…handlungsfähig. Es liegt daher ein wegen Handlungsunfähigkeit der Geschenkgeberin nichtiges Rechtsgeschäft vor, bei dem die Frage einer allfälligen Versteuerung nach Maßgabe des § 23 Abs.3 BAO zu beurteilen ist. Nach dieser Bestimmung führen auch wegen des Mangels der Rechts- oder Handlungsfähigkeit nichtige Schenkungen zur Steuerpflicht…
…Am 11. Mai 2004 langte beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien eine Meldung nach § 26 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) ein, wonach auf Grund eines Lebensversicherungsvertrages zufolge des Todes der Versicherungsnehmerin (am ttmmjjjj) eine Versicherungsleistung von € 109.010,00 an ihren Lebensgefährten, Herrn Bw…
…September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 5. August 2004 betreffend Schenkungssteuer (Erwerb von Sohn-3) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Frühjahr 2002 verstarb Max-Mustermann (in der Folge: Erblasser, Erbl.) unter Hinterlassung eines gültigen schriftlichen Testamentes vom 23…
…September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 5. August 2004 betreffend Schenkungssteuer (Erwerb von Sohn-2) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Frühjahr 2002 verstarb Max-Mustermann (in der Folge: Erblasser, Erbl.) unter Hinterlassung eines gültigen schriftlichen Testamentes vom 23…
…September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 5. August 2004 betreffend Schenkungssteuer (Erwerb von Sohn-1) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Frühjahr 2002 verstarb Max-Mustermann (in der Folge: Erblasser, Erbl.) unter Hinterlassung eines gültigen schriftlichen Testamentes vom 23…
…früheres Testament bestanden, dass die Erblasserin sehr wohl widerrufen hätte wollen. Wenn es der Geschenkgeber vorgezogen hätte, die Erfüllung einer nichtigen letztwilligen Anordnung nicht als Schenkung anzusehen, dann vielmehr noch in einem Fall wie dem gegenständlichen, wenn eine Verfügung erfüllt worden sei, deren Widerruf so…
…E. Privatstiftung im Firmenbuch. Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Diese Bestimmung und damit den Erbschaftssteuergrundtatbestand hat der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06-15 u.a…
…erwogen: 1. Vertrag zugunsten Dritter: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) unterliegt der Steuer nach diesem Bundesgesetz der Erwerb von Todes wegen. Nach § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb von Vermögensvorteilen, der…
…Schenkungssteuer betreffend diese Anteile ist daher nur einmal in Höhe des nach § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG vorgesehenen Steuersatzes von 2,5 % zu erheben. Tatsächlich wurde jedoch erst dem Ehegatten (Witwer) Erbschaftssteuer für diesen Erwerb vorgeschrieben, nachfolgend der JPS Schenkungssteuer für die Zuwendung des…
…und dem Geschenknehmer Y. für nichtig erklärt, weil der Geschenkgeber zu diesen Zeitpunkten nicht fähig war, die Tragweite seiner Handlungen zu erkennen. Das mit einer Berufung befasste OLG Wien bestätigte am 22. Jänner 2004 das Urteil (GZ2). Der Schenkungsvertrag vom 18. Oktober 1996 wurde dem…
…jeweiligen Wohnungen erfolgt. Es liege daher auch keine "Finanzierung im Nachhinein" vor. Gegenstand der Schenkung habe keineswegs der Verzicht auf die Forderungen aus den früher gewährten Darlehen sein können, da wie gesagt eine Darlehensgewährung zwischen Ehegatten ohne Notariatsakt nichtig sei. Angemerkt sei, dass nach dem…
…den Unterfertigungsstichtag 14. Juli 2003 aufzuheben und für null und nichtig zu erklären, sodass Frau MH kein diesbezüglicher Rechtsanspruch jemals erwachsen ist und auch hinkünftig nicht erwachsen wird". Die Steuerschuld entstehe bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Darunter sei der…
…Vergleich. Kern des Berufungsvorbringens ist zunächst das Argument, es sei durch die Vereinbarung vom 2. Juli 1998 keine Bereinigung strittiger oder unklarer Umstände erfolgt. Wenn die Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt wird, sind nach § 81 Abs. 1 Ehegesetz das eheliche Gebrauchsvermögen und die…
…der Schenkungsvertrag auch grundbücherlich durchgeführt. Mit Eingabe vom 18. August 2002, beim Finanzamt eingelangt am 20. August 2002, wurde vom Bw. vorgebracht, dass die Baurechtseinlage zwangsversteigert wurde und eine beabsichtigte Grundteilung nicht durchgeführt werden konnte. Die Schenkung sei irrtümlich erfolgt und daher als nichtig anzusehen…
…Vergleich. Kern des Berufungsvorbringens ist zunächst das Argument, es sei durch die Vereinbarung vom 2. Juli 1998 keine Bereinigung strittiger oder unklarer Umstände erfolgt. Wenn die Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt wird, sind nach § 81 Abs. 1 Ehegesetz das eheliche Gebrauchsvermögen und die…
…Für das vom Berufungswerber der Stiftung zugewendete Vermögen wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Bescheid vom 6. März 2000 eine Schenkungssteuer in der Höhe von S 2,624.712,-- vorgeschrieben. Mit Widerruf vom 25. September 2006 erklärte der Berufungswerber die Stiftung gemäß …
…behauptet, dass das die Schenkungsteuerpflicht auslösende Rechtsgeschäft, nämlich der notarielle Abtretungsvertrag vom 31. Dezember 1998, zufolge Anfechtung durch sie mit ex tunc-Wirkung aufgehoben worden sei. Diesbezüglich wird im Rahmen der Vorhaltbeantwortung vorgebracht, aufgrund der Anfechtung sei die Anteilsübertragung von Anfang an nichtig gewesen. Auch…
…der Bw., vertreten durch Dr. Bernhard Fritz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…bereits erfolgte Übergabe) nicht erfüllt seien. Ergänzend führt der Bw aus: Werde im Falle einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe die gesetzliche Form des Notariatsaktes nicht eingehalten, so sei das Rechtsgeschäft nach der wiederholten Rechtsprechung des OGH ex tunc nichtig, sofern die Erfüllung nicht durch eine…
…des Bw., vertreten durch Dr. Bernhard Fritz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…