…Finanzen füge oder fügen müsse, so habe dieser Erlass auch beim Finanzamt zwingend zu gelten. Eine nachträgliche Sanierung durch eine neuerliche Wiederaufnahme des Verfahrens seien nach dem Erachten der Berufungswerberin nicht zulässig. Hinsichtlich der Geschäftsführerentschädigung seien keine neuen Tatsachen hervorgekommen, da diese in den Beilagen…
…neuerlich mit den Bescheiden vom 13. Oktober 2004 wiederaufgenommen. Anders als in den Bescheiden vom 14. und 16. Februar 2000 mit welchen bereits einmal die Verfahren für die Körperschaftsteuer 1995 bis 1997 beziehungsweise 1998 ohne jede Begründung wiederaufgenommen worden sind, nennen die hier berufungsgegenständlichen Wiederaufnahmsbescheide…
…bei der Veranlagung selbst und danach bis zum heutigen Tage unbillig sei. Zweckmäßig sei die neuerliche Wiederaufnahme auf Grund des geringen Betrages und der bereits aufgewendeten Verfahrenskosten seitens des Finanzamtes nicht. Hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides vom 26. September 2000 wurden folgende Werbungskosten geltend gemacht: Großes Pendlerpauschale…
…neuerlich bescheidmäßig abzusprechen. Dies stellte einen Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" dar (VwGH 20.7.1999, 97/13/0131, 1.3.2007, 2004/15/0002, 22.2.2006, 2004/17/0028). In diesem Sinne vermag sich eine Verfahrenswiederaufnahme nicht gesetzeskonform auf Wiederaufnahmsgründe…
…Neue" Wiederaufnahmegründe können daher neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde führen (Ritz2, Bundesabgabenordnung Kommentar, Tz 3 zu § 307; VwGH 2.2.2002, 97/13/0199; 23.3.1999, 97/14/0069). Denn bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid, wie dem der Wiederaufnahme des Verfahrens…
…auszuführen, dass mit Aufhebung eines Wiederaufnahmebescheides das Besteuerungsverfahren gemäß § 307 Abs. 3 BAO wieder in die Lage zurücktritt, in der es sich vor der verfügten Wiederaufnahme befunden hat. Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass das Finanzamt nicht neuerlich die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügen darf…
…97/13/0131 vom 20. Juli 1999). Da sohin die von der Abgabenbehörde erster Instanz zur Begründung der in Berufung gezogenen neuerlichen Verfahrenswiederaufnahme herangezogenen Sachverhaltselemente nicht mit jenen ident sind, auf welche die Verfügung der ursprünglichen Wiederaufnahme des Verfahrens gestützt wurde, liegt auch keine entschiedene…
…und der Wiederaufnahmsbescheid aufzuheben. Soweit allerdings andere eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigende Gründe vorliegen, etwa im Ermittlungsverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat oder bei weiteren Ermittlungen des Finanzamtes neu hervorgekommene Tatsachen, kann die Abgabenbehörde erster Instanz nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten eine neuerliche Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Es würden für eine neuerliche Wiederaufnahme keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Der Sachverhalt werde nur rechtlich neu beurteilt bzw. die im Erstverfahren unzutreffende Begründung mit einer neuen rechtlichen Beurteilung nachgeholt. Damit stehe fest, dass keine neuen Tatsachen vorliegen würden, die eine wiederholte Wiederaufnahme zulässig erscheinen lassen…
…Mit E-Mail vom 2.11.2009 wandte sich der UFS mit folgenden Ausführungen neuerlich an das Finanzamt: "Aus folgenden Gründen beabsichtige ich, binnen 1 Woche die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid vom 21.11.2007 stattgebend und die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid vom gleichen Tag…
…Rechtsgang mit Bescheiden von 15. November 2005 wegen neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel neuerlich von Amts wegen die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich der Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 und 2000 und erließ für diese Jahre Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide, die sich inhaltlich mit den…
…Bescheide vom 12. März 2004 betreffend Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren sowie Umsatzsteuer 1996 bis 2000 Berufung erhoben mit dem Antrag, die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufzuheben. Begründend führte der Bw. in der Berufungsergänzung vom 25. August 2005 aus, die (neuerliche) Wiederaufnahme der Verfahren sei unzulässig. Die erfolgten…
…dem Rechtsbestand ausgeschieden. Mit Berufung vom 29.10.1998 sei gegen diesen neuerlich erlassenen Einkommensteuerbescheid 1989 vom 29.9.1998 eingeschritten und der Antrag auf ersatzlose Aufhebung gestellt worden . Es widerspreche dem österreichischen Verfahrensrecht , dass ein Sachbescheid auf der Grundlage eines nicht rechtsmittelfähigen Wiederaufnahmebescheides ergehe…
…§ 303, Tz. 7). Der vorliegende Wiederaufnahmsantrag enthält keine derartigen Tatsachen, sondern bloß eine neuerliche Darstellung jenes Sachverhaltes, der bereits in den abgeschlossenen Verfahren bekannt war. Mit dem sinngemäßen Vorbringen, das Finanzamt hätte die bereits in den von Amts wegen wiederaufgenommenen Verfahren bekannten Fakten so zu…
…werde. Beantragt werde daher, den Wiederaufnahmebescheid, den Einkommensteuerbescheid sowie den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen, je vom 18. November 2010, ersatzlos aufzuheben, in eventu, die drei genannten Bescheide aufzuheben und zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde erster Instanz zurückzuverweisen, in eventu werde ein Antrag…
…an vorangegangenen Wiederaufnahmsbescheiden rechtlich nur noch jene unbegründeten vom 18. Januar 2006 existent. Die Tatsache, dass im vorangegangen Verfahren versucht worden ist, durch einen unbegründeten Bescheid ein Verfahren wiederaufzunehmen, hindert unter dem Blickwinkel der entschiedenen Sache aber nicht eine neuerliche begründete Wiederaufnahme mit ausreichendem Wiederaufnahmsgrund …
…ersatzlose Aufhebung der diesen zu Grunde liegenden Wiederaufnahmebescheide gemäß § 307 Abs. 3 BAO ex lege aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Die dagegen gerichtete Berufung wurde somit unzulässig und war gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Für ein allfälliges weiteres Verfahren (neuerliche Wiederaufnahme der Verfahrens…
…denselben Zeitraum) ergangenen Wiederaufnahmebescheide zu Recht verfügt worden ist. Im Zusammenhang damit stand die im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung aufgeworfene Sachfrage, ob die nebenberufliche Tätigkeit des Bw als Schlagersänger ("....- Imitator") eine Einkunftsquelle oder (typische) Liebhaberei darstellt. Zu den (neuerlich) erlassenen Wiederaufnahmebescheiden wurde mit gesonderter Begründung…
…neuerlich durchzuführen und die Verteilung dieser Einkünfte auf die einzelnen Gesellschafter des betreffenden Jahres laut Feststellungen der Betriebsprüfung des FA St Veit Wolfsberg in Nachbarschaftshilfe für das Finanzamt Wien 4/5/10, wie in der beigelegten Bescheidbegründung vom 19.6.2008 zu entnehmen, vorzunehmen." Wiederaufnahme…
…die 2003 ausbezahlt gehört hätten. Er ersuche, keine neuerlichen Wiederaufnahmen vorzunehmen. Mit Schreiben vom 11.12.2007 ersuchte das Finanzamt die Gattin des Bw. bekannt zu geben, ob sie die auf den "Bundesdienst"-Lohnzetteln 2004 und 2005 angeführten Bezüge erhalten habe und welcher Art diese…