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UFSW RV/3285-W/09Wird die Berufung zurückgezogen, liegt kein offenes Rechtsmittelverfahren iSd § 212a BAO mehr vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da die Bw. die Berufung mit Schreiben vom 27. Juli 2010 zurückgezogen hat, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Aus all diesen Gründen war der Berufung der Erfolg zu versagen…

UFSW RV/0035-W/021.) Ablauf der Aussetzung: Beschwerde an die Höchstgerichte hat keine Auswirkung auf den Ablauf der Aussetzung der Einhebung 2.) Antrag gemäß 212a BAO: Bedingung für die Bewilligung ist ein offenes Rechtsmittelverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007

…sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit 17. Juli 1995 die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, war kein Rechtsmittel mehr offen. Bemerkt wird…

UFSW RV/1572-W/03Abweisung eines Antrags um Aussetzung der Einhebung da kein Rechtsmittel mehr offen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2003

…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. &nbsp…

UFSW RV/0567-W/04Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, da kein Rechtsmittel mehr offen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2006

…tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da eine Berufungsvorentscheidung in der Gebührensache selbst bereits am 2. Oktober 2003 ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Bemerkt wird…

UFSW RV/1718-W/04Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, da kein Rechtsmittel mehr offen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006

…der Einhebung fordere, dass eine Berufung gegen den Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren. Der Zahlungsaufschub ende daher anlässlich einer über die Berufung ergehenden Erledigung. Bei Abweisung einer Berufung durch das Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung sei, im Falle einer…

UFSW RV/1551-W/02Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, da kein Rechtsmittel mehr offen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2004

…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien…

UFSW RV/3542-W/02Abweisung eines Antrages um Aussetzung der Einhebung, da kein Rechtsmittel mehr offen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2004

…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien…

UFSW RV/0831-W/12§ 212a BAO: Wenn eine Berufungsentscheidung ergangen und mit Verwaltungsgerichtshofbeschwerde bekämpft worden ist, ist kein Rechtsmittelverfahren mehr offen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

…zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist ein offenes Rechtsmittelverfahren. Die Berufungsentscheidung erging am 9.4.2010 (UFS 9.4.2010, RV…

UFSW RV/1063-W/11Hat der UFS am selben Tag die Berufungsentscheidung erlassen, kann § 212a BAO nicht gewährt werden, da kein Rechtsmittelverfahren mehr offen ist (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011

…Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da der Unabhängige Finanzsenat mit heutigem Tag die Berufungsentscheidung UFS RV/0743-W/11 in der Rechtsgeschäftsgebührensache selbst erlassen hat, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Aus all diesen Gründen war der Berufung der…

UFSL FSRV/0019-L/03Einleitung des Strafverfahrens während eines offenen Abgabenverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.07.2003

…gegen welche Berufungen erhoben worden seien, die bis dato nicht erledigt seien. Es widerspreche jeglichen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, während eines offenen Veranlagungsverfahrens ein Strafverfahren einzuleiten. Das Ergebnis des Berufungsverfahrens würde dadurch vorweggenommen. Über die Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde…

UFSW RV/0294-W/05Antrag auf Aussetzung der Einhebung nach Erlass einer BVE
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2005

…des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Grunderwerbsteuersache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien…

UFSW RV/0068-W/05Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2006

…gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig ist. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da am 17. Juli 2006 eine Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Wien, am 18. Juli…

UFSW RV/0832-W/12Eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof hindert nicht den Ablauf der Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

…nicht möglich (VwGH 20.3.2003, 2003/17/0082). Ein "offenes Berufungsverfahren" liegt auch dann nicht mehr vor, wenn über die Berufung noch in einem nach Ergehen einer verfassungsgerichtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Entscheidung fortgesetzten Verfahren zu entscheiden ist (UFS 13.3.2007, RV/0297-W/06…

UFSW RV/0344-W/06Die Zurücknahme einer Berufung ist nach Ergehen einer BVE nur dann möglich, wenn auch ein Vorlageantrag gestellt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.05.2006

…Oktober 2005 zurückgewiesen, da eine Zurückziehung gem. § 256 (1) BAO nur möglich ist, solange noch ein offenes Rechtsmittel existiert. Gegen diese Zurückweisung wurde Berufung erhoben, da der Bw. die Rechtsansicht vertritt, dass eine Zurückziehung auch nach der Zustellung der Berufungsvorentscheidung (BVE) zulässig ist. Diese Berufung…

UFSL RV/0163-L/10Zurückverweisung im Falle unterlassener Ermittlungen (Arbeitszimmer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2013

…AS 18 - Aufstellung von Werbungskosten (Tabelle) AS 19 - Anlagenverzeichnis PC `s AS 20 -detaillierte Kosten für das Arbeitszimmer AS 21 -AS 26: Sonderausgaben von der steuerlichen Vertretung näher aufgeschlüsselt (AS 9/2005 mit Anmerkungen der steuerlichen Vertretung auf ein damals offenes Rechtsmittelverfahren zum Jahr 2004…

UFSW RV/2631-W/11Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung nach erfolgter Berufungsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2012

…besteht darin, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Entrichtung von Abgabenbeträgen, deren endgültige Festsetzung vom Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens abhängig ist, solange hintanzuhalten, bis das Berufungsverfahren beendet ist. Wesentliche Voraussetzung ist daher ein offenes Rechtsmittelverfahren. Durch §212a BAO sollen ja gerade die Folgen für den Abgabepflichtigen, die…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

…Oktober 2006 sei gegen die Abweisung des Wiederaufnahmeantrages Berufung eingebracht worden, derzeit sei ein offenes Rechtsmittelverfahren anhängig. Mit dem von Amts wegen erlassenen gegenständlich angefochtenen Abänderungsbescheid sei dem im Wiederaufnahmeantrag (im Zuge der mit Schriftsatz vom 13. September 2006 eingebrachten Anfragebeantwortung, Antragsergänzung und Berichtigung) vorgebrachten…

UFSW RV/2360-W/06Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß §212a BAO wegen Erlassung einer Berufungsentscheidung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2006

…ja darin, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Entrichtung von Abgabenbeträgen, deren endgültige Festsetzung vom Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens abhängig ist, solange hintanzuhalten, bis das Berufungsverfahren beendet ist. Wesentliche Voraussetzung ist daher ein offenes Rechtsmittelverfahren. Durch §212a BAO sollen gerade die Folgen für den Abgabepflichtigen, die sich…

UFSW RV/2359-W/06Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß §212a BAO wegen Erlassung einer Berufungsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2006

…ja darin, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Entrichtung von Abgabenbeträgen, deren endgültige Festsetzung vom Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens abhängig ist, solange hintanzuhalten, bis das Berufungsverfahren beendet ist. Wesentliche Voraussetzung ist daher ein offenes Rechtsmittelverfahren. Durch §212a BAO sollen gerade die Folgen für den Abgabepflichtigen, die sich…

UFSW RV/1714-W/06Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung nach erfolgter Berufungsentscheidung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006

…besteht darin, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Entrichtung von Abgabenbeträgen, deren endgültige Festsetzung vom Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens abhängig ist, solange hintanzuhalten, bis das Berufungsverfahren beendet ist. Wesentliche Voraussetzung ist daher ein offenes Rechtsmittelverfahren. Durch §212a BAO sollen ja gerade die Folgen für den Abgabepflichtigen, die…