…74 % der eingesetzten Flüssiggasenergie als Abwärme genutzt wurden. Im weiteren Vorbringen wendet sich die Bf. in der Hauptsache gegen die Argumentation der Berufungsvorentscheidung , wonach die Zeiträume in denen keine Wärmenutzung stattgefunden hat, nicht anerkannt werden könnten, da die Wärme zwecks Motorkühlung in das Fernwärmenetz abgeführt…
…" Nur insofern eine gemischt genutzte Verwendung des Gebäudes zu unterstellen wäre, wäre im vorliegenden Fall eine Anwendung des EuGH-Urteiles vom 8.5.2003 ,C-269/00 Seeling denkmöglich" lässt sich die Gewissheit der Rechtswidrigkeit nicht entnehmen. Dass diese Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichtshofes unter Berücksichtigung der…
…wurde der Gesamtbetrag der Vorsteuern mit € 0,00 angesetzt und dies damit begründet, dass für nicht unternehmerisch genutzte Gebäude ein Vorsteuerabzug nicht zustehe. Auf die geänderte Rechtslage im Zuge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache "Seeling" werde verwiesen. In der gegen diesen…
…Jahr 1998 aber das Erfordernis von Vorsteuerberichtigungen zu Lasten des Unternehmers gemäß § 12 Abs. 10 UStG hinsichtlich des untergeordnet nichtunternehmerisch genutzten Gebäudeteils. Diese Vorsteuerberichtigungen waren sogar nach Ansicht der Finanzverwaltung sowohl im Hinblick auf das Urteil des EuGH 8.5.2003, C-269/00, Rs…
…Prüfung nicht mehr gestellt wurde, waren die bisher steuerfrei ausgewiesenen Einnahmenüberschüsse aus den Jahren 1983 und 1984 erfolgswirksam aufzulösen. Im Zusammenhang mit den in den Jahren 1985-1987 vorgenommenen Umbauarbeiten entschloss sich der Steuerpflichtige ein Zwischengeschoß mit der Absicht zu errichten, die derzeitig privat genutzten…
…3. Jänner 2005 abgerechnet und versehentlich nicht erfasst worden. Ad 5. Differenz Zigaretteneinkauf: Offensichtlich fehle die Eingangsrechnung für eine Stange Zigaretten. Ad 6. Inventurablöse: Festzuhalten sei, dass mit der anderen Faktura Tiefkühlware eingekauft worden sei, während der neue Warenbestand an Hüferlsteaks Frischware umfasst habe. Diese…
…die Aussage zeitlich näher der Aufgabe des Produktionsbetriebes liegt und Gründe für eine unrichtige Aussage nicht erkennbar sind. Es kann daher davon bei Würdigung dieser Aussagen ausgegangen werden, dass die Bw. und dessen steuerliche Vertretung bisher tatsächlich der (wie unten gezeigt wird, zutreffenden) Überzeugung waren…
…vor, das zum Teil betrieblich und zum Teil privat genutzt wird. Entsprechend dieser Nutzung sind auch die zur Finanzierung des Gebäudes aufgenommen Mittel im Verhältnis der Nutzung aufzuteilen. Aber selbst wenn man von zwei getrennten Bauwerken ausgehen würde, wäre für den Bw. nichts gewonnen, denn…
…Kunden". Es sei der gesamte Gehbereich um das Objekt saniert worden, dieser werde von allen genutzt. Betreffend sonstiger Spesen gab der Bw. an, Strom werde über einen Subzähler verrechnet, Gas werde auf Grund der Wärmebedarfsrechnung aufgeteilt. Dies sei vom FA schon öfter geprüft worden. Reparaturaufwand…
…privat genutzt. Im ehemaligen Betriebsgebäude sei zudem die Ölheizungsanlage untergebracht, welche beide Objekte, somit auch das Wohnhaus T5 (T 5), mit Wärme versorge. Das vom Finanzamt angezogene verwaltungsgerichtliche Erkenntnis Zl 91/14/0031 entfalte für den gegenständlichen Fall keine Relevanz, zumal Identität der Sachverhalte nicht…
…Es konnte daher nicht dazu Stellung genommen werden, ob die Ergebnisse der Erhebungen und deren rechtliche Würdigung für den hier zu entscheidenden Fall relevant waren. Abschließend ist festzuhalten: Die Ausführungen der Amtspartei in diesem Punkt sind im Hinblick auf die Wortwahl nicht von Sachlichkeit geprägt…
…das Enkelkind der Bw. in dieser spielend vorgefunden wurde, woraus folgt, dass diese Stube von der Bw. nicht ausschließlich betrieblich genutzt wird. Dennoch wird aus Zweckmäßigkeitserwägungen davon Abstand genommen, diese Stube aus dem betrieblichen Teil zu eliminieren und den Gebäudeteilen, die gemeinschaftlichen Zwecken dienen, zuzurechnen…
…angeführten Hallenbauten - wenngleich auch abhängig von der jeweiligen Nutzung - würden nicht so intensiv beansprucht wie Containerbauten. Auf rd. 1.100 m2 seien hier ca. 50 bis 60 Personen, in Hallen gäbe es allenfalls Waren und ein bis zwei Lagerarbeiter. Der Gesellschafter 4 führte noch aus…
…nachgekommen, dass diese auch nicht erforderlich seien, zumal sich seit der einstmaligen Festsetzung des Einheitswertes keine Änderungen ergeben haben. Im Zuge der Erstellung des strittigen Einheitswertes wurde eine Erklärung eingebracht. Die Baumerkmale stimmen im Wesentlichen mit jenen, welche für die bisherige Gebäudewertberechnung herangezogen worden waren…
…eine gemeinsame Fahrt mit meiner Frau nicht möglich war, fuhr ich entweder mit einem unserer beiden Fahrzeuge alleine oder ich fuhr mit dem Bus nach Wien. Manchmal bestand für mich auch die Möglichkeit mit Freunden mitzufahren. Pro Jahr benutzte ich ungefähr 10 Mal den öffentlichen…
…seien. Für die Beurteilung der (Noch-)Nebenbetriebseigenschaft sei nicht der Einkaufswert-Umsatzvergleich anzustellen, sondern zu klären, ob der Zukauf fremder Erzeugnisse weniger als idR 25% (in Einzelfällen könne schon bei einem Zukauf von mehr als 15% ein Gewerbebetrieb angenommen werden) des gesamten Wareneinsatzes dieses Betriebes…
…Nach der äußeren Erscheinungsform, der Art der Bewirtschaftung und dem Gesamtbild der Verhältnisse sei ein einheitlicher Gewerbebetrieb und nicht ein einheitlicher landwirtschaftlicher Betrieb gegeben. Für Landwirte bestehe die Verpflichtung zur Aufzeichnung des Zukaufes von Warem in land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben. Weiters habe jeder landwirtschaftlichen Betrieb…
…angemeldetem Gewerbeschein. - Weiters wäre bis zur Aufgabe des analogen Anschlusses (im Jahr 1999) der ISDN-Anschluss ausschließlich in den Arbeitsräumen vorhanden gewesen, sodass die ISDN-Kosten zur Gänze betrieblich angefallen seien. Es wären also nicht - wie im letzten Schreiben angeführt - 50 % als privat genutzt angegeben…
…körperliche Aufwärmphase rascher zu bewerkstelligen. Insbesondere nach Erledigung seiner Aufträge in regelmäßig gekühlten Räumen, sei eine warme Umgebung (in dem überwiegend betrieblich genutzten Kfz) für seine weitere Berufsausübung unerlässlich. Die Standheizung sei nicht mit der Absicht installiert worden, ein persönliches Bedürfnis, nämlich in ein vorgeheiztes…
…nicht zu einem exakten Ergebnis führen, wohl aber zu einem solchen, das der wirtschaftlichen Betrachtungsweise vollauf entspricht" Steuerlicher Sachwert 5,553.000,00 Die gefertigte Sachverständige hat in der Folge Erhebungen beim Magistrat der Stadt Wien (Baupolizei), Herrn B., hinsichtlich der bauphysikalischen Werte, insbesondere Wärmeschutzanforderungen…