…März 2004. Der Verteidiger bringt vor, dass es zu einer Nachtragsrechnungslegung zwischen der T.u.T.GesmbH und der H.T.CoKG gekommen sei. Diese Rechnungslegung sei die Ursache für die Offenlegung der dem verfahrensgegenständlichen Bescheid zu Grunde liegenden Nachforderung, mit Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2001. …
…umsatzsteuerfrei belassen worden. Im März 2006 sei hinsichtlich der ersten Liegenschaft, im Juni 2006 hinsichtlich der zweiten Liegenschaft durch nachträgliche Rechnungslegung zur Umsatzsteuer optiert worden. Die Vorsteuer sei auf Grund von Umsatzsteuervoranmeldungen dem Abgabenkonto der Bw. gut geschrieben worden. Eine Meldung bzw. Abfuhr der Umsatzsteuer…
…umsatzsteuerfrei belassen worden. Im März 2006 sei hinsichtlich der ersten Liegenschaft, im Juni 2006 hinsichtlich der zweiten Liegenschaft durch nachträgliche Rechnungslegung zur Umsatzsteuer optiert worden. Die Vorsteuer sei auf Grund von Umsatzsteuervoranmeldungen dem Abgabenkonto der Bw. gut geschrieben worden. Eine Meldung bzw. Abfuhr der Umsatzsteuer…
…August 2001 weist sowohl den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmens als auch des Abnehmers der Lieferung aus. Im Übrigen lautet die Rechnung wie folgt: "Nachträgliche Rechnungslegung über Lieferung aus meiner Landwirtschaft an das Unternehmen Z. in Zusammenhang mit den Feststellungen der Prüfung gemäß …
…Nachträgliche (erstmalige) Ausstellung einer Rechnung Wurde für eine an den Unternehmer bewirkte Leistung (Lieferung) keine Rechnung oder nur ein Beleg ausgestellt, der nicht als Rechnung zu qualifizieren ist (zB Lieferschein), setzt ein Vorsteuerabzug eine (nachträgliche) Rechnungslegung durch den leistenden Unternehmer voraus... Wird im Verlauf einer…
…über diese Lieferungen vorgelegt. Eine Schätzung der in den verdeckten Lieferungen enthaltenen Vorsteuern könnte nur durchgeführt werden, wenn - über ausgeführte Lieferungen bisher noch keine Rechnung gelegt wurde und eine nachträgliche Rechnungslegung erfolgt oder - die seinerzeitigen Lieferungen zwar abgerechnet, aber die Rechnungen nicht den Anforderungen des …
…Eine Schätzung der in den ggstdl. Lieferungen enthaltenen Vorsteuern kann nur durchgeführt werden, wenn - über ausgeführte Lieferungen bisher noch keine Rechnung gelegt wurde und eine nachträgliche Rechnungslegung erfolgt oder - die seinerzeitigen Lieferungen zwar abgerechnet, aber die Rechnungen nicht den Anforderungen des § 11 UStG 1994 entsprechen…
…die erfolgte Rechnungslegung nicht verständlich. Auch hat der Berufungsführer keinerlei für eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Kaufpreisforderung zum Einbringungsstichtag oder gar deren Uneinbringlichkeit sprechende Umstände aufgezeigt. Folglich ist der Veräußerungsgewinn mit der Einbringung des Betriebes in die AG in voller Höhe realisiert worden. Nachträglich allenfalls…
…Geschäftslokales gelegen. Der Verwaltungsgerichtshof habe ausgesprochen, dass Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsaufwendungen nach Beendigung der Vermietung oder nach Aufgabe der Vermietungsabsicht selbst dann nicht als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn sie durch die Vermietung verursacht worden seien. Die Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten würden nicht das gegenständliche Geschäftslokal, sondern…
…hätten. Die angefallene Umsatzsteuer sei durch die Anschaffung eines PKW entstanden. In Beantwortung dieses Schreibens ergänzte das Finanzamt die Bescheidbegründung zur Berufungsvorentscheidung vom 17. Februar 2006 dahingehend, dass ausgeführt wurde, die Rechnungslegung sei am 3. November 2003 erfolgt, weshalb der Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs. 1…
…Demnach könne im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens die gegenständliche Betriebsausgabe des Forschungsfreibetrages, wie jede andere Betriebsausgabe, nachträglich geltend gemacht werden. Die Verweigerung der Anerkennung des Forschungsfreibetrages werde auch damit begründet, dass eine Bilanzänderung vorliege, obwohl die Prüferin im Betriebsprüfungsbericht unter Punkt 7 betreffs des Forschungsfreibetrages für…
…Grundbegriffe einer Rechnungslegung jederzeitig abrufbares Basiswissen darstellen muss. Gerade die Mangelhaftigkeit der gegenständlichen (und der übrigen) Rechnungen des K bekräftigt - wie von der Verteidigung im Übrigen offenbar zu Recht vorgebracht - ihre Behauptung, dass die gegenständlichen Rechnungen nicht extra - wie vom Erstsenat angenommen - nachträglich im Zusammenwirken…
…Grundbegriffe einer Rechnungslegung jederzeitig abrufbares Basiswissen darstellen muss. Gerade die Mangelhaftigkeit der gegenständlichen (und der übrigen) Rechnungen des K bekräftigt - wie von der Verteidigung im Übrigen offenbar zu Recht vorgebracht - ihre Behauptung, dass die gegenständlichen Rechnungen nicht extra - wie vom Erstsenat angenommen - nachträglich im Zusammenwirken…
…Grundbegriffe einer Rechnungslegung jederzeitig abrufbares Basiswissen darstellen muss. Gerade die Mangelhaftigkeit der gegenständlichen (und der weiteren) Rechnungen des K bekräftigt - wie von der Verteidigung im Übrigen offenbar zu Recht vorgebracht - ihre Behauptung, dass die gegenständlichen Rechnungen nicht extra - wie vom Erstsenat angenommen - nachträglich im Zusammenwirken…
…Grundbegriffe einer Rechnungslegung jederzeitig abrufbares Basiswissen darstellen muss. Gerade die Mangelhaftigkeit der gegenständlichen (und der übrigen) Rechnungen des K bekräftigt - wie von der Verteidigung im Übrigen offenbar zu Recht vorgebracht - ihre Behauptung, dass die gegenständlichen Rechnungen nicht extra - wie vom Erstsenat angenommen - nachträglich im Zusammenwirken…
… 11 Abs. 12 UStG 1994 schon kraft Rechnungslegung. Auch wenn der steuerliche Vertreter die Rechtmäßigkeit der Aktivierung der sich nach Abzug des Kaufpreises laut Kaufvereinbarung von dem in der Ausgangsrechnung ausgewiesenen Betrag ergebenden Forderung des Finanzamts bestreitet, ändert dies weder etwas an dem Bestand des…
…Heinz J. sei ihm gegenüber als Mitarbeiter der H. GmbH aufgetreten. Mit ihm habe er einen Provisionsanspruch für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung von Immobiliengeschäften bei ordnungsgemäßer Rechnungslegung vereinbart. Zur Kontrolle der Existenz der H. GmbH habe er sich von Heinz J. Anfang 1991 einen…
…der H. GmbH: - a) Sachverhalt (S. 17 - 40) - b) Vorsteueranspruch (S. 40 - 47) - c) ertragsteuerliche Beurteilung (S. 47 - 90) 2.) nachträgliche Werbungskosten (S. 90 - 103) 3.) Vorsteuer für Vermittlungsprovisionen (S. 103 - 104) 4.) Ermittlung der Spekulationsgewinne (S. 105 - 119) Verfahrensgang: Der Berufungswerber (Bw.), ein Wirtschaftsjurist…
…der tatsächlich geliefert oder geleistet hat. Dabei erfordert eine eindeutige Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers sowohl die Angabe des richtigen Namens als auch der bei Rechnungslegung gültigen Adresse. Die Anführung des richtigen Namens aber einer unrichtigen Adresse ist demnach für den Vorsteuerabzug ebenso unzureichend…
…in J.-Ort von einer Beteiligung des Stefan H. oder der H. GmbH aus. Auch die Umstände der Rechnungslegung und der Bezahlung der strittigen Rechnung vom 21. Juli 1992 sprechen gegen dessen/deren Teilnahme. Zunächst überzeugt der Versuch des Bw. in der Berufungsergänzung vom 29…