…Tatbestandsmerkmal nicht dauernd getrennt zu leben ist nicht die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Ehegatten oder dessen polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht…
…einer anderen Adresse als seine Ehegattin gemeldet war, als widerlegt. Hiezu ist grundsätzlich festzustellen, dass das Tatbestandsmerkmal des "Nicht dauernd getrennt-Lebens" nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Ehegatten oder dessen polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich auf die Sachverhaltsfrage abstellt, ob der Steuerpflichtige…
…Zeit kein Einkommen und lebten von meinem Geld. Ob Sie diese Zeit nun als Alleinverdiener oder als Alimente bewerten ist mir auch völlig egal. ..." Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Verfahren, ob die Voraussetzung des "nicht dauernd getrennt Lebens" für die Berücksichtigung…
…1), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Alleinerziehenden steht nach § 33…
…von einem Zusammenleben der Ehegatten und daher nicht von einer dauernd getrennten Lebensführung auszugehen sein (Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG14, § 33 Tz 42; VwGH 21. 12. 1992, 89/13/0135). Die einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG setzt die Aufhebung der "ehelichen Lebensgemeinschaft" voraus…
…Die Benützung getrennter Wohnungen durch die beiden Partner ab Mai 2004 war lediglich für eine vorübergehende Zeit beabsichtigt. Sie war durch den Neubau bedingt und auf die Dauer des Bauvorhabens beschränkt. Eine aufrechte Partnerschaft ist auch dann nicht vom Merkmal des "dauernd getrennt Lebens" gekennzeichnet…
…dass der Bw. im Jahr 2002 mehr als sechs Monate von seiner Gattin getrennt gelebt habe. Diese Tatsachenfeststellung ergebe sich aus dem dem Finanzamt vorliegenden Scheidungsurteil. Der Alleinverdienerabsetzbetrag stehe daher nicht zu. Mit Schreiben vom 18.7.2005 beantragte der Bw. die Vorlage seiner Berufung…
…Monate verheiratet war bzw. bin und ich nach meinem Ermessen, wie in den jeweiligen Steuerbüchern angegeben, nicht dauernd von meiner Gattin getrennt lebe. Weiters möchte ich mitteilen, dass ich erst bei meinem zweiten Ersuchen um Akteneinsichtnahme erfahren habe, wer die Personen sind, welche die Aussagen…
…genannten Gesetzesstelle näher aufgezählten Ausgaben (u a eine freiwillige Weiterversicherung) auch dann absetzen, wenn er sie für seinen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner leistet. Nach dem oben festgestellten Sachverhalt ist es unbestritten, dass der Bw. und dessen Ehefrau im Berufungszeitraum dauernd getrennt lebten. Da …
…der mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebt. Verheirateten Personen steht der Absetzbetrag daher nur dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben - was eine gewisse Endgültigkeit /Zerrütung der Gemeinschaft in…
…seiner Gattin verheiratet zu sein, weswegen das Aberkennen des Alleinverdienerabsetzbetrages nicht berechtigt gewesen sei. Im Aktenvermerk vom 12. Juli 2012 hielt das Finanzamt noch fest, dass der Beschwerdeführer in seiner Abgabenerklärung angegeben habe, von seiner Ehefrau dauernd getrennt zu leben. Ebenso gehe aus der Abgabenerklärung…
…vom Vorliegen einer Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, da nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt, wie es bei Ehegatten unter den gleichen Bedingungen zu erwarten wäre. Da die Partnerin des Bw. von diesem nicht dauernd getrennt lebt und für das gemeinsame Kind…
…sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt." Nach der Judikatur (VwGH 31.3.1998, 93/13/0109) unterscheidet der Gesetzgeber bei Ehegatten zwischen zwei Gruppen: - Jenen, die nicht dauernd getrennt leben und - jenen, die dauernd getrennt leben. Mit diesem…
…vom Berufungswerber geleisteten Unterhaltsbeträge nach der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzes auch nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Es ist daher zusammenfassend fest zu halten, dass die vom Berufungswerber für seine von ihm dauernd getrennt lebende Ehegattin gezahlten Unterhaltsbeiträge weder bei der Ermittlung des Einkommens noch…
…zu entnehmen: Das Tatbestandsmerkmal des "Nicht-Dauernd-Getrennt-Lebens" stellt ausschließlich auf die Sachverhaltsfrage ab, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt. Von einem "Nicht-Dauernd-Getrennt-Leben" ist in diesem Zusammenhang auch…
…als Sonderausgaben geltend machen, zu deren Zahlung er selbst verpflichtet sei und die er selbst getragen habe. Leiste der Steuerpflichtige die Ausgaben für Personen des begünstigten Personenkreises, also für seinen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner im Sinne des § 106 Abs. 3 EStG 1988 und…
…Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, ist nicht die Anzahl der Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragt, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (VwGH 22.10.1997…
…dass die Bw. "mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebte", vorliegt. Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes haben verheiratete Personen nur dann Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben (vgl. Doralt…
…nicht, weil ihr Ehegatte im Kalenderjahr 2004 unbestritten Einkünfte erzielte, die über den im Gesetz genannten Grenzbetrag liegen. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes v. 31.3.1998, Zl. 93/13/0109 unterscheidet der Gesetzgeber bei Ehegatten zwischen zwei Gruppen: Jenen, die nicht dauernd getrennt leben…
…Hier werden im Kopf der Entscheidung nicht nur zwei unterschiedliche Wohnadressen des BF und der Kindsmutter festgehalten, sondern wird im Folgenden auch auf die detaillierten Familienverhältnisse eingegangen. Demnach haben der BF und die Kindsmutter zumindest seit Dezember 2020 keinen gemeinsamen Wohnsitz und leben dauernd getrennt…