…ihr Vermögen vor dem Fiskus in Sicherheit zu bringen, weshalb dieses Kriterium weder bei ihm noch bei der B-GmbH erfüllt sei. Dazu ist der Bf daran zu erinnern, dass vom Abgabenschuldner (von einem potenziell Haftungspflichtigen) gesetzte Gefährdungshandlungen für eine Sicherstellungsmaßnahme nicht erforderlich sind (VwGH…
…Abgabenanspruch begründet, gegen sie erlassen werden könnte. Das verbum legale "sinngemäß" in § 232 Abs. 3 BAO hat zum Inhalt, dass gegenüber potenziellen noch nicht in Anspruch genommenen Haftungspflichtigen im Sinne von § 11 BAO eine Sicherstellung nach den allgemeinen Bedingungen des Abs. 1 und 2 des §…
…werden können. Nichts anderes hat das Zollamt PKW gemacht, als es gegen alle Beteiligten mit Sicherstellungsauftrag vorging. In der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist auch das öffentliche Interesse an der Einbringung der Abgaben beim Bf begründet. Bei potenziell Haftungspflichtigen entsteht die Abgabenschuld als Gesamtschuld gemäß § 7…
…Abgabenanspruch begründet, gegen sie vorgegangen werden könnte. Das verbum legale "sinngemäß" in § 232 Abs. 3 BAO hat zum Inhalt, dass gegenüber potenziellen noch nicht in Anspruch genommenen Haftungspflichtigen im Sinne von § 11 BAO eine Sicherstellung nach den allgemeinen Erfordernissen des Abs. 1 und 2 des §…
…Sicherstellungsmaßnahmen der Zugriff auf Gelder, welche aus dem dortigen Abgabenbetrug stammten, nicht gewährleistet war. Der Ermittlungsbehörde Zollamt Linz/Wels war bekannt, dass die "erwirtschafteten" Geldsummen unmittelbar nach Eingang auf die jeweiligen Bankkonten, in Form von Bargeld behoben bzw. weiter überwiesen wurden. Hinzu kam das internationale…
…Abgabenanspruch begründet, gegen sie vorgegangen werden könnte. Das verbum legale "sinngemäß" in § 232 Abs. 3 BAO hat zum Inhalt, dass gegenüber potenziellen noch nicht in Anspruch genommenen Haftungspflichtigen im Sinne von § 11 BAO eine Sicherstellung nach den allgemeinen Vorgaben des Abs. 1 und 2 des §…
… 214 Abs. 4 letzter Satz BAO in den Fällen des § 214 Abs. 7 BAO auch ein noch nicht in Anspruch genommener Haftungspflichtiger erteilen kann; vgl. dazu Ritz, BAO³, § 214 Tz 32 mit Hinweis auf RAE Rz 749) ist nicht mehr möglich, weil die dreimonatige Frist…
…1 mwA). Grundsätzlich unbestritten ist auf Parteienseite das Beitrittsrecht (noch nicht in Anspruch genommener) persönlich Haftungspflichtiger (vgl. Ritz, BAO3, § 257 Tz 4 ff). Der Beitritt zur Berufung durch eine Person, die - aus welchem Titel im Fall des WT auch immer - als Haftungspflichtiger in Betracht kommt…
…er also bislang nicht als Zahler in Anspruch genommen worden sei und er laut Rechtsprechung des VwGH (z.B. 3.6.1985, 84/15/0007) erst nach Zustellung einer Zahlungsaufforderung zur Einlegung einer Berufung aktivlegitimiert sei. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben. Im weiteren…
…die Befreiung des Haftungspflichtigen dar. Der rechtkräftig bestätigte Zwangsausgleich des Primärschuldners (z.B. GmbH) steht der Geltendmachung der Haftung (z.B. gegenüber dem GmbH-Vertreter nach §§ 9, 80 BAO) für die die Zwangsausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden daher nicht entgegen. Ein in Anspruch genommener Haftungspflichtiger kann die…
…Betriebes nicht möglich gewesen, diese Abgaben zu entrichten, so dass angesichts der Tatsache des mittlerweile verkleinerten Betriebes davon auszugehen sei, dass es nun erst recht nicht mehr möglich sei, diese Beträge aufzubringen. Mit dem Argument, der Gesetzgeber hätte beabsichtigt, dass ein in Anspruch genommener Haftungspflichtiger…
…sei, hätte der Bw. auch bei Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß 12 BAO innerhalb der Einhebungsverjährung nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 9. August 2011 ab. Begründet wurde die Abweisung damit, dass in den Jahren 2005, 2007, 2008…
…uneinbringlich gewordene Abgabe tatsächlich zu Recht eine Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wurde. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes entschuldigt es den Geschäftsführer aber keineswegs, wenn er eine Zahlungserleichterung mit der Behauptung erwirkt, die Einbringlichkeit der Abgabe werde durch den Aufschub nicht gefährdet, obwohl diese Behauptung nicht zutrifft…
…als Arbeitgeber die Haftung für Lohnsteuer in Anspruch genommen und Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag festgesetzt. Mit Schreiben vom 31. Juli 2003 wurde der Bw. vom Finanzamt Oberwart nachweislich eingeladen, er möge zur Absicht, ihn zur Haftung als Haftungspflichtigen für ausgewiesene Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin…
…Aktenlage nicht ersichtlich. Auf Grund des Umstandes, dass über die Einbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei dem ebenfalls als Haftungspflichtiger in Anspruch genommenen MG ebenso wie beim Bw. mangels Beantwortung des diesbezüglichen Vorhaltes über die wirtschaftlichen Verhältnisse keine Aussage gemacht werden kann, bedurfte es in Hinblick…
…Aktenlage nicht ersichtlich. Auf Grund des Umstandes, dass über die Einbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei dem ebenfalls als Haftungspflichtiger in Anspruch genommenen FK ebenso wie beim Bw. mangels Beantwortung des diesbezüglichen Vorhaltes über die wirtschaftlichen Verhältnisse keine Aussage gemacht werden kann, bedurfte es in Hinblick…
…nicht behauptet, da der Bw. lediglich einwandte, niemals Geschäftsführungsaufgaben wahrgenommen zu haben, wobei sich seine Stellung als Geschäftsführer auf die Eintragung ins Firmenbuch beschränkt hätte und er lediglich einfacher Arbeiter gewesen wäre, obwohl es in einem solchen Fall Sache des zur Haftung in Anspruch genommenen…
…Abgabenanspruch begründet, gegen sie vorgegangen werden könnte. Das verbum legale "sinngemäß" in § 232 Abs. 3 BAO hat zum Inhalt, dass gegenüber potenziellen noch nicht in Anspruch genommenen Haftungspflichtigen im Sinne von § 11 BAO eine Sicherstellung nach den allgemeinen Vorgaben des Abs. 1 und 2 des §…
…Haftung nach Köpfen auszugehen. Eine Kopie diese Stellungnahme wurde vom Unabhängigen Finanzsenat ans Finanzamt weitergeleitet. Das Finanzamt führte in seiner Stellungnahme vom 30. Oktober 2008 aus, dass den Ausführungen betreffend der Inanspruchnahme des Bw. als Haftenden nichts hinzuzufügen sei. Jedoch hinsichtlich des in Anspruch genommenen…
…dass die Einbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei dem ebenfalls als Haftungspflichtiger in Anspruch genommenen SG laut Drittschuldnererklärung vom 11. Jänner 2005 (Einkünfte unter dem Existenzminimum) nicht gegeben ist, bedurfte es in Hinblick auf die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin im Rahmen der Ermessensübung auch…