…H als auch für Arbeiten im Zusammenhang mit ihrem Aufsichtsratmandat ein häusliches "Arbeitszimmer". Bei den betreffenden Tätigkeiten handelt es sich jeweils um unterschiedliche Einkunftsquellen, wobei diese Feststellung außer Streit steht. Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt, ist jedoch weder der Mittelpunkt der Tätigkeit der Bw…
… 3.7.2003, 99/15/0177). Eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten die Beurteilung, ob nur eine einzige oder mehrere Einkunftsquellen vorliegen. In den Streitjahren erzielte der Bw. Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit von S 368.942,70 (2000) bzw. S 341.460,20 (2001…
…kein Konnex entstehe. Die erklärten Werbungskosten seien nachweislich (Fahrtenbuch mit jeweiliger Angabe des Zweckes der Fahrt, Belegsammlung) allein dem Dienstverhältnis zuzuordnen und seien auch nicht zugleich durch mehrere Einkunftsquellen veranlasst. Die gesamte Post sei deshalb an die Adresse der Notariatskanzlei zugestellt worden, da der Bw…
…KStG 1988 den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen. Durch diese Zurechnung (Umqualifizierung anderer Einkunftsarten) und durch die handelsrechtliche Grundlage eines einheitlichen Rechenwerkes und Jahresabschlusses für die steuerliche Gewinnermittlung werden mehrere Einkunftsquellen einer Kapitalgesellschaft nicht zu einem steuerlichen Einheitsbetrieb zusammengefasst (Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, Anm 31 zu …
…Verkehrsauffassung bzw. nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen. Eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten weiters die Beurteilung, ob nur eine einzige oder mehrere Einkunftsquellen vorliegen. Innerhalb einer Einkunftsart sind jene Tätigkeitsbereiche, die in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen einer einzigen Einkunftsquelle zuzuordnen, und zwar…
…nunmehr bereits realisiert worden sei. Nach dem derzeit vorliegenden Sachverhalt sei von zwei Einkunftsquellen (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Musikschullehrerin) und Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Berufsmusikerin)) auszugehen. Nach den Darstellungen des VwGH sei bei mehreren Einkunftsquellen jede für sich zu prüfen, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt…
…Personal- und Sachaufwandes gemäß § 43b NÖ KAG zu entrichten war. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Aufwendungen, die durch mehrere Einkunftsquellen veranlasst sind bei der Tätigkeit zu berücksichtigen, die im Vordergrund steht. Gemäß dem vorliegenden Sachverhalt sind die vom Bw. aufgeführten beiden Tätigkeiten aufgrund der…
…Einkommensteuerrechts, dass im Rahmen der Einkommensermittlung zunächst die Einkünfte aus jeder einzelnen Einkunftsquelle ermittelt werden. Sind Aufwendungen zugleich durch mehrere Einkunftsquellen veranlasst, muss der aufgewendete Betrag - allenfalls im Schätzungsweg - aufgeteilt und mit jeweils einem Teilbetrag den entsprechenden Einkunftsquellen zugeordnet werden (VwGH 29.5.2001, 2001…
…dass das Arbeitszimmer auch für die nichtselbständige Tätigkeit genutzt werde. Seien Aufwendungen aber durch mehrere Einkunftsquellen veranlasst, dann müsse der auf sie entfallende Betrag im Verhältnis der Einnahmen aufgeteilt und den jeweiligen Einkunftsquellen zugeordnet werden. Da aber bei der nichtselbständigen Tätigkeit das häusliche Arbeitszimmer nicht…
…Wirtschaftlage erlaube es nicht mehr, nach dem Erlernen eines Berufes "auf der faulen Haut zu liegen". Es bestehe ein Zwang zur Weiterbildung und spreche einiges dafür sich mehrere Einkunftsquellen zu erarbeiten. Da immer mehr Menschen bereit wären für ein glücklicheres, harmonischeres Leben Geld auszugeben und…
…5.2001, 2001/14/0090, ausgeführt hat, ist eine Aufteilung von Aufwendungen, die zugleich durch mehrere Einkunftsquellen veranlasst sind, im Verhältnis der Einnahmen vertretbar. In der dem Berufungswerber übermittelten Aufteilung wurden die direkt zuordenbaren Aufwendungen den jeweiligen Einkünften gewidmet. Die laut Aktenlage nicht zuordenbaren wurden…
…Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen sind, bewirkt nicht, dass automatisch die Gesamtheit aller Einkunftsquellen zu einer einzigen Beurteilungseinheit wird. Vielmehr können weiterhin sowohl vor als auch nach der Zurechnung mehrere Einkunftsquellen vorliegen. Für jeden einzelnen Betrieb ist eine gesonderte Betrachtung vorzunehmen. Dies ist auch im Grundsatzerkenntnis…
…Betriebsausgaben wie auch Werbungskosten müssen somit unter Beachtung des Veranlassungszusammenhanges der einzelnen Einkunftsquelle zugeordnet werden. Sind Aufwendungen zugleich durch mehrere Einkunftsquellen veranlasst, muss der Betrag den Einkunftsquellen anteilig zugeordnet werden (vgl. VwGH 29.5.2001, 2001/14/0090). Soweit kein Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle vorliegt…
…dass der Berufungswerberin mehrere Einkunftsquellen zur Verfügung stehen, und zwar Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrem Angestelltenverhältnis in W sowie gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Verwaltung mehrerer in I gelegener Mietobjekte. In diesem Sinn wurde von der Berufungswerberin im Vorlageantrag…
…Schriftstellern, Heimarbeitern, Gutachtern und Teleworker. Eine einkunftsquellenbezogene Betrachtungsweise erfordert bei mehreren Tätigkeiten weiters die Beurteilung, ob nur eine einzige oder mehrere Einkunftsquellen vorliegen. Innerhalb einer Einkunftsart sind jene Tätigkeitsbereiche, die in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen einer einzigen Einkunftsquelle zuzuordnen, und zwar auch dann, wenn…
…Liegen mehrere Einkunftsquellen vor, ist gesondert für jede Einkunftsquelle zu ermitteln, wo sich der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet. Erst im Falle, dass eine einheitliche Einkunftsquelle mehre Tätigkeiten umfasst, ist der gemeinsame Mittelpunkt der Einkunftsquelle zu ermitteln. Im gegenständlichen Fall erzielte der Berufungswerber im Jahr 2000…
…Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechtes in Zusammenhang stehen müssen. Liegen mehrere Einkunftsquellen vor, so sind sie stets getrennt als Einkunftsquellen zu beurteilen. Das gilt nach ständiger Rechtsprechung im Besonderen auch für mehrere Mietobjekte (VwGH 22.4.1998, 95/13/0129), die jeweils getrennt als Einkunftsquelle…
…Betriebsausgaben wie auch Werbungskosten müssen somit unter Beachtung des Veranlassungszusammenhanges der einzelnen Einkunftsquelle zugeordnet werden. Sind Aufwendungen zugleich durch mehrere Einkunftsquellen veranlasst, muss der Betrag den Einkunftsquellen anteilig zugeordnet werden (vgl. VwGH 29.5.2001, 2001/14/0090). Soweit kein Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle vorliegt…
…Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechtes in Zusammenhang stehen müssen. Liegen mehrere Einkunftsquellen vor, so sind sie stets getrennt als Einkunftsquellen zu beurteilen. Das gilt nach ständiger Rechtsprechung im Besonderen auch für mehrere Mietobjekte (VwGH 22.4.1998, 95/13/0129), die jeweils getrennt als Einkunftsquelle…
…dass auch die Ausführungen seitens des Finanzamtes hinsichtlich einer Betätigung mit mehreren (Tätigkeits-)Komponenten den Bw. nicht zu einem gegenteiligen Vorbringen bewogen haben. Auch die nachfolgend dargestellten Ermittlungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz haben zu keinem anderen Ergebnis - eine Einkunftsquelle mit zwei Tätigkeitsbereichen - geführt. Im gegenständlichen…