…gefunden worden. Es sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb diese Beträge ohne Angabe konkreter Gründe und Beweismittel beim Bw als unaufgeklärter Vermögenszuwachs behandelt (laut Tz 14 BP-Bericht S 1.220.000,00) und ihm zugerechnet wurden. Diese Annahme beruhe zudem auf einem Rechenfehler, welcher trotz…
Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…
…ob eine nachträgliche Zollvorschreibung zu unterbleiben habe, weil ein Tatbestand iSd Art.220 Abs.2 lit.b, 236 oder 239 Zollkodex vorliegt, ob in der Ukraine eine bloße (nicht ursprungsbegründende) "Minimalbehandlung" erfolgt ist, ob die vorliegenden Beweise für einen Warenursprung in Bulgarien (wie insbesondere die…
…habe selbst die Außenprüfung der Zollbehörde im Jahr 2002 den mit Bulgarien erklärten Warenursprung nicht beanstandet und damit entweder selbst geirrt oder eine entsprechende "Warnung" unterlassen. Seitens der Bf werde allerdings nunmehr in Ansehung der ihr vorgehaltenen Beweiskette (Unterlagen, insbesondere betreffend den Transportweg von SI…
…die etwa im Postweg verloren gegangen ist, ergibt sich aus der Aktenlage nicht. Sie werden daher ersucht, Ihre Behauptung zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen. Sie haben der Berufung vom 9. November 2004 den amtlichen Vordruck NeuFö 3 beigelegt. Dieser amtliche Vordruck ist nicht vollständig…
…2003 wurde gegen den Abweisungsbescheid vom 27.08.2003 mit folgender Begründung Berufung erhoben: "Der Bescheid wird angefochten aus den Berufungsgründen der unrichtigen Beweiswürdigung und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung. In der Begründung des angefochtenen Bescheides heißt es: "Eine dauernde Erwerbsunfähigkeit kann nicht als unvorhergesehenes und…
…eines Bescheides einer Verwaltungsbehörde eine andere als die bisher vorgenommene Tatsachenwürdigung eines gegebenen Sachverhaltes oder dessen rechtliche Beurteilung nachträglich unter Umständen zutreffender erscheint als die Würdigung, die im abgeschlossenen Verfahren vorgenommen wurde, liegt keine "neu hervorgekommene Tatsache" - und auch kein neu hervorgekommenes Beweismittel vor (s…
…für die Erlassung der nachträglichen Zollvorschreibung gem. Art. 236, 239 Zollkodex erfüllt. Zunächst werde weiters auf das "zusätzliche" Vorbringen und die weiteren, im Anhang "Beschwerde" vom 30.11.2003 (gegen die Gzln. 100/40441/2003 und 100/40441/-1 bis -7/2003) angeführten Beweismittel verwiesen…
…Beweismittel und insbesondere des Ergebnisses des im Zuge der am 30.4.2009 durchgeführten mündlichen Verhandlung stattgefundenen Beweisverfahrens nur zu dem Ergebnis kommen konnte, dass die beschwerdegegenständlichen Stahlseile ihren Ursprung iSd Art.23, 24 Zollkodex (nichtpräferentieller Ursprung) in der Ukraine haben und demnach die nachträgliche…
…nachträglichen Erhebung des Antidumpingzolls auf die in Rede stehende Einfuhr gem. Art.220 Abs.2 lit.b Zollkodex Abstand zu nehmen, entsprochen werde. Gerügt werde das bisherige gesetz- und verfassungswidrige Verfahren, sodass Gefahr bestünde, dass die Berufungsinstanz nicht den gesamten Verfahrensstand bzw. alle vorgebrachten Beweise…
…23, 24 Zollkodex (sog. "nichtpräferentieller Warenursprung") in der Ukraine haben und demnach die nachträgliche buchmäßige Erfassung und Mitteilung des auf diesen Waren lastenden Antidumpingzolls zu Recht erfolgt ist. Ausdrücklich bemerkt wird hiezu, dass der Unabhängige Finanzsenat, dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) folgend, bereits…
…siehe VwGH vom 17. Dezember 2003, 2001/13/0277]. Im vorliegenden Fall sei das Gutachten deshalb erst jetzt erstellt worden, weil nachträglich Schäden am Gebäude aufgetreten seien und sei die Vermutung, dieses Gebäude mit 1,5% abzuschreiben, jedenfalls dadurch widerlegt. Ein Hinweis, dass mit der…
…entfallenden Zinsen zu nachträglichen Betriebsausgaben (VwGH 28.4.2011, 2008/15/0308). Gemäß § 138 BAO haben die Steuerpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Ist ein Beweis nicht zumutbar…
…aktuell vermieteten Immobilie. Im Hinblick auf die in den Vorjahren erfolgte jahrelange Vermietung, dh. somit die Beweiserbringung der tatsächlich vorhandenen Vermietungsabsicht, führe daher die - neben Vermietungsanstrengungen unternommene - Suche nach Käufern noch nicht dazu, dass nicht weiterhin die Vermietungsabsicht im Vordergrund stünde (Erk. vom 21.6…
…Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. 1. Zahlungen aufgrund eingegangener Bürgschaften a) nachträgliche Betriebsausgaben Der Bw. führt…
…der Abgabenerklärung eine Beilage angeschlossen war, die etwa im Postweg verloren gegangen ist, ergibt sich aus der Aktenlage nicht. Sie werden daher ersucht, Ihre Behauptung zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen. Sie haben der Berufung vom 9. November 2004 den amtlichen Vordruck NeuFö 3 beigelegt…
…kein Fruchtgenussrecht hat erwerben, sondern bloß M die rechtsgrundlos fortgesetzten (nachträglich und rückwirkend erhöhten) "Mietzinszahlungen" steuerlich vorteilhaft hat zuwenden wollen und dieser Vorgang bloß in die zivilrechtliche Form der "Abtretung eines Fruchtgenussrechts" gekleidet wurde. Dies beweisen folgende Umstände: Erstens hat die Bw bei Berechnung des …
…bei der VK unter der Konto Nr. 111 einen Kredit aufgenommen und seien die daraus resultierenden Zinsen und Spesen nunmehr als nachträgliche Betriebsausgabe geltend gemacht worden. Wenn das Finanzamt in seiner Bescheidbegründung ausführe, bei den strittigen Steuerberatungskosten (€ 1.000,-) handle es sich um "Rechtsanwaltskosten…
…oben beschriebene Korrektur des Vertragspunktes IV. "Übergabe und Übernahme" bewirken. Ob darin eine Vertragsrichtigstellung oder eine nach der Festsetzung der Steuer erfolgte nachträgliche Anpassung zwecks Steuerminimierung zu sehen ist, ist nach der Beweislage in freier Beweiswürdigung zu beurteilen. Auffällig ist, dass der Schenkungssteuerbescheid vom 1…
…nachträglichen Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind im allgemeinen durch schriftliche Belege nachzuweisen (VwGH 29.1.1991, 89/14/0088; 30.10.2001, 97/14/0140). Die Nachweispflicht für die Betriebsausgaben ergibt sich aus den allgemeinen Verfahrens-vorschriften. Danach hat der Steuerpflichtige die Richtigkeit seiner Ausgaben zu beweisen…