…1 sind als normative Vorgaben aufgezählt, was auch als Werbungskosten gilt. Es fällt auf, dass nicht ausbezahlte Löhne und Umzugskosten explizit nicht darin aufgezählt sind. Es ist in der Folge grundsätzlich zu untersuchen, ob sie als Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einkünfte (hier…
…die auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO geht hinsichtlich der Lohnsteuer über das…
…habe keine Möglichkeit, auf die Unterlagen der GmbH (diese sei auch nicht Partei des Verfahrens gewesen) zuzugreifen. Demgemäß könne kein Beweis darüber erbracht werden, dass die Löhne nicht ausbezahlt worden seien und dass keine ausreichenden liquiden Mittel mehr zur Verfügung gestanden seien, um Zahlungen zu…
…In der daraufhin eingereichten Äußerung vom 15. Juli 2009 wurde der Einwand nichtausbezahlter Löhne anerkannt, jedoch darauf verwiesen, dass entsprechend der vom Bw. beigebrachten Aufstellungen hervorgehe, dass bis zum 15. Februar 2006 alle Löhne ausbezahlt wurden. Weiters wurden in der vorgelegten Aufstellung Korrekturen aus Verschiebungen…
…in der Berufungsvorentscheidung die Haftung von ursprünglich rund € 47.000,00 auf € 42.711,29 herabgesetzt und damit den betreffend Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne gegebenen Sachverhalt gewürdigt. Hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer 2003 liege nach Ansicht des Finanzamtes jedoch ein klares Verschulden der Bw…
…S (701,87 €) | Anteil nicht ausbezahlte Löhne 13,75 % | 34.900,00 S (2.536,28 €) | 12.449,25 S (904,72 €) | 1.327,97 S (96,50 €) | Anteil ausbezahlte Löhne 86,25 % | 218.916…
…auf nicht ausbezahlte Löhne entfalle und somit ebenfalls kein haftungsbegründendes Verschulden vorliege. Die Umsatzsteuer in den Kalenderjahren 1991 und 1992 wäre nur dann bei der Haftung in voller Höhe zu erfassen, wenn alle Gläubiger in dieser Zeit Vollzahlung erhalten hätten. Dies könne jedoch nicht der…
…Überprüfung des Zuflusses der mit Lohnzettel von der Y-GmbH und der Z-KEG gemeldeten Bezüge. Das für die Y-GmbH zuständige Finanzamt meldete am 10. Dezember 2002, dass im betreffenden Arbeitgeberakt kein Schriftverkehr aufliege, wonach Lohnabgaben irrtümlich für nicht ausbezahlte Löhne gemeldet worden seien …
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…auch ein weiterer Fremdwährungskredit vorhanden bzw. noch weitere nicht ausbezahlte Löhne) aus jetziger Sicht nicht gegeben sei. Die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2007 vom 1.7.2009 wurden vom Finanzamt unter Zugrundelegung der BP-Feststellungen erlassen, wobei für die Jahre 2003…
…dass die von der A.GmbH angesetzten Beträge in einer Gesamtsumme von € 12.925,20 nicht zuträfen. Im Jahre 2006 habe er für nicht ausbezahlte Löhne der B.GmbH € 3.863,00 und der C.GmbH € 4.891,00 erhalten. In weiterer…
…der Berechnung der Lohnsteuer und des DB kommt es immer darauf an, welcher Betrag dem Arbeitnehmer tatsächlich im Sinne des § 19 EStG zugeflossen ist. Denn im Einkommensteuerrecht ist eine ähnliche Regelung wie im Sozialversicherungsrecht unbekannt, wonach von den zustehenden (aber nicht zur Gänze ausgezahlten) Bezügen…
…Jänner 2006 bis zur Konkurseröffnung zur Zahlung fällig waren, sowie die darauf geleisteten Teil- und Vollzahlungen sowie Nachweise über sämtliche durch das Unternehmen ausbezahlte und nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter für den Lohnzahlungszeitraum 12/2005 bzw. bis zur Konkurseröffnung in nachvollziehbarer und lückenloser Form vorzulegen…
…Finanzamtes mit § 78 Abs. 3 EStG nicht zutreffend. Diese Bestimmung könne nur im Zusammenhang mit dem letzten Satz des Abs. 2 betrachtet werden, der eine Klarstellung vornehme, dass für wegen Liquiditätsmangel nicht ausgezahlte Bezugsansprüche keinesfalls die Lohnsteuer nach Abs. 1 einzubehalten sei. Es sei unzweifelhaft…
…wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende und einzubehaltende Lohnsteuer ausreichen, eine schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters darstellt. Dem Einwand, dass in den Monaten Juli, Juni und Mai 1996 keine Löhne mehr ausbezahlt und auch für die Zeiträume…
…unter Umständen" auch nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter betroffen seien, werde um Bekanntgabe der Berechnungsgrundlagen ersucht. Die KG habe mit Eingabe vom 9.6.2000 um Stundung aller zum Stichtag 5.6.2000 offenen Abgaben ersucht. Hinsichtlich der vom Stundungsantrag umfassten Lohnsteuerbeträge könne keine Verletzung…
…EStG und die dazu ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen. Für die in der Berufung aufgestellte Behauptung, die den haftungsgegenständlichen Lohnabgaben zugrunde liegenden Löhne wären nicht mehr ausbezahlt worden, wurde trotz des ausdrücklichen diesbezüglichen Hinweises und den in diesem Zusammenhang getroffenen Feststellungen im Vorhalt vom 28…
…die auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO geht hinsichtlich der Lohnsteuer über das…