…mit Rechtskraftwirkung festgesetzt. Abgesehen von dem im zweiten Satz des § 212a Abs. 9 BAO ausdrücklich vorgesehenen Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld stellt die Feststellung des ausgesetzten Betrages im Aussetzungsbescheid die Grundlage für die mit weiterem Bescheid vorzuschreibenden Aussetzungszinsen dar (vgl. VwGH 15. 1. 1997,…
…Im Falle der nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeit infolge der dagegen eingebrachten Berufung hat die Berechnung des Säumniszuschlages ohnehin auf Grund der Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO auf Antrag der Bw. unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu erfolgen…
…Im Falle der nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten infolge der dagegen eingebrachten Berufung hat die Berechnung des Säumniszuschlages ohnehin auf Grund der Bestimmung des § 217 Abs. 8 BAO auf Antrag der Bw. unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu erfolgen…
…BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Nachträglich erfolgt eine solche Herabsetzung der Abgabenschuld, wenn sie nach Verwirkung des Säumniszuschlages entsteht. Eine solche Herabsetzung der Abgabenschuld kann zB…
…im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende…
…17.564,73, herabgesetzt worden. Dies bedeute einen nachträglichen Herabsetzungsbetrag von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 42.270,89. Weiters sei im Rechtssinne während der in Rede stehenden Stundungszeiträume das Abgabenkonto des Bw als Rechtsnachfolger der D-KG, veranlagt zur Steuernummer 8/7, dem Bw…
…von einem Prozent über dem jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben…
…SWK 2001, S 343). Aufgrund der nachträglichen Herabsetzung der Einkommensteuer 2002 in Höhe von € 9.972,04 hatte somit die Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages von € 9.972,04 zu erfolgen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 24…
…zutreffend ausführte, hat gemäß § 212a Abs. 9 BAO die Berechnung der Aussetzungszinsen im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Dies ist in vorliegendem Fall geschehen. Die Zinshöhe beträgt 2 % über dem Basiszinssatz. Vor dem 1. 2. 2005 betrug…
…Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat gemäß § 217 Abs. 8 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht nicht…
…Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies…
…eine Änderung (Herabsetzung der mit Bescheiden vom 9. Februar 2009 vorgeschriebenen Nebengebühren (Säumniszuschlag und Stundungszinsen; die der Stundungszinsenberechnung zugrunde liegen), bisher nicht erfolgt ist. Über die Berufung wurde erwogen: § 212 Abs. 2 lit. b letzter Satz BAO lautet: Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld…
…Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind…
…für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a) ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, ............................... (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; ............................ ......................" Zum Einwand, dass es sich bei der…
…erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind Aussetzungszinsen vor der Erlassung des diesen Antrag erledigenden Bescheides nicht festzusetzen…
…wird, Stundungszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Aufgrund der Änderung des § 212 Abs…
…erwogen: Gem. § 217 Abs. 8 BAO hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen usw. Das Finanzamt sah im Anbringen vom 13. Dezember 2012 (eingel. am 17. Dezember 2012) einen…
…ein, so entfällt ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung. Allenfalls bis dahin entrichtete Beträge sind gutzuschreiben. (4) Im Falle einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Abgabenerhöhung unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. (5) Unbeschadet des § 108 Abs. 2…
…erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind Aussetzungszinsen vor der Erlassung des diesen Antrag erledigenden Bescheides nicht festzusetzen…
…erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Aussetzungszinsen sind demnach nicht nur für die Dauer des sich aus dem Aussetzungsbescheid ergebenen Zahlungsaufschubes zu entrichten, sondern bereits für die Zeit…