…einer anderen Adresse als seine Ehegattin gemeldet war, als widerlegt. Hiezu ist grundsätzlich festzustellen, dass das Tatbestandsmerkmal des "Nicht dauernd getrennt-Lebens" nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Ehegatten oder dessen polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich auf die Sachverhaltsfrage abstellt, ob der Steuerpflichtige…
…Zeit kein Einkommen und lebten von meinem Geld. Ob Sie diese Zeit nun als Alleinverdiener oder als Alimente bewerten ist mir auch völlig egal. ..." Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Verfahren, ob die Voraussetzung des "nicht dauernd getrennt Lebens" für die Berücksichtigung…
…Die Benützung getrennter Wohnungen durch die beiden Partner ab Mai 2004 war lediglich für eine vorübergehende Zeit beabsichtigt. Sie war durch den Neubau bedingt und auf die Dauer des Bauvorhabens beschränkt. Eine aufrechte Partnerschaft ist auch dann nicht vom Merkmal des "dauernd getrennt Lebens" gekennzeichnet…
…dass der Bw. im Jahr 2002 mehr als sechs Monate von seiner Gattin getrennt gelebt habe. Diese Tatsachenfeststellung ergebe sich aus dem dem Finanzamt vorliegenden Scheidungsurteil. Der Alleinverdienerabsetzbetrag stehe daher nicht zu. Mit Schreiben vom 18.7.2005 beantragte der Bw. die Vorlage seiner Berufung…
…Monate verheiratet war bzw. bin und ich nach meinem Ermessen, wie in den jeweiligen Steuerbüchern angegeben, nicht dauernd von meiner Gattin getrennt lebe. Weiters möchte ich mitteilen, dass ich erst bei meinem zweiten Ersuchen um Akteneinsichtnahme erfahren habe, wer die Personen sind, welche die Aussagen…
…genannten Gesetzesstelle näher aufgezählten Ausgaben (u a eine freiwillige Weiterversicherung) auch dann absetzen, wenn er sie für seinen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner leistet. Nach dem oben festgestellten Sachverhalt ist es unbestritten, dass der Bw. und dessen Ehefrau im Berufungszeitraum dauernd getrennt lebten. Da …
…vom Vorliegen einer Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, da nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt, wie es bei Ehegatten unter den gleichen Bedingungen zu erwarten wäre. Da die Partnerin des Bw. von diesem nicht dauernd getrennt lebt und für das gemeinsame Kind…
…sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt." Nach der Judikatur (VwGH 31.3.1998, 93/13/0109) unterscheidet der Gesetzgeber bei Ehegatten zwischen zwei Gruppen: - Jenen, die nicht dauernd getrennt leben und - jenen, die dauernd getrennt leben. Mit diesem…
…vom Berufungswerber geleisteten Unterhaltsbeträge nach der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzes auch nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Es ist daher zusammenfassend fest zu halten, dass die vom Berufungswerber für seine von ihm dauernd getrennt lebende Ehegattin gezahlten Unterhaltsbeiträge weder bei der Ermittlung des Einkommens noch…
…zu entnehmen: Das Tatbestandsmerkmal des "Nicht-Dauernd-Getrennt-Lebens" stellt ausschließlich auf die Sachverhaltsfrage ab, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt. Von einem "Nicht-Dauernd-Getrennt-Leben" ist in diesem Zusammenhang auch…
…Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, ist nicht die Anzahl der Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragt, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (VwGH 22.10.1997…
…dass die Bw. "mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebte", vorliegt. Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes haben verheiratete Personen nur dann Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben (vgl. Doralt…
…nicht, weil ihr Ehegatte im Kalenderjahr 2004 unbestritten Einkünfte erzielte, die über den im Gesetz genannten Grenzbetrag liegen. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes v. 31.3.1998, Zl. 93/13/0109 unterscheidet der Gesetzgeber bei Ehegatten zwischen zwei Gruppen: Jenen, die nicht dauernd getrennt leben…
…ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Zwar spricht eine aufrechte Ehe grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung und ist das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" auch dann erfüllt, wenn die Ehegatten noch nicht über eine gemeinsame Wohnung verfügen und eine…
…laut Abfrage im Zentralen Melderegister seit 21. September 2009 nicht mehr in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung mit seiner Ehefrau YS wohnt und Frau YS in der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2010 angab, dass ihr Personenstand seit 01. Juni 2009 dauernd getrennt lebend sei, wird davon ausgegangen…
…leben (vgl. VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Bei einer nach dem Willen der Eheleute nicht auf Dauer angelegten räumlichen Trennung bleibt der gemeinsame Haushalt wirtschaftlich gesehen aufrecht. Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben…
…folgende Absetzbeträge zu: 1. Einem Alleinverdiener steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. - ohne Kind 364 Euro, ... Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtigter, der mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. ..." § 35 Abs. 1 EStG 1988 lautet auszugsweise zitiert…
…alleinerziehend gilt eine verheiratete Person dann, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd (d.h. nicht nur vorübergehend, ohne eine eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen) getrennt lebt. Es besteht in diesen Fällen kein Wille zu einer eine eheliche Gemeinschaft kennzeichnenden gemeinsamen Lebensführung. Dem von Ihnen vorgelegten Notariatsakt…
…nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Ehegatten oder dessen polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich auf die Sachverhaltsfrage ab, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich mit seinem Ehegatten in Gemeinschaft lebt. Von einem "nicht dauernd getrennt leben…
…kommt gegenständlich von vornherein nicht zum Tragen, weil ihr Ehegatte im Kalenderjahr 2005 unbestritten Einkünfte erzielte, die über dem im Gesetz genannten Grenzbetrag liegen. Verheirateten Personen steht der in Rede stehende Absetzbetrag nur dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Eine aufrechte…