendes Vertrauensverhältnis zwischen Abgabenbehörde und Abgabepflichtigen angenommen werden (VwGH 22.06.1993, 93…
…der von der Bw. erworbene Firmenwert (Praxiswert) antragsgemäß über einen Zeitraum von fünf Jahren oder über einen solchen von fünfzehn Jahren abschreibbar ist. Zumindest im hier zu wertenden Zeitraum war, wie dies aus den vorliegenden Sachverhaltsgrundlagen zu entnehmen ist (etwa Kaufvertrag, Prospekt der GBT., Kooperations -…
…bisher unbekannten, aber entscheidungsrelevanten Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Das Verfahren der Wiederaufnahme diene aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offen gelegter Sachverhalte zu beseitigen. Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertige eine Wiederaufnahme…
…die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden. Die Wiederaufnahme kann nicht dazu dienen, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen…
…rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (vgl. VwGH 9. 7. 1997, 96/13/0185). Aus den ho. vorliegenden Unterlagen geht klar hervor, dass die konkret vom Finanzamt in Tz. 17 des Betriebsprüfungsberichtes als Wiederaufnahmsgrund geltend gemachte Position "Honorar - Namensführung" in ihren Sachverhaltsgrundlagen dem FA…
…aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung tragen zu können, nicht aber, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offen gelegter Sachverhalte zu beseitigen (VwGH 13.9.1988, 87/14/0159). Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt somit eine…
…aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung tragen zu können, nicht aber die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offen gelegter Sachverhalte zu beseitigen. Auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt in zahlreichen Entscheidungen die Auffassung, dass sich die Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung eines offen gelegt gewesenen Sachverhaltes bei unveränderter Tatsachenlage…
…keinesfalls aktenkundig. Vielmehr hat der Bw. in allen Streitjahren den Einkommensteuererklärungen detaillierte Einnahmen-Ausgabenrechnungen für den Geschenkartikelhandel ("Gegenüberstellung DEA") beigelegt und damit den Sachverhalt völlig offengelegt. Somit hätte das Finanzamt bereits im Wege der Erstveranlagung unter Einbeziehung der Feststellungen der Vorprüfungen (Betriebsprüfungsberichte vom 14. September…
…aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen, nicht aber, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offen gelegter Sachverhalte zu beseitigen (VwGH 13.9.1988, 87/14/0159). Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertige somit eine Wiederaufnahme…
…We vorgenommen wurden. Auch diese Änderungen (kein gesonderter Abschlag für das Vorbeiführen einer sehr schmalen Straße mit starkem Verkehr, Nichtberücksichtigung der Umsatzsteuer und des Wohnrechtes) beruhen auf einer geänderten Beurteilung eines bereits offengelegten Sachverhaltes. Damit steht aber bereits fest, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…
…der Zweckmäßigkeit und Billigkeit der Haftungsinanspruchnahme werde in der Berufungsvorentscheidung jegliches Mitverschulden der Behörde und jegliche Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben verneint. Dieser Argumentation könne aus den bisherigen Ausführungen und den offengelegten Sachverhalten nicht gefolgt werden. Auch die im Berufungsschreiben vorgebrachten weiteren Faktoren…
…müsse der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) so entsprochen werden, dass der entsprechende Sachverhalt in seiner tatsächlichen Dimension aufgezeigt werde. Zu einer rechtlichen Beurteilung des offengelegten Sachverhaltes sei der Steuerpflichtige nicht verpflichtet. Vielmehr sei dies Aufgabe der Abgabenbehörde, auch wenn es dem Steuerpflichtigen unbenommen sei…