…Anschließend nahm die Abgabenbehörde die Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2014 und 2015 mit Bescheiden vom 30.11.2020 neuerlich gemäß § 303 Abs. 1 BAO wieder auf und erließ neue Sachbescheide. Begründet wurden die Wiederaufnahmebescheide im Wesentlichen wie folgt: "[…] Gegenständlich wurde dem Finanzamt am 09.05…
…mit Schätzung gemäß § 184 BAO vorzugehen. Sollte nicht Einvernehmen zwischen Abgabenbehörde und Bf hergestellt werden können, wird dazu voraussichtlich eine neuerliche Außenprüfung durchzuführen sein. Auch wenn die Verwaltungsgerichte grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden haben (vgl. etwa VwGH 1.9.2015, Ro 2014/15…
III. Bescheide vom 07.11.2018 über die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Bescheid vom 04.11.2008 betreffend Körperschaftssteuer 2007, Bescheid vom 02.10.2009 betreffend Körperschaftssteuer 2008, Bescheid vom 09.09.2010 betreffend Körperschaftssteuer 2009, sämtliche zu Steuernummer X; allesamt zugestellt am 09.11…
…Sachbescheide erlassen. Gegen die Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbescheide wurde eine Berufung eingebracht. Die Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren erwuchs hingegen in Rechtskraft. Die Beschwerde gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2007 bis 2009 wurden vom BFG mit Erkenntnis vom 18.09.2015, RV/7102303/2012 (nicht veröffentlicht gem …
…Gesamtzusammenhang ergibt, dass die angefochtenen Körperschaftsteuerbescheide aufgrund der vorangegangen Aufhebung unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde und nicht aufgrund der verfügten Wiederaufnahme von Verfahren ergingen. Genau dies war hier nicht der Fall. Das Finanzamt ist vielmehr unzutreffend davon ausgegangen, dass es neuerlich Wiederaufnahmebescheide erlassen müsste, um…
…Finanzen füge oder fügen müsse, so habe dieser Erlass auch beim Finanzamt zwingend zu gelten. Eine nachträgliche Sanierung durch eine neuerliche Wiederaufnahme des Verfahrens seien nach dem Erachten der Berufungswerberin nicht zulässig. Hinsichtlich der Geschäftsführerentschädigung seien keine neuen Tatsachen hervorgekommen, da diese in den Beilagen…
…neuerlich mit den Bescheiden vom 13. Oktober 2004 wiederaufgenommen. Anders als in den Bescheiden vom 14. und 16. Februar 2000 mit welchen bereits einmal die Verfahren für die Körperschaftsteuer 1995 bis 1997 beziehungsweise 1998 ohne jede Begründung wiederaufgenommen worden sind, nennen die hier berufungsgegenständlichen Wiederaufnahmsbescheide…
…einer längere Verjährungsfrist anwendet. Der Beschwerde wurde "antragsgemäß" stattgegeben. Mit der Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide trat das Verfahren gem. § 307 Abs. 3 BAO in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung befunden hat. Dies hat zur Folge, dass im Fall einer neuerlichen Wiederaufnahme…
…bei der Veranlagung selbst und danach bis zum heutigen Tage unbillig sei. Zweckmäßig sei die neuerliche Wiederaufnahme auf Grund des geringen Betrages und der bereits aufgewendeten Verfahrenskosten seitens des Finanzamtes nicht. Hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides vom 26. September 2000 wurden folgende Werbungskosten geltend gemacht: Großes Pendlerpauschale…
…neuerlich bescheidmäßig abzusprechen. Dies stellte einen Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" dar (VwGH 20.7.1999, 97/13/0131, 1.3.2007, 2004/15/0002, 22.2.2006, 2004/17/0028). In diesem Sinne vermag sich eine Verfahrenswiederaufnahme nicht gesetzeskonform auf Wiederaufnahmsgründe…
…Neue" Wiederaufnahmegründe können daher neuerlich zu einer Verfügung der Wiederaufnahme durch die Abgabenbehörde führen (Ritz2, Bundesabgabenordnung Kommentar, Tz 3 zu § 307; VwGH 2.2.2002, 97/13/0199; 23.3.1999, 97/14/0069). Denn bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid, wie dem der Wiederaufnahme des Verfahrens…
…übermittelt worden. Auch dieser sei für die vollumfängliche Sachverhaltserhellung und Veranlagung notwendig, insbesondere für die Höhe der anrechenbaren Lohnsteuer und der damit verbundenen Steuerfestsetzung gewesen. Da die neuerliche Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens aus anderen bzw. erstmalig geltend zu machenden Gründen verfügt werde als jenen, auf die…
…auszuführen, dass mit Aufhebung eines Wiederaufnahmebescheides das Besteuerungsverfahren gemäß § 307 Abs. 3 BAO wieder in die Lage zurücktritt, in der es sich vor der verfügten Wiederaufnahme befunden hat. Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass das Finanzamt nicht neuerlich die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügen darf…
…97/13/0131 vom 20. Juli 1999). Da sohin die von der Abgabenbehörde erster Instanz zur Begründung der in Berufung gezogenen neuerlichen Verfahrenswiederaufnahme herangezogenen Sachverhaltselemente nicht mit jenen ident sind, auf welche die Verfügung der ursprünglichen Wiederaufnahme des Verfahrens gestützt wurde, liegt auch keine entschiedene…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, weshalb der Rechtsfrage einer neuerlichen Wiederaufnahme auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und eine Revision nicht zugelassen wurde.  …
…die zweite Wiederaufnahme des Verfahrens zulässig war. Wiederholte Wiederaufnahmen eines Verfahrens sind zulässig, wenn jeweils die diesbezüglichen Voraussetzungen vorliegen (VwGH 4.3.2009, 2008/15/0327). Um zu verhindern, dass über eine "res iudicata" entschieden wird, ist zu untersuchen, ob die neuerliche Wiederaufnahme andere Gründe…
… § 209 Abs 1 BAO). Der Wiederaufnahme- und Sachbescheid vom 23.6.2015 verlängerte die Verjährungsfrist bis 31.12.2016 (§ 209 Abs 1 BAO). Der neuerliche Wiederaufnahmeantrag vom 19.3.2018 ist verspätet (§ 304 BAO), da im Verfahren betreffend E 2008 bereits am 31.12.2016…
…zweiten Wiederaufnahmeverfahren keine anderer relevanter Tatsachenkomplex herangezogen worden ist, erweist sich die mit Bescheid vom 29. November 2010 verfügte, neuerliche Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2006 infolge entschiedener Sache als nicht rechtmäßig. Der Beschwerde war diesbezüglich Folge zu geben und der angefochtene Wiederaufnahmebescheid ersatzlos…
…zu geben und den angefochtenen Bescheid des Finanzamtes vom 1.12.2017 aufzuheben und an die Erstbehörde zur Ergänzung des Verfahrens und zur neuerlichen Entscheidung über den Antrag vom 2.11.2017 auf Wiederaufnahme des mit Einkommenssteuerbescheid 2014 vom 27.3.2017 abgeschlossenen Verfahrens zurückzuverweisen…
…und der Wiederaufnahmsbescheid aufzuheben. Soweit allerdings andere eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigende Gründe vorliegen, etwa im Ermittlungsverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat oder bei weiteren Ermittlungen des Finanzamtes neu hervorgekommene Tatsachen, kann die Abgabenbehörde erster Instanz nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten eine neuerliche Wiederaufnahme des Verfahrens…