…geltend gemachten Aufwendungen der Bw für Kurse, Seminare und Lehrgänge sowie die damit in Zusammenhang stehenden Kosten dem Bereich des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 und damit den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung zuzuordnen. Die Berufung musste abgewiesen werden. Wien, am 8…
…13, 16 b , Rechnungsabgrenzungen und Zinsen für Fortbildungskosten Im Streitzeitraum seien vom Bw. Kurse bei der FCS belegt und unter dem Titel Fortbildung Kosten im Ausmaß von 1.270.167.- (im Wege der Auflösung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) abgesetzt worden. Wiewohl der Bw. aufgefordert worden sei, geeignete…
…Führung von Flugzeugen, Helikoptern und dgl. abgezielt hätte. Ausbildungskosten der hier vorliegenden Art zählen - wie oben bereits dargelegt - im Regelungsbereich des ESt 1988 vor dem In-Kraft-Treten des Steuerreformgesetzes 2000 nach einhelliger verwaltungsgerichtlicher Judikatur zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z…
…ein Jahr Bildungskarenz sowie die angeforderten Belege zu den Aus- und Fortbildungskosten. Des Weiteren teilte sie mit, dass sie über ihre Arbeitsstelle keinen Kostenersatz bezogen habe. Sie sei seit dem Jahr 2000 beim Land Niederösterreich als Kleinkindpädagogin angestellt. Die Ausbildung zur Kunsttherapeutin komme im pädagogischen…
…nur das Werbungskostenpauschale berücksichtigt und den beantragten Ausgaben die Qualifikation als Werbungskosten mit der folgenden Begründung versagt: Diverse Sportgeräte (Pendelliege, Schwimmbrille) stellen grundsätzlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung dar, auch wenn diese bei einem Turnlehrer die berufliche Tätigkeit fördern. Gegen sämtliche Steuerbescheide hat der Bw…
…20.5.2003, RV/0319-K/02 (NLP-Seminare eines Abteilungsvorstandes) und UFSW vom 1.8.2003, RV/0682-W/02 (NLP-Seminar einer Personalistin) und qualifizierten diese Aufwendungen als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. Aus den Kursteilnahmebestätigungen ist ersichtlich, dass der Bw. ein NLP…
…20.5.2003, RV/0319-K/02 (NLP-Seminare eines Abteilungsvorstandes) und UFSW vom 1.8.2003, RV/0682/-W/03 (NLP-Seminar einer Personalistin) und qualifizierten diese Aufwendungen als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Aus den Kursteilnahmebestätigungen ist ersichtlich, dass der Bw. ein NLP-Intensivseminar…
…im Zuge des gegenständlichen Studiums seinem bereits ausgeübten Beruf dienlich waren, so ändert dies nichts daran, dass die Kosten für das in Rede stehende Betriebswirtschaftsstudium zur Gänze nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 5. März 2003  …
…einer SAT-Anlage sowie für die Anschaffung eines Komposters, eines Streuwagens und einer Gartenhacke um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung handle. Als Kosten der doppelten Haushaltsführung seien nur Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung bis 55 m² steuerlich absetzbar, weshalb die beantragten Aufwendungen sowie das Betriebs- und…
…zwei Übersiedlungsfahrten als Werbungskosten an, da die restlichen Fahrten (Besuch der Eltern usw.) privat bedingte Kosten darstellen würden. Die Aufwendungen für eine Kamera wurden des Weiteren gemäß § 20 EStG als nichtabzugsfähige Kosten qualfiziert. In der hiergegen fristgerecht erhobenen Berufung vom 9. Jänner 2006 führte der…
…in Gleisdorf und Ausstellung "Kristallwelten" in Wattens) iHv ATS 7.352,-- geltend gemacht. Das Finanzamt hat den Abzug der genannten Aufwendungen im angefochtenen Bescheid verwehrt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass es sich bei diesen Ausgaben um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß § 20 Abs…
…X-Psychotherapie darstellen bzw. ob ihnen allenfalls Werbungskosteneigenschaft im Rahmen ihrer nichtselbständigen Einkünfte als Architektin zukommt (Rechtsansicht der Bw) oder ob es sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs 1 Z.2 lit.a Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) handelt (Standpunkt des FA…
…sodass die Ablösen zur Förderung seiner Tätigkeit gedient haben. Nichtsdestoweniger stellen diese Aufwendungen im Sinn des § 20 Abs. 1 Z 2 EStG nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung und somit keine Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG dar. Bei dieser Sach- und Rechtslage gehen die Ausführungen des…
…dass beim Bw. mangels eines Familienwohnsitzes die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung im Jahre 2005 nicht erfüllt sind. Die von ihm unter diesem Titel geltend gemachten Aufwendungen stellen daher nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung dar. 2. Alleinverdienerabsetzbetrag Gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 in…
…könnten und nicht nur auf die Betreuung von Sonderschülern mit musikalischen oder stimmlichen Problemen abstelle. Die Kosten für die Psychotherapieausbildung würden demnach keine Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 darstellen, vielmehr handle es sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß …
…Oktober 2008 hielt das Finanzamt der Bw. vor, dass Fußpflegekosten gemäß § 20 EStG nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen, und ersuchte um a) Bekanntgabe, um welche behindertengerechte Einrichtung es sich handle; b) belegmäßigen Nachweis der Einrichtung (€ 1.139,31 und € 120) und der Taxikosten…
…dabei nach der ständigen Judikatur eine typisierende Betrachtungsweise anzuwenden (siehe auch VwGH 29.4.2004, 2000/13/0156 und dort zitierte Vorjudikatur: "Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung…
…bei solchen Aufwendungen oder Ausgaben an, die ihrer Art nach die Möglichkeit einer privaten Veranlassung vermuten lassen (VwGH 29.11.1994, 90/14/0231). Fortbildungskosten als Werbungskosten - nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung: Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten wird zuerkannt, wenn sie dazu dienen, im jeweiligen ausgeübten Beruf auf…
…Wikipedia ,Stimmbildung). Angesichts der Tätigkeit von a kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhalt des Unterrichtes (auch) in einer Gesangsausbildung bestand, die als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung (§ 20 EStG 1988) zu werten wäre. Nähere Fragen zum genauen Ausbildungsplan/Ausbildungsinhalt blieben ebenso unbeantwortet wie das Ersuchen…
…eines Feng-Shui Beraters) einsetzen. Die Ausbildungskosten zur Feng-Shui Beraterin fallen daher nicht unter die abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 4 Z. 7 EStG 1988, sondern sind diese nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a leg.cit.…