…Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und somit Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann. Dies wäre ungerecht gegenüber jenen Steuerpflichtigen, die eine Tätigkeit ausüben, welche eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten…
…Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und somit Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann. Dies wäre ungerecht gegenüber jenen Steuerpflichtigen, die eine Tätigkeit ausüben, welche eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten…
…es sich bei den Aufwendungen dafür um Aufwendungen für Berufskleidung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Oktober 2001 wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt an, dass Sprachkurse im Ausland in der Regel zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gehörten. Auch…
…grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland richtet sich nach der Rechtsprechung nach jenen Merkmalen, welche für die steuerrechtliche Anerkennung von Studienreisen erforderlich sind. Demnach gehören Sprachkurse im Ausland in aller Regel zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung…
…des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Auf Grund der zuletzt zitierten Bestimmung sind Aufwendungen für typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter, wenn sie gemischt, also zum Teil privat, zum Teil beruflich veranlasst sind, zur Gänze nicht abzugsfähig…
…sich um eine allgemeine Enzyklopädie, die auch bei einem Musikschullehrer nicht den Charakter eines allgemeinbildenden "Nachschlagewerkes", das dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen ist, verliert. Mit Ausnahme der unter Pos. 12 angeführten CD stellen die vorgenannten Aufwendungen nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung dar. Zu Pos. 19…
…von "Aufwendungen für die private Lebensführung" ausgehe. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob nachstehend angeführte von der Bw., die Flötenunterricht gibt und als Musikschullehrerin Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erzielt, geltend gemachten Aufwendungen gemäß § 16 EStG 1988 Werbungskosten oder nicht abzugsfähige Aufwendungen…
…betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Das Wesen dieses Aufteilungs- und Abzugsverbotes liegt darin, zu verhindern, dass Steuerpflichtige (Analoges muss für Körperschaften gelten) durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung zwischen beruflichen (betrieblichen) und privaten (außerbetrieblichen) Interessen Aufwendungen für die Lebensführung (der dadurch…
…Weiters gälten als nicht für das Unternehmen ausgeführt die mit dem Betrieb von Personenkraftfahrzeugen im Zusammenhang stehenden Lieferungen und sonstigen Leistungen. Zudem seien vom Vorsteuerabzug und der Erstattungsfähigkeit ausgenommen Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen der privaten Lebensführung, Repräsentationsaufwendungen) im…
…damit verbundenen Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (somit auch Kosten der Familienheimfahrten) privat veranlasst und daher nicht abzugsfähig sind (Doralt, a. a. O., Tz. 355 zu § 4). Nur dann, wenn, wie in dem vom Bw. zitierten Erkenntnis GZ 2001/14/0121 die Unterbleibung der Verlegung des…
…durch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung bedingte und daher nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung seien. Dem Einwand, dass der Berufungsführer einen zusätzlichen Betrieb führe, hielt das Finanzamt entgegen, dass das Krankenhauspersonal in einem Dienstverhältnis mit dem Land Vorarlberg, nicht aber mit dem Berufungsführer gestanden sei. …
…privater Bedürfnisse dienen, sind als nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung zu behandeln. Entscheidend ist nicht die konkrete tatsächliche, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung (VwGH 19.7.2000, 94/13/0145). Zu diesen Wirtschaftsgütern zählen unter anderem Videokameras; Videorekorder, Digitalkameras und sämtliche damit verbundene Aufwendungen…
…privaten Lebensführung fallen können, ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 18.3.1992, 91/14/0171). Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist entsprechend dem "Aufteilungsverbot" der gesamte Betrag nicht abzugsfähig…
…Billets und Geschenken aus verschiedenen Anlässen (Weihnachten usw.). Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen, die ein politischer Funktionär freiwillig für soziale, gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnliche Zwecke leistet. Diese gehören zu den Aufwendungen der privaten Lebensführung, auch wenn sie im Zusammenhang mit der politischen Funktion geleistet werden…
…Zusammenhang stehenden Aufwendungen als nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung gemäß § 20 Abs 1 EStG 1988 anzusehen. An der gegenständlichen Vertragsgestaltung bestehen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt, womit eine genaue Prüfung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist. Fraglich erscheint vor allem die Fremdüblichkeit der Vermietung des…
…Ausgaben für die Lebensführung iSd § 20 Abs.1 Z. 2 lit.a) EStG 1988 und somit um nicht abzugsfähige Aufwendungen. 5. Zu den Aufwendungen für Führerschein (Kz. 719 der Erklärung vom 10.12.2007): Kosten zur Erlangung des Führerscheins sind idR Aufwendungen der privaten Lebensführung…
…Ausgaben sind daher den nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung nach § 20 Abs. 1 Z 2a EStG zuzuordnen. 5) Porto - Fotoarbeiten: Unter Pkt. 11 "versch. Porto - Fotoarbeiten" hat der Bw 350 € als Werbungskosten geltend gemacht. Mangels Nachweis hat das Finanzamt diese Aufwendungen nicht anerkannt…
…handle es sich um Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen könnten. Es sei dabei ein strenger Maßstab anzuwenden. Soweit sich Aufwendungen nicht einwandfrei trennen lassen, sei entsprechend dem "Aufteilungsverbot" der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Vorbereitungsfahrten fänden in der Freizeit meist am…
…nur Aufwendungen für typische Berufskleidung finden, also für solche Kleidung, die sich nicht für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung eignet (vgl. VwGH vom 31. Dezember 1999, 99/14/0262). Auch wenn - wie im vorliegenden Fall - das Tragen bestimmter bürgerlicher Kleidung bei der Berufsausübung…
…Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 auszugehen, sodass die Kosten für die Reise zur Gänze nicht abzugsfähig sind (Aufteilungsverbot). Die vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen sind: | 1. | Planung und Durchführung der…