…1 sind als normative Vorgaben aufgezählt, was auch als Werbungskosten gilt. Es fällt auf, dass nicht ausbezahlte Löhne und Umzugskosten explizit nicht darin aufgezählt sind. Es ist in der Folge grundsätzlich zu untersuchen, ob sie als Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einkünfte (hier…
…die auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO geht hinsichtlich der Lohnsteuer über das…
…habe keine Möglichkeit, auf die Unterlagen der GmbH (diese sei auch nicht Partei des Verfahrens gewesen) zuzugreifen. Demgemäß könne kein Beweis darüber erbracht werden, dass die Löhne nicht ausbezahlt worden seien und dass keine ausreichenden liquiden Mittel mehr zur Verfügung gestanden seien, um Zahlungen zu…
…In der daraufhin eingereichten Äußerung vom 15. Juli 2009 wurde der Einwand nichtausbezahlter Löhne anerkannt, jedoch darauf verwiesen, dass entsprechend der vom Bw. beigebrachten Aufstellungen hervorgehe, dass bis zum 15. Februar 2006 alle Löhne ausbezahlt wurden. Weiters wurden in der vorgelegten Aufstellung Korrekturen aus Verschiebungen…
…in der Berufungsvorentscheidung die Haftung von ursprünglich rund € 47.000,00 auf € 42.711,29 herabgesetzt und damit den betreffend Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne gegebenen Sachverhalt gewürdigt. Hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer 2003 liege nach Ansicht des Finanzamtes jedoch ein klares Verschulden der Bw…
…für die Gesellschaft gearbeitet, die entsprechenden Bezüge seien jedoch nicht ausbezahlt worden. Zum Nachweis wurde eine Offene Posten- Liste (in weiterer Folge "OP-Liste") der Gesellschaft vorgelegt. Aus dieser sei zu ersehen, dass die Löhne der beschwerdeführenden Partei noch immer offen seien. Die Firma sei…
…S (701,87 €) | Anteil nicht ausbezahlte Löhne 13,75 % | 34.900,00 S (2.536,28 €) | 12.449,25 S (904,72 €) | 1.327,97 S (96,50 €) | Anteil ausbezahlte Löhne 86,25 % | 218.916…
…auf nicht ausbezahlte Löhne entfalle und somit ebenfalls kein haftungsbegründendes Verschulden vorliege. Die Umsatzsteuer in den Kalenderjahren 1991 und 1992 wäre nur dann bei der Haftung in voller Höhe zu erfassen, wenn alle Gläubiger in dieser Zeit Vollzahlung erhalten hätten. Dies könne jedoch nicht der…
…Überprüfung des Zuflusses der mit Lohnzettel von der Y-GmbH und der Z-KEG gemeldeten Bezüge. Das für die Y-GmbH zuständige Finanzamt meldete am 10. Dezember 2002, dass im betreffenden Arbeitgeberakt kein Schriftverkehr aufliege, wonach Lohnabgaben irrtümlich für nicht ausbezahlte Löhne gemeldet worden seien …
…wären nach Übermittlung eines entsprechenden Lohnzettels gemäß § 69 Abs. 6 EStG 1988 nach der Bestimmung des § 19 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 als Einnahmen zu erfassen. Die Möglichkeit der Berücksichtigung von Werbungskosten im Ausmaß dieser eingeklagten, aber nicht ausbezahlten Entgelte ergibt sich jedoch weder…
…L, M, N und I im Insolvenzverfahren Forderungen in der Höhe von insgesamt 199.414 Euro an nicht ausbezahlten Entgelten angemeldet haben. Auf diese Forderungen entfällt in den haftungsgegenständlichen Monaten Lohnsteuer in der Höhe von 653,60 Euro (06/2011), 765,73 Euro (07/2011)…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…
…auch ein weiterer Fremdwährungskredit vorhanden bzw. noch weitere nicht ausbezahlte Löhne) aus jetziger Sicht nicht gegeben sei. Die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2007 vom 1.7.2009 wurden vom Finanzamt unter Zugrundelegung der BP-Feststellungen erlassen, wobei für die Jahre 2003…
…dass die von der A.GmbH angesetzten Beträge in einer Gesamtsumme von € 12.925,20 nicht zuträfen. Im Jahre 2006 habe er für nicht ausbezahlte Löhne der B.GmbH € 3.863,00 und der C.GmbH € 4.891,00 erhalten. In weiterer…
…der Berechnung der Lohnsteuer und des DB kommt es immer darauf an, welcher Betrag dem Arbeitnehmer tatsächlich im Sinne des § 19 EStG zugeflossen ist. Denn im Einkommensteuerrecht ist eine ähnliche Regelung wie im Sozialversicherungsrecht unbekannt, wonach von den zustehenden (aber nicht zur Gänze ausgezahlten) Bezügen…
…zugrundeliegenden Löhne und Gehälter ausbezahlt worden waren. III. Beweiswürdigung 1. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Akteninhalt, der Auswertung des Abgabenkontos des primärschuldnerischen GmbH, sowie der Vorhaltsbeantwortung vom 11. Jänner 2022. 2. Dass die haftungsgegenständlichen, zwar gemeldeten aber nicht entrichteten Lohnsteuern Löhne beträfen…
…der Bf vor, dass nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der D am 02.12.2014 eine Prüfung der Lohnabgaben durchgeführt worden sei. Im Prüfbericht vom 17.03.2015 sei ausgeführt, dass mangels geeigneter Aufzeichnungen die Steuerfreiheit ausbezahlter Reisekostenvergütungen nicht bzw. nur teilweise anerkannt…
…verwiesen. Der Behördenvertreter betonte, dass eine Bewilligung für Lohnabgaben ohnedies nicht in Betracht komme. § 78 Abs. 3 EStG 1988 wurde mehrfach angesprochen. Unbestritten blieb, dass die Löhne für den Zeitraum 05/2014 zur Gänze ausbezahlt wurden. Rechtslage: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in…