…Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze (zB Garconniere zum Schlafen am Arbeitsort) kommt es auf die Fahrt- bzw. Wegstrecke zwischen nächstgelegenem Wohnsitz und Arbeitsort an (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). Da sowohl der Arbeitsort als auch der nächstgelegene Wohnsitz des Berufungswerbers in Leoben gelegen sind…
…aus einer doppelten Haushaltsführung werden seit August 1997 geltend gemacht. In den Vorjahren wurde zur auswärtigen Berufsausübung stets ausgeführt, dass der Wohnsitz in W beibehalten worden sei, da die lediglich vorübergehende Dauer des Dienstverhältnisses gewiss war. Der Turnus wird von der Bw in verschiedenen Krankenhäusern…
…in G tätig. In der an den Arbeitgeber gerichteten Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales hat die Bw als Anschrift ihrer der Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnung mit L, B-Gasse, angegeben. Nach dem Ermittlungsergebnis wurde dieser Wohnsitz Mitte August 2002 aufgegeben und die Wohnung in A bezogen…
…zum nächstgelegenen Wohnsitz mehr als 40 Kilometer betrage und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar oder nicht möglich sei. Da der Bw. nach der Aktenlage (laut Behördenabfrage aus dem Zentralen Melderegister) seit 29. August 1996 in Wien gemeldet sei und sein nächstgelegener Wohnsitz im…
…ob letztgenannter Wohnsitz in melderechtlicher Hinsicht einen Haupt - oder Nebenwohnsitz darstelle. Im Falle des Bestehens einer Schlafstelle sei - bezüglich des Pendelns - der Arbeitsweg von dieser aus zu rechnen. Zusammenfassend komme als der der Arbeitsstätte nächstgelegener Wohnsitz nur die Wohnung in Wien in Betracht und sei…
…Bw. im berufungsgegenständlichen Jahr war. Die Arbeitsstätte lag unstrittig in ST bei der Firma SY. Das Finanzamt ging bei seiner Entscheidung davon aus, dass maßgeblicher (nächstgelegener) Wohnsitz jener in STG im Attergau, LO 3 ist, wo der Bw. auch gemeldet ist. Dem Vorbringen des Bw.…
…und nächstgelegener Wohnung zu berücksichtigen sind. Befinde sich der ständige Wohnort außerhalb der üblichen Entfernung von seinem ständigen Arbeitsplatz, habe die Entfernungsberechnung von der Wohnung am Arbeitsplatz aus zu erfolgen. In der vom Bw. zitierten Rz. 128 wird dagegen von einer nach Verlegung des Wohnsitzes…
…in der RS als Wohnsitz der Bw. zu qualifizieren und unter Beachtung des zuletzt genannten VwGH-Judikats, in dem der VwGH ausspricht, dass bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze (als solcher ist auch eine Garconniere anzusehen) nur Fahrt- bzw. Wegstrecken zwischen dem nächstgelegenen Wohnsitz und dem Arbeitsort…
…auf das VwGH-Erkenntnis vom 19. September 1995, Zl. 91/14/0227 - im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend sei. Verfüge der Arbeitnehmer über eine Schlafstelle, so sei der Arbeitsweg von dieser Schlafstelle aus zu berechnen. Die Naturalwohnung des Bw…
…Lebenserfahrung ein Steuerpflichtiger, der über eine am Arbeitsort befindliche Wohnung und über eine weit vom Arbeitsort entfernte Wohnung verfügt, üblicher Weise überwiegend vom nächstgelegenen Wohnsitz zur Arbeit pendelt. Die Richtigkeit dieses Anscheinsbeweises wird gegenständlich noch durch die Umstände, dass nicht nur der Bw. sondern auch…
…Jahr 2007 in 1030 Wien über eine Wohnung (Apartment) verfügt habe und dadurch nicht von einer Schlafstelle ausgegangen werden könne, sei für die Beurteilung des Pendlerpauschales die Entfernung vom nächstgelegenen Wohnsitz in Wien zum Arbeitsort in Wien heranzuziehen (VwGH 28.10.2008, 2006/15/0145)…
…Jahre 2007 und 2008 wurde die Verwehrung des Pendlerpauschales mit dem Hinweis, dass nur die Strecke zwischen dem in 1120 Wien befindlichen Arbeitsplatz und dem nächstgelegenen, ebenfalls in 1120 Wien gelegenen Wohnsitz zu berücksichtigen sei, begründet. Während bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2008 der…
…Lohnsteuerrichtlinien Rz 259 bei mehreren Wohnsitzen zu vermuten sei, dass der Bw. vom nächstgelegenen Wohnsitz aus den Arbeitsweg antritt. Im gegenständlichen Fall habe der Bw. seinen amtlichen Hauptwohnsitz in B, und habe auch für die laufende Lohnverrechnung des Arbeitgebers diesen Wohnsitz als für das Pendlerpauschale…
…inländischen Arbeitsstätte und einer im Ausland gelegenen Wohnung steht das Pendlerpauschale grundsätzlich ebenso für die gesamte Fahrtstrecke zu. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze (z.B. Garconniere zum Schlafen am Arbeitsort) kommt es auf die Fahrt- bzw Wegstrecke zwischen nächstgelegenem Wohnsitz und Arbeitsort an (VwGH 19. 9…
…4. Die Behörde ist (fiktiv) ohne die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen davon ausgegangen, dass (ohne Wenn und Aber) im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend ist und nicht darauf abgestellt, von welchem Wohnort tatsächlich die Fahrt zur Arbeitsstätte angetreten wird…
…Lebenserfahrung ein Steuerpflichtiger, der über eine am Arbeitsort befindliche Wohnung und über eine weit vom Arbeitsort entfernte Wohnung verfügt, üblicher Weise überwiegend vom nächstgelegenen Wohnsitz zur Arbeit pendelt. Die Richtigkeit dieses Anscheinsbeweises wird gegenständlich noch durch die Umstände, dass nicht nur die Bw. sondern auch…
…kleines Pendlerpauschale") oder Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich ist oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale"). Im Falle des Bestehend mehrere Wohnsitze ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH 19.9.1995…
…von Doralt, Tz. 114ff zu § 16: 'Bei mehreren Wohnsitzen ist nach den LStR 1992 (RZ 155) die Entfernung von der Arbeitsstätte zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgeblich. Dagegen stellt das Gesetz nur darauf ab, welche Fahrtstrecke der Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt. Damit…
… 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen worden. Bei Bestehen mehrerer Wohnsitze eines Abgabepflichtigen sei die Entfernung des Arbeitsplatzes zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend. Nach Erhebungen des Finanzamtes Eisenstadt sei der Datensatz der Bw. zuständigkeitshalber an das Finanzamt für den 2. und 20. Bezirk in Wien abgetreten…
…Wohnsitz maßgeblich. Der VwGH hat nunmehr mit Erkenntnis VwGH 31.7.2012, 2008/13/0086, die in der Berufungsentscheidung UFS 3. 3. 2008, RV/2714-W/07, von der Berufungsbehörde vertretene Ansicht, für die Ermittlung des Pendlerpauschales komme es nicht auf die der Arbeitsstätte nächstgelegene…