…Man mag der Beschuldigten nun, wie der Erstsenat, eine culpa in custodiendo vorwerfen; hier ist allerdings die Schuld der Beschuldigten sehr gering und auch der verkürzte Abgabenbetrag sehr niedrig, weswegen der Erstsenat nach § 25 FinStrG von einer Bestrafung absehen, in eventu eine Verwarnung erteilen hätte…
… Buchungsabfrage Abgabenkonto). Da auch für die Monate Oktober bis Dezember 2007 die gleiche Situation gegeben war, geht der Berufungssenat in freier Beweiswürdigung davon aus, dass sich die festgestellte Restschuld zu gleichen Teilen auf diese vier Voranmeldungszeiträume verteilt hat. Die verkürzte Vorauszahlung wurde erst am 6…
…nicht fahrlässig begangen werden können. Im Sinne des § 33 Abs. 2 verkürzte Umsatzsteuer scheidet daher als Tatobjekt der fahrlässigen Abgabenverkürzung aus, weshalb der Berufung der Amtsbeauftragten in diesem Punkt nicht Folge zu geben war. Zur Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG bildet die…
…die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen seien. Rechtlich sei auszuführen, dass zum Tatbild der Steuerhinterziehung keineswegs eine endgültige Verkürzung der Abgaben gehöre; es genüge auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt werde eine Steuereinnahme nicht bloß dann, wenn sie überhaupt nicht eingehe…
…2 lit. a FinStrG vor. Anzumerken ist, dass aufgrund der mehrere Monate auseinander liegenden Tatzeiträume hier keine einheitliche Tathandlung und damit kein fortgesetztes Delikt vorliegt. Für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wird bezüglich der Pflichtverletzung Vorsatz (bedingter Vorsatz im Sinne des…
…Im Rahmen einer Neuberechung der Verkürzungsbeträge an Körperschaftsteuer 1995-1997, wurde der verkürzte Gewinn durch Gegenüberstellung der Nettoumsatzerhöhungen gegenüber den Wareneinsatzerhöhungen zu Bruttobeträgen (kein Vorsteuerabzug) laut Abgabenberufungsentscheidung für diese Jahre ermittelt. Wie die nachfolgende Berechung zeigt, würden sich auf Grund dieser Berechnung höhere strafbestimmende Wertbeträge…
…die neue Rechtslage auch dann anzuwenden ist, wenn die betreffenden Abgabenansprüche (§ 4 BAO) vor dem In-Kraft-Treten entstanden sind....... Durch die Neuregelungen der Verjährungsbestimmungen der BAO auf Grund des StRefG 2005 und des AbgÄG 2004 wurden mehrere Verjährungsfristen verkürzt, und zwar neben jenen des …
…verwiesen. Daraufhin erhob der Bw mit Schriftsatz vom 20. Juli 1999 erneut das Rechtsmittel der Berufung, die sich gegen mehrere Berufungsvorentscheidungen sowie Bescheide richtete, unter anderem gegen die gegenständliche Berufungsvorentscheidung und somit als Vorlageantrag zu werten war. Der Bw kritisiert wiederum die Tatsache, dass die…
…verwiesen. Daraufhin erhob der Bw mit Schriftsatz vom 20. Juli 1999 erneut das Rechtsmittel der Berufung, die sich gegen mehrere Berufungsvorentscheidungen sowie Bescheide richtete, unter anderem gegen die gegenständliche Berufungsvorentscheidung und somit als Vorlageantrag zu werten war. Der Bw kritisiert wiederum die Tatsache, dass die…
…Zeitraum umfassenden zugehörigen Prüfungsauftrag (vom 3. August 2005) findet sich der Vermerk: "Die Prüfung erfolgt nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes, weil der begründete Verdacht besteht, dass im Prüfungszeitraum Abgaben verkürzt wurden." Noch vor dem tatsächlichen Prüfungsbeginn (am 10. August 2005) wurde vom Bw. am 5…
…der gesamte Betrag an verkürzter Einkommensteuer haften unentrichtet aus (Buchungsabfrage). Betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2005 sowie Jänner bis Dezember 2006 hat der Zweitbeschuldigte laut den Angaben der Beschuldigten die Gutschriften bzw. Rechnungen erstellt, die Zahllasten berechnet und der Abgabenbehörde per Finanz-Online die…
…wohl über den Strafausspruch noch längere Zeit andauernden (nicht strafrechtlichen) Auswirkungen der Taten (umfangreiche, die Beschuldigte noch mehrere Jahre erheblich belastende Abgabennachzahlungen) und der im Strafverfahren gezeigten Schuld- bzw. Unrechtseinsicht der bei der Sanktionsausmessung ebenfalls zu berücksichtigende Aspekt der Spezialprävention eher in den Hintergrund rückt…
…der Zahllasten eines Jahres verkürzte sich allenfalls um einen Monat für den Fall der nicht zeitgerechten Entrichtung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 21 Abs. 1a UStG 1994 in der damals geltenden Fassung). Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig…
…brachte der Bw mit Schriftsatz vom 20. Juli 1999 das Rechtsmittel der Berufung ein, die sich auch gegen mehrere Berfungsvorentscheidungen und andere Bescheide richtete, unter anderem gegen den gegenständlichen Säumniszuschlagsbescheid. In der Begründung kritisiert der Bw die Tatsache, dass die Finanzbehörde von einer Einzelfirma im…
…Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt, 2. unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht vorsätzlich einerseits durch die Verheimlichung von Betriebserlösen 2001 betreffend die Veranlagungsjahre 1999 und 2000 und anderseits durch den Nichtansatz von Eigenverbrauch betreffend das Veranlagungsjahr 1999 Umsatzsteuern verkürzt, sowie 3. in den Jahren 1999…
…auf einen Rechenfehler betreffend das Veranlagungsjahr 2004 verwiesen, wonach die verkürzte Körperschaftsteuer tatsächlich € 21.931,48 (bisher € 8.238,71) beträgt, sodass insgesamt somit eine gerichtliche Zuständigkeit für ein Verfahren wegen Abgabenhinterziehung gegeben gewesen wäre. Der strafbestimmende Wertbetrag hinsichtlich der Körperschaftsteuer der Jahre…
…gestellt, schadet der Umstand einer tatsächlich nicht unverzüglichen, wenngleich aber innerhalb der Nachfrist erfolgten Zahlung der verkürzten Abgaben nicht. Der Verteidiger des Beschuldigten hat am 4. September 2002 an der Aufnahme einer Niederschrift über das Ergebnis der Umsatzsteuer-Sonderprüfung teilgenommen und dabei offenkundig erfahren, dass…
…verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer enthalten ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a oder c FinStrG zu bestrafen wären. Eine allenfalls lediglich versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG kommt im gegenständlichen Fall für die verkürzte…
…dass in einem Unternehmen verkürzt werde und im absolut gleichartig gestalteten und organisierten anderen Unternehmen nicht. Es würden daher gewichtige Anhaltspunkte für die Erstellung eines Sicherstellungsauftrages vorliegen. Ohne die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages sei die Finanzbehörde mit Sicherheit nicht in der Lage ihre Abgabenansprüche durchzusetzen. Im…
…die Abgaben würden wie oben dargelegt tatsächlich zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter…