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UFSW FSRV/0155-W/07Fahrlässig verschuldeter Irrtum über die Grunderwerbsteuerpflicht eines mündlich vereinbarten und nicht verbücherten Grundstückserwerbes. Keine Anwendbarkeit des § 25 FinStrG bei einer Grunderwerbsteuerverkürzung von mehr als € 25.000,00, auch wenn die Steuerpflicht aufgrund eines Antrages gemäß § 17 GrEStG nachträglich wieder weggefallen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008Teil 2/2

…auch Mietzahlungen durch die Besch.1 als Geschäftsführerin an den Besch.2 als Vermieter und neuem Eigentümer der Firmenliegenschaft erfolgten, so kann die Nichtanzeige dieser tatsächlich vollzogenen Grundstückstransaktion an das zuständige Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien nur als eine grobe Sorgfaltsverletzung durch beide Beschuldigte…

UFSL FSRV/0053-L/06Beschwerde gegen Einleitungsbescheid wegen Abgabenhinterziehung durch Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.04.2007

…entrichten sei, wollte weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig eine Abgabenverkürzung herbeiführen und sei davon ausgegangen, dass entsprechende Fehler auch noch bei der Jahreserklärung berichtigt werden könnten. Es werde daher beantragt, das Strafverfahren einzustellen bzw. von weiteren strafrechtlichen Verfahren abzusehen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82…

UFSW FSRV/0076-W/05Gegenstand des Finanzstrafverfahrens, Auswechslung der Sache, versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer oder Vorauszahlungsdelikt gemäß § 33 Abs. 2 lit. a bzw. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2005

…für schuldig gesprochen, weil der als Geschäftsführer der Fa.M-GmbH vorsätzlich 1) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Nichtabgabe der Jahressteuererklärung von 1-12/02 eine Abgabenverkürzung in der Höhe von € 60.015,92 zu bewirken versucht habe; und…

UFSW FSRV/0155-W/07Fahrlässig verschuldeter Irrtum über die Grunderwerbsteuerpflicht eines mündlich vereinbarten und nicht verbücherten Grundstückserwerbes. Keine Anwendbarkeit des § 25 FinStrG bei einer Grunderwerbsteuerverkürzung von mehr als € 25.000,00, auch wenn die Steuerpflicht aufgrund eines Antrages gemäß § 17 GrEStG nachträglich wieder weggefallen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008Teil 1/2

…Einvernahme des Besch.2 als Beschuldigter beantragt. Durch das Unterlassen der (amtswegigen) Ermittlung der subjektiven Tatseite des Besch.2, insbesonders dessen persönlicher Einvernahme (allenfalls Vertagung der mündlichen Verhandlung bzw. Neuanberaumung und neuerliche Ladung des Besch.2) habe die erkennende Behörde einen Verstoß gegen den Grundsatz…

UFSL FSRV/0089-L/06Fahrlässige Verkürzung von Kapitalertragsteuern nach Hingabe eines Schecks durch eine AG zur Bezahlung von Verbindlichkeiten eines Gesellschafters und seiner Ehefrau zwecks Entlassung aus deren persönlichen Haftung bei einer Bank für unternehmensfremde Verbindlichkeiten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.07.2009

…erkennen. Gemäß § 34 Abs. 4 FinStrG wird die fahrlässige Abgabenverkürzung wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Hat der Täter wie im gegenständlichen Fall durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben und auch verschiedener Art begangen, ist gemäß § 21…

UFSL FSRV/0116-L/06Hinterziehungen bzw. Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch den Geschäftsführer einer KG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.03.2009

…gemeinsam als geschäftsführender Gesellschafter (HH) bzw. als geschäftsführender leitender Angestellter (AS) der Firma H&F KG 1) von März 1999 bis spätestens Mitte 2000 grob fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit der KG dadurch herbeigeführt zu haben, dass sie kridaträchtig handelten, indem sie überhöhte Privatentnahmen tätigten, sohin einen…

UFSS FSRV/0025-S/04Gepachteter Reitstall als Voluptuarbetrieb, fehlende finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit in Bezug auf Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2005Teil 1/2

…grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs.2 (Abs.5 Z.4) des Strafgesetzbuches (StGB) schuldig gesprochen und über ihn eine dreimonatige bedingte Freiheitsstrafe verhängt, weil er als Alleininhaber des Reitstalles X von Anfang 1998 bis März 2003 in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit grob fahrlässig…

UFSS FSRV/0034-S/06Der Beschuldigte unterfertigt die ihm von einem ehemaligen Finanzbeamten aufbereiteten Steuererklärungen, ohne sich mit diesen in gebotener und zumutbarer Sorgfalt auseinanderzusetzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.09.2008

…2) als verantwortlicher Geschäftsführer der g zur StNr. h (kurz: GmbH) im Bereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuererklärung 1999 a) Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen waren, und zwar Umsatzsteuer für das Jahr…

UFSW RV/2893-W/09Ausschluss eines Rechtsirrtums bei einer rechtskundigen Stifterin, welche eine transparente Stiftung in Liechtenstein mit unversteuerten Geldmitteln gegründet hat, ohne die Zuflüsse aus der Stiftung in den Jahresabgabenerklärungen dem Finanzamt offen gelegt zu haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2013Teil 3/4

…Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt, war auch bedingt durch das in der Selbstanzeige offengelegte Motiv für die Stiftungsgründung "Die Schaffung eines abgeschotteten Vermögens, welches ihr zunächst als Altersvorsorge dienen sollte und in weiterer Folge ihrem Ehegatten, Sohn und dessen Nachkommen…

UFSS FSRV/0003-S/10Baumeister, Scheinrechnung für Förderungsbetrug legend; Zusatzgeldstrafe für Hinterziehung der Einkommensteuer aus dem dafür erhaltenen und unversteuert gebliebenen Honorar; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012Teil 1/2

…Oktober 2010, wurde KG der grob fahrlässigen Gläubigerbeeinträchtigung nach § 159 Abs. 1 und 2 StGB schuldig gesprochen, weil er in der Zeit von Oktober 2000 bis zum 5. Februar 2002 als Geschäftsführer der L-GmbH einen überhöhten Material- und Personalaufwand tätigte, in der Zeit von…

UFSS FSRV/0046-S/10Schuldspruch eines bestimmter Finanzvergehen Beschuldigten nur bei sicherem Nachweis auch der subjektiven Tatseite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2012

…festgestellt - wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen worden. Das diesbezügliche Verfahren beim Landesgericht Salzburg gegen HF war hingegen ausgeschieden worden, weil der Angeklagte zur Verhandlung in Salzburg nicht erschienen, sondern vielmehr nach Deutschland ausgereist war. Aufgrund eines Haftbefehles…

UFSS FSRV/0011-S/09Illegale Abgabenvermeidungen eines eine Spedition unter Aufsplittung auf ein Einzelunternehmen und eine GmbH betreibendes Ehepaar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.12.2010Teil 2/3

…Bl. 43). Diesbezüglich war AG durch den Erstsenat der fahrlässigen Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt worden, ein entsprechender Vorwurf auch gegenüber HG war - wie der Amtsbeauftragte bemängelt, zu Unrecht - fallen gelassen worden. Zum Einwand der Verteidigung eines sogenannten "Nullsummenspiels", womit gemeint war…

UFSS FSRV/0015-S/07Der Beschuldigte führt fahrlässig eine Bewertung fort, welche vor 15 Jahren Gegenstand einer Betriebsprüfung gewesen ist, ohne auf die zwischenzeitlich geänderten Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.09.2008

…Der Beschuldigte hat daher Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs.1 FinStrG sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht erfüllt. Dieser Vorwurf von bloß fahrlässigen Abgabenverkürzungen begrenzt sich auf die Veranlagungsjahre 2001 bis 2004, da eine fahrlässige Verkürzung für das Veranlagungsjahr 2000 gemäß …

UFSW FSRV/0157-W/07Einleitung; keine Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht bei vertretbarer Rechtsansicht in den Steuererklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.08.2008

…Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003 und unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2005 (Erklärung von Privataufwand als Betriebsausgaben laut Tz. 1, 2 und 4 des BP-Berichtes vom 23. Juli 2007) eine Abgabenverkürzung an…

UFSW RV/0789-W/10Nachsicht eines Säumniszuschlages wegen Fehlens eines groben Verschuldens an der Säumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2011

…2009 abbuchen lassen, allerdings irrtümlich einen Erlagschein für das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern verwendet. Die Bw ersuche um Entschuldigung für dieses Versehen und um Nachsicht, nachdem sie nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 21. Jänner 2010 ab…

UFSW RV/0186-W/06Grobes Überwachungsverschulden bei interner Umstrukturierung, wenn niemand monatelang für abgabenrechtliche Belangen zuständig ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2007

…Schadens nicht bloß als möglich, sondern als wahrscheinlich erkennen ließ. Der Berufung ist zu entnehmen, dass sich die Bw. in einer internen Umstrukturierung befunden habe, Hintergrund dieser Versäumnisse personelle Umbesetzungen der Administration gewesen seien, der für die Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen zuständige Mitarbeiter das Unternehmen kurzfristig…

UFSK FSRV/0011-K/04Grob fahrlässiger Tatbeitrag eines Steuerberaters mittels weisungsgemäßer Behandlung von Betriebseinnahmen eines Klienten als durchlaufende Posten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2004

…Villach [nunmehr: Spittal Villach] [ergänze: grob] fahrlässig [als Verfasser der Steuererklärungen seines Klienten DI K dazu beigetragen, dass] unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [des Steuerpflichtigen von diesem] im Jahre 2000 [gemeint: betreffend das Veranlagungsjahr 2000] eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben des DI K…

UFSS RV/0256-S/05Grobes Verschulden bei Nichtentrichtung der Einkommensteuervorauszahlung abhängig von der Ausbildung bzw. den beruflichen Kenntnissen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2005

…Verhalten zu verstehen, das nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren ist. Leicht fahrlässiges Handeln ist - wie die Berufungswerberin richtig ausführt - dann gegeben, wenn der Fehler auch einem sorgfältigen Menschen unterlaufen kann. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine auffallende Sorglosigkeit vorliegt, ist aus Sicht…

UFSW RV/0216-W/07Grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2008

…nicht zu entrichten, als a) ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, b) ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d)…

UFSL RV/0180-L/04Die Nichteinholung der Information über den Fälligkeitszeitpunkt der KESt und folgliche verspätete Entrichtung beruht auf grobem Verschulden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2007

…einem Unternehmen passiere, grobes Verschulden zugrunde liege, denn die Büroorganisation sei so einzurichten, dass Fehler und Unzulänglichkeiten in Folge menschlichen Versagens auszuschließen seien. Ein minderer Grad des Verschuldens sei leichter Fahrlässigkeit gleichzusetzen. Wenn "irrtümlich ein falscher Termin eingehalten" werde, sei dies anders zu beurteilen, "als…