…Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da die Bw. die Berufung mit Schreiben vom 27. Juli 2010 zurückgezogen hat, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Aus all diesen Gründen war der Berufung der Erfolg zu versagen…
…sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit 17. Juli 1995 die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, war kein Rechtsmittel mehr offen. Bemerkt wird…
…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen.  …
…tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da eine Berufungsvorentscheidung in der Gebührensache selbst bereits am 2. Oktober 2003 ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Bemerkt wird…
…der Einhebung fordere, dass eine Berufung gegen den Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren. Der Zahlungsaufschub ende daher anlässlich einer über die Berufung ergehenden Erledigung. Bei Abweisung einer Berufung durch das Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung sei, im Falle einer…
…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien…
…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien…
…zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist ein offenes Rechtsmittelverfahren. Die Berufungsentscheidung erging am 9.4.2010 (UFS 9.4.2010, RV…
…Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da der Unabhängige Finanzsenat mit heutigem Tag die Berufungsentscheidung UFS RV/0743-W/11 in der Rechtsgeschäftsgebührensache selbst erlassen hat, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Aus all diesen Gründen war der Berufung der…
…gegen welche Berufungen erhoben worden seien, die bis dato nicht erledigt seien. Es widerspreche jeglichen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, während eines offenen Veranlagungsverfahrens ein Strafverfahren einzuleiten. Das Ergebnis des Berufungsverfahrens würde dadurch vorweggenommen. Über die Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde…
…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Grunderwerbsteuersache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien…
…gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig ist. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da am 17. Juli 2006 eine Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien, am 18. Juli…
…nicht möglich (VwGH 20.3.2003, 2003/17/0082). Ein "offenes Berufungsverfahren" liegt auch dann nicht mehr vor, wenn über die Berufung noch in einem nach Ergehen einer verfassungsgerichtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Entscheidung fortgesetzten Verfahren zu entscheiden ist (UFS 13.3.2007, RV/0297-W/06…
…Oktober 2005 zurückgewiesen, da eine Zurückziehung gem. § 256 (1) BAO nur möglich ist, solange noch ein offenes Rechtsmittel existiert. Gegen diese Zurückweisung wurde Berufung erhoben, da der Bw. die Rechtsansicht vertritt, dass eine Zurückziehung auch nach der Zustellung der Berufungsvorentscheidung (BVE) zulässig ist. Diese Berufung…
…AS 18 - Aufstellung von Werbungskosten (Tabelle) AS 19 - Anlagenverzeichnis PC `s AS 20 -detaillierte Kosten für das Arbeitszimmer AS 21 -AS 26: Sonderausgaben von der steuerlichen Vertretung näher aufgeschlüsselt (AS 9/2005 mit Anmerkungen der steuerlichen Vertretung auf ein damals offenes Rechtsmittelverfahren zum Jahr 2004…
…besteht darin, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Entrichtung von Abgabenbeträgen, deren endgültige Festsetzung vom Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens abhängig ist, solange hintanzuhalten, bis das Berufungsverfahren beendet ist. Wesentliche Voraussetzung ist daher ein offenes Rechtsmittelverfahren. Durch §212a BAO sollen ja gerade die Folgen für den Abgabepflichtigen, die…
…Oktober 2006 sei gegen die Abweisung des Wiederaufnahmeantrages Berufung eingebracht worden, derzeit sei ein offenes Rechtsmittelverfahren anhängig. Mit dem von Amts wegen erlassenen gegenständlich angefochtenen Abänderungsbescheid sei dem im Wiederaufnahmeantrag (im Zuge der mit Schriftsatz vom 13. September 2006 eingebrachten Anfragebeantwortung, Antragsergänzung und Berichtigung) vorgebrachten…
…ja darin, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Entrichtung von Abgabenbeträgen, deren endgültige Festsetzung vom Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens abhängig ist, solange hintanzuhalten, bis das Berufungsverfahren beendet ist. Wesentliche Voraussetzung ist daher ein offenes Rechtsmittelverfahren. Durch §212a BAO sollen gerade die Folgen für den Abgabepflichtigen, die sich…
…ja darin, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Entrichtung von Abgabenbeträgen, deren endgültige Festsetzung vom Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens abhängig ist, solange hintanzuhalten, bis das Berufungsverfahren beendet ist. Wesentliche Voraussetzung ist daher ein offenes Rechtsmittelverfahren. Durch §212a BAO sollen gerade die Folgen für den Abgabepflichtigen, die sich…
…besteht darin, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Entrichtung von Abgabenbeträgen, deren endgültige Festsetzung vom Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens abhängig ist, solange hintanzuhalten, bis das Berufungsverfahren beendet ist. Wesentliche Voraussetzung ist daher ein offenes Rechtsmittelverfahren. Durch §212a BAO sollen ja gerade die Folgen für den Abgabepflichtigen, die…