…geltend gemachten Aufwendungen der Bw für Kurse, Seminare und Lehrgänge sowie die damit in Zusammenhang stehenden Kosten dem Bereich des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 und damit den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung zuzuordnen. Die Berufung musste abgewiesen werden. Wien, am 8…
…13, 16 b , Rechnungsabgrenzungen und Zinsen für Fortbildungskosten Im Streitzeitraum seien vom Bw. Kurse bei der FCS belegt und unter dem Titel Fortbildung Kosten im Ausmaß von 1.270.167.- (im Wege der Auflösung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) abgesetzt worden. Wiewohl der Bw. aufgefordert worden sei, geeignete…
…Berücksichtigung finden, die nicht die privat genutzten Teile des Hauses betreffen. Die mit der Nutzung einer solchen Wohnung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind als nichtabzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung anzusehen. Steuerliche Würdigung lt. BP: Auch wenn vom Abgabepflichtigen hohe Privateinlagen getätigt wurden, so sind…
…Führung von Flugzeugen, Helikoptern und dgl. abgezielt hätte. Ausbildungskosten der hier vorliegenden Art zählen - wie oben bereits dargelegt - im Regelungsbereich des ESt 1988 vor dem In-Kraft-Treten des Steuerreformgesetzes 2000 nach einhelliger verwaltungsgerichtlicher Judikatur zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z…
…ein Jahr Bildungskarenz sowie die angeforderten Belege zu den Aus- und Fortbildungskosten. Des Weiteren teilte sie mit, dass sie über ihre Arbeitsstelle keinen Kostenersatz bezogen habe. Sie sei seit dem Jahr 2000 beim Land Niederösterreich als Kleinkindpädagogin angestellt. Die Ausbildung zur Kunsttherapeutin komme im pädagogischen…
…nur das Werbungskostenpauschale berücksichtigt und den beantragten Ausgaben die Qualifikation als Werbungskosten mit der folgenden Begründung versagt: Diverse Sportgeräte (Pendelliege, Schwimmbrille) stellen grundsätzlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung dar, auch wenn diese bei einem Turnlehrer die berufliche Tätigkeit fördern. Gegen sämtliche Steuerbescheide hat der Bw…
…20.5.2003, RV/0319-K/02 (NLP-Seminare eines Abteilungsvorstandes) und UFSW vom 1.8.2003, RV/0682-W/02 (NLP-Seminar einer Personalistin) und qualifizierten diese Aufwendungen als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. Aus den Kursteilnahmebestätigungen ist ersichtlich, dass der Bw. ein NLP…
…20.5.2003, RV/0319-K/02 (NLP-Seminare eines Abteilungsvorstandes) und UFSW vom 1.8.2003, RV/0682/-W/03 (NLP-Seminar einer Personalistin) und qualifizierten diese Aufwendungen als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Aus den Kursteilnahmebestätigungen ist ersichtlich, dass der Bw. ein NLP-Intensivseminar…
…im Zuge des gegenständlichen Studiums seinem bereits ausgeübten Beruf dienlich waren, so ändert dies nichts daran, dass die Kosten für das in Rede stehende Betriebswirtschaftsstudium zur Gänze nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 5. März 2003  …
…2, Bezeichnung 4 Stk.(!) Freischwinger Sara) eindeutig nicht um ergonomisches Büromobiliar handelt, wurden diese Kosten im Zuge der Beschwerdeerledigung aberkannt, da es sich in diesem Fall um nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung gemäß § 20 EStG handelt. Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer liegt nur dann vor, wenn…
…für das Jahr 2011 bezahlten Mitgliedsbeitrag zum Haus der Völker, einem Kulturverein, über 15 € handelt es sich um typische nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung, sodass auch diese Ausgabe weder als Werbungskosten noch als Spende Anerkennung finden kann. Billets Bei dem Beleg über 14,80…
…näher definierte Zielgruppe. Aufwendungen für den Besuch derartiger Kurse sind bei einem Arbeiter eines Weinerzeugers/Weinhändlers weder Werbungskosten für Aus- und Fortbildung noch für eine umfassende Umschulung, sondern als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung anzusehen. Der Beschwerdeführer hat eine Basisausbildung in Astrologie absolviert, die weder vom…
…einer SAT-Anlage sowie für die Anschaffung eines Komposters, eines Streuwagens und einer Gartenhacke um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung handle. Als Kosten der doppelten Haushaltsführung seien nur Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung bis 55 m² steuerlich absetzbar, weshalb die beantragten Aufwendungen sowie das Betriebs- und…
…zwei Übersiedlungsfahrten als Werbungskosten an, da die restlichen Fahrten (Besuch der Eltern usw.) privat bedingte Kosten darstellen würden. Die Aufwendungen für eine Kamera wurden des Weiteren gemäß § 20 EStG als nichtabzugsfähige Kosten qualfiziert. In der hiergegen fristgerecht erhobenen Berufung vom 9. Jänner 2006 führte der…
…in Gleisdorf und Ausstellung "Kristallwelten" in Wattens) iHv ATS 7.352,-- geltend gemacht. Das Finanzamt hat den Abzug der genannten Aufwendungen im angefochtenen Bescheid verwehrt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass es sich bei diesen Ausgaben um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß § 20 Abs…
…Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG darstellen, sondern außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten für eine Klimaanlage und für eine Wallbox würden keine Werbungskosten, sondern nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß § 20 EStG 1988 darstellen. Die angeschafften Güter würden nicht ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, sondern auch der Befriedigung…
…dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen. Nach Ansicht der Richterin - vorbehaltlich der Meinung des Senates - handle es sich bei den strittigen Kosten geradezu typischerweise um zur Gänze nichtabzugsfähige Kosten. Dieser Vorhalt blieb bis dato unbeantwortet. Antragsgemäß fand die - nichtmündliche - Senatsverhandlung am 24.11.2021 statt. …
…weshalb sowohl die Mietaufwendungen als auch die Kosten für Fahrten zwischen der Wohnung am Arbeitsort und dem Wohnsitz als Werbungskosten anerkannt werden konnten. Die beantragten Kosten für die Garage waren dagegen in Anlehnung an die oa Judikatur als nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung zu qualifizieren.…
…Nach dem 31. Dezember 2013 wirksam werdende Erledigungen des Unabhängigen Finanzsenates gelten als Erledigungen des Bundesfinanzgerichtes. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob den Aufwendungen für Supervision Werbungskosteneigenschaft zukommt, ob es sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988…
…X-Psychotherapie darstellen bzw. ob ihnen allenfalls Werbungskosteneigenschaft im Rahmen ihrer nichtselbständigen Einkünfte als Architektin zukommt (Rechtsansicht der Bw) oder ob es sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs 1 Z.2 lit.a Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) handelt (Standpunkt des FA…