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UFSL RV/0751-L/05A) Zustehen des AVAB´s ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Gatten B) Nicht ausbezahlte Löhne können nicht als Werbungskosten "rückgeholt" werden; die durch einen aus privaten Gründen (Eheschließung) motivierten Umzug entstandenen Kosten sind keine Werbungskosten, auch wenn dadurch der Wohnort an den Dienstort verlegt wurde; Betriebsratsumlagen sind Werbungskosten, die mit dem Werbungskostenpauschbetrag abgegolten sind C) Jahr des Verlustabzugs kann nicht willkürlich gewählt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2006

…1 sind als normative Vorgaben aufgezählt, was auch als Werbungskosten gilt. Es fällt auf, dass nicht ausbezahlte Löhne und Umzugskosten explizit nicht darin aufgezählt sind. Es ist in der Folge grundsätzlich zu untersuchen, ob sie als Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einkünfte (hier…

UFSL RV/0799-L/03Haftung für Lohnsteuer von nicht ausbezahlten Löhnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2005

…die auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO geht hinsichtlich der Lohnsteuer über das…

UFSG RV/0029-G/08Die Meldung von einbehaltener Lohnsteuer an das Finanzamt spricht dafür, dass die entsprechenden Löhne auch tatsächlich ausbezahlt wurden. Hemmung des Ablaufes der Verjährungsfrist durch Rechtsmittelverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…habe keine Möglichkeit, auf die Unterlagen der GmbH (diese sei auch nicht Partei des Verfahrens gewesen) zuzugreifen. Demgemäß könne kein Beweis darüber erbracht werden, dass die Löhne nicht ausbezahlt worden seien und dass keine ausreichenden liquiden Mittel mehr zur Verfügung gestanden seien, um Zahlungen zu…

UFSG RV/0922-G/07Geschäftsführerhaftung bei mehreren Geschäftsführern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2009Teil 1/2

…In der daraufhin eingereichten Äußerung vom 15. Juli 2009 wurde der Einwand nichtausbezahlter Löhne anerkannt, jedoch darauf verwiesen, dass entsprechend der vom Bw. beigebrachten Aufstellungen hervorgehe, dass bis zum 15. Februar 2006 alle Löhne ausbezahlt wurden. Weiters wurden in der vorgelegten Aufstellung Korrekturen aus Verschiebungen…

UFSK RV/0278-K/06Haftung eines Geschäftsführers für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2008

…in der Berufungsvorentscheidung die Haftung von ursprünglich rund € 47.000,00 auf € 42.711,29 herabgesetzt und damit den betreffend Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne gegebenen Sachverhalt gewürdigt. Hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer 2003 liege nach Ansicht des Finanzamtes jedoch ein klares Verschulden der Bw…

BFG RV/7104190/2018Zufluss der Bezüge eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2026

…für die Gesellschaft gearbeitet, die entsprechenden Bezüge seien jedoch nicht ausbezahlt worden. Zum Nachweis wurde eine Offene Posten- Liste (in weiterer Folge "OP-Liste") der Gesellschaft vorgelegt. Aus dieser sei zu ersehen, dass die Löhne der beschwerdeführenden Partei noch immer offen seien. Die Firma sei…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 3/3

…S (701,87 €) | Anteil nicht ausbezahlte Löhne 13,75 % | 34.900,00 S (2.536,28 €) | 12.449,25 S (904,72 €) | 1.327,97 S (96,50 €) | Anteil ausbezahlte Löhne 86,25 % | 218.916…

UFSG RV/0012-G/02Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2003

…auf nicht ausbezahlte Löhne entfalle und somit ebenfalls kein haftungsbegründendes Verschulden vorliege. Die Umsatzsteuer in den Kalenderjahren 1991 und 1992 wäre nur dann bei der Haftung in voller Höhe zu erfassen, wenn alle Gläubiger in dieser Zeit Vollzahlung erhalten hätten. Dies könne jedoch nicht der…

UFSW RV/0309-W/03Behaupteter Nichtzufluss von Gehaltszahlungen, zu denen ein Lohnzettel übermittelt wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2003

…Überprüfung des Zuflusses der mit Lohnzettel von der Y-GmbH und der Z-KEG gemeldeten Bezüge. Das für die Y-GmbH zuständige Finanzamt meldete am 10. Dezember 2002, dass im betreffenden Arbeitgeberakt kein Schriftverkehr aufliege, wonach Lohnabgaben irrtümlich für nicht ausbezahlte Löhne gemeldet worden seien …

BFG RV/5101071/2017Abgelehnte Ansprüche nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz stellen keine Werbungskosten dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2018

…wären nach Übermittlung eines entsprechenden Lohnzettels gemäß § 69 Abs. 6 EStG 1988 nach der Bestimmung des § 19 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 als Einnahmen zu erfassen. Die Möglichkeit der Berücksichtigung von Werbungskosten im Ausmaß dieser eingeklagten, aber nicht ausbezahlten Entgelte ergibt sich jedoch weder…

BFG RV/2100467/2013Haftung für Kapitalertragsteuer und Lohnsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2014

…L, M, N und I im Insolvenzverfahren Forderungen in der Höhe von insgesamt 199.414 Euro an nicht ausbezahlten Entgelten angemeldet haben. Auf diese Forderungen entfällt in den haftungsgegenständlichen Monaten Lohnsteuer in der Höhe von 653,60 Euro (06/2011), 765,73 Euro (07/2011)…

UFSG RV/0049-G/10Bescheidadressat im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2013

…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…

UFSG RV/0048-G/10Bescheidadressat im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2013

…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…

UFSG RV/0047-G/10Bescheidadressat im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2013

…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Lohnsteuer festgestellt und korrigiert worden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens seien die vorläufigen Lohnabgaben für die vom Insolvenzfonds ausbezahlten Löhne und Gehälter vorzuschreiben gewesen. Bereits abgeführte Lohnabgaben für nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter seien gutgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Berufung…

UFSW RV/0774-W/10Gewinnerhöhende Auflösung von Verbindlichkeiten durch die BP
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2012

…auch ein weiterer Fremdwährungskredit vorhanden bzw. noch weitere nicht ausbezahlte Löhne) aus jetziger Sicht nicht gegeben sei. Die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2007 vom 1.7.2009 wurden vom Finanzamt unter Zugrundelegung der BP-Feststellungen erlassen, wobei für die Jahre 2003…

UFSW RV/2277-W/08Ermittlung des Insolvenzausfallgeldes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2009

…dass die von der A.GmbH angesetzten Beträge in einer Gesamtsumme von € 12.925,20 nicht zuträfen. Im Jahre 2006 habe er für nicht ausbezahlte Löhne der B.GmbH € 3.863,00 und der C.GmbH € 4.891,00 erhalten. In weiterer…

UFSS RV/0193-S/05Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Lohnabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2005

…der Berechnung der Lohnsteuer und des DB kommt es immer darauf an, welcher Betrag dem Arbeitnehmer tatsächlich im Sinne des § 19 EStG zugeflossen ist. Denn im Einkommensteuerrecht ist eine ähnliche Regelung wie im Sozialversicherungsrecht unbekannt, wonach von den zustehenden (aber nicht zur Gänze ausgezahlten) Bezügen…

BFG RV/3100211/2021Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2022

…zugrundeliegenden Löhne und Gehälter ausbezahlt worden waren. III. Beweiswürdigung 1. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Akteninhalt, der Auswertung des Abgabenkontos des primärschuldnerischen GmbH, sowie der Vorhaltsbeantwortung vom 11. Jänner 2022. 2. Dass die haftungsgegenständlichen, zwar gemeldeten aber nicht entrichteten Lohnsteuern Löhne beträfen…

BFG RV/5100426/2017Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO ohne Mitteilung des Abgabenanspruches im Haftungsverfahren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.01.2020

…der Bf vor, dass nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der D am 02.12.2014 eine Prüfung der Lohnabgaben durchgeführt worden sei. Im Prüfbericht vom 17.03.2015 sei ausgeführt, dass mangels geeigneter Aufzeichnungen die Steuerfreiheit ausbezahlter Reisekostenvergütungen nicht bzw. nur teilweise anerkannt…

BFG RV/5100527/2017Geschäftsführerhaftung gemäß §§ 9, 80 BAO für Lohnsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2018

…verwiesen. Der Behördenvertreter betonte, dass eine Bewilligung für Lohnabgaben ohnedies nicht in Betracht komme. § 78 Abs. 3 EStG 1988 wurde mehrfach angesprochen. Unbestritten blieb, dass die Löhne für den Zeitraum 05/2014 zur Gänze ausbezahlt wurden. Rechtslage: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in…