…ihr Vermögen vor dem Fiskus in Sicherheit zu bringen, weshalb dieses Kriterium weder bei ihm noch bei der B-GmbH erfüllt sei. Dazu ist der Bf daran zu erinnern, dass vom Abgabenschuldner (von einem potenziell Haftungspflichtigen) gesetzte Gefährdungshandlungen für eine Sicherstellungsmaßnahme nicht erforderlich sind (VwGH…
…Abgabenanspruch begründet, gegen sie erlassen werden könnte. Das verbum legale "sinngemäß" in § 232 Abs. 3 BAO hat zum Inhalt, dass gegenüber potenziellen noch nicht in Anspruch genommenen Haftungspflichtigen im Sinne von § 11 BAO eine Sicherstellung nach den allgemeinen Bedingungen des Abs. 1 und 2 des §…
…werden können. Nichts anderes hat das Zollamt PKW gemacht, als es gegen alle Beteiligten mit Sicherstellungsauftrag vorging. In der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist auch das öffentliche Interesse an der Einbringung der Abgaben beim Bf begründet. Bei potenziell Haftungspflichtigen entsteht die Abgabenschuld als Gesamtschuld gemäß § 7…
…Abgabenanspruch begründet, gegen sie vorgegangen werden könnte. Das verbum legale "sinngemäß" in § 232 Abs. 3 BAO hat zum Inhalt, dass gegenüber potenziellen noch nicht in Anspruch genommenen Haftungspflichtigen im Sinne von § 11 BAO eine Sicherstellung nach den allgemeinen Erfordernissen des Abs. 1 und 2 des §…
…Sicherstellungsmaßnahmen der Zugriff auf Gelder, welche aus dem dortigen Abgabenbetrug stammten, nicht gewährleistet war. Der Ermittlungsbehörde Zollamt Linz/Wels war bekannt, dass die "erwirtschafteten" Geldsummen unmittelbar nach Eingang auf die jeweiligen Bankkonten, in Form von Bargeld behoben bzw. weiter überwiesen wurden. Hinzu kam das internationale…
…Abgabenanspruch begründet, gegen sie vorgegangen werden könnte. Das verbum legale "sinngemäß" in § 232 Abs. 3 BAO hat zum Inhalt, dass gegenüber potenziellen noch nicht in Anspruch genommenen Haftungspflichtigen im Sinne von § 11 BAO eine Sicherstellung nach den allgemeinen Vorgaben des Abs. 1 und 2 des §…
…eines weiteren Haftungsbescheides; dem Erstschuldner gegenüber wirkt sich jedoch die Erhöhung in der Beschwerdevorentscheidung bzw. im Erkenntnis - unter der Voraussetzung einer wirksamen Bekanntgabe (§ 97 BAO) an ihn - unmittelbar aus. Rz 1234: Ein noch nicht mit Bescheid in Anspruch genommener Haftungspflichtiger hat die Möglichkeit, einer Beschwerde…
… 214 Abs. 4 letzter Satz BAO in den Fällen des § 214 Abs. 7 BAO auch ein noch nicht in Anspruch genommener Haftungspflichtiger erteilen kann; vgl. dazu Ritz, BAO³, § 214 Tz 32 mit Hinweis auf RAE Rz 749) ist nicht mehr möglich, weil die dreimonatige Frist…
…Widmung in der Weise erfolgen, dass der Haftende auf dem Zahlungsbeleg auf den Haftungsbescheid verweist. Unterbleibt diesfalls irrtümlich eine Widmung, kann sie binnen drei Monaten nachgeholt werden. Rz 749: Eine Widmung gemäß § 214 Abs. 7 BAO kann auch ein noch nicht in Anspruch genommener Haftungspflichtiger…
…1 mwA). Grundsätzlich unbestritten ist auf Parteienseite das Beitrittsrecht (noch nicht in Anspruch genommener) persönlich Haftungspflichtiger (vgl. Ritz, BAO3, § 257 Tz 4 ff). Der Beitritt zur Berufung durch eine Person, die - aus welchem Titel im Fall des WT auch immer - als Haftungspflichtiger in Betracht kommt…
…er also bislang nicht als Zahler in Anspruch genommen worden sei und er laut Rechtsprechung des VwGH (z.B. 3.6.1985, 84/15/0007) erst nach Zustellung einer Zahlungsaufforderung zur Einlegung einer Berufung aktivlegitimiert sei. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben. Im weiteren…
…in Anspruch genommen worden ist; ein noch nicht in Anspruch genommener Gesamtschuldner ist zu einem derartigen Antrag nicht legitimiert, da gemäß § 212a Abs. 5 BAO die Wirkung der Aussetzung in einem Zahlungsaufschub besteht und ein solcher nur nach wirksamer Bekanntgabe eines Leistungsgebotes in Betracht kommen…
…die Befreiung des Haftungspflichtigen dar. Der rechtkräftig bestätigte Zwangsausgleich des Primärschuldners (z.B. GmbH) steht der Geltendmachung der Haftung (z.B. gegenüber dem GmbH-Vertreter nach §§ 9, 80 BAO) für die die Zwangsausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden daher nicht entgegen. Ein in Anspruch genommener Haftungspflichtiger kann die…
…Betriebes nicht möglich gewesen, diese Abgaben zu entrichten, so dass angesichts der Tatsache des mittlerweile verkleinerten Betriebes davon auszugehen sei, dass es nun erst recht nicht mehr möglich sei, diese Beträge aufzubringen. Mit dem Argument, der Gesetzgeber hätte beabsichtigt, dass ein in Anspruch genommener Haftungspflichtiger…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist, noch als Haftungspflichtige für diese Abgabe in Anspruch genommen wurde und als solche den Haftungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde angefochten hat (sie somit von der Einhebung nicht betroffen ist), war sie nicht berechtigt, einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung…