RIS AI
4 407 Treffer107 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1926-W/04Anspruchszinsen, Begründung richtet sich nur gegen Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2005

…BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid…

UFSW RV/1205-W/06Anspruchszinsen, Berufungsgründe nur gegen Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2007

…BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid…

UFSW RV/0120-W/11Gutschriftszinsen werden nur so weit festgesetzt, als die zugrunde liegenden Abgaben davor auch entrichtet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2011

…dargestellt - auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Auch die Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides ist keine Voraussetzung für die Erlassung eines Anspruchszinsenbescheides…

UFSW RV/1454-W/08Anspruchszinsen nur mit Argumenten gegen den Stammabgabenbescheid und fehlender Rechtskraft bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen entgegen den Berufungsausführungen auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar…

UFSW RV/3246-W/091. Vorsteuerabzug - innergemeinschaftlicher Erwerb 2. Empfängerbenennung - verdeckte Ausschüttung 3. unverzinsliche Forderung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter - verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2012

…dass das Vorliegen einer Rechnung keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug beim innergemeinschaftlichen Erwerb ist und in erster Linie maßgebend ist, ob die erworbenen Gegenstände für Zwecke des Unternehmens bestimmt sind, wurde der Bw - unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die materielle Richtigkeit der zugrunde liegenden Geschäfte…

UFSW RV/0874-W/091. Ablauf der Aussetzung der Einhebung auch nach Erlassung einer Berufungsvorentscheidung, obwohl noch ein Vorlageantrag zulässig ist; 2. Anspruchszinsen auch bei anhängiger Berufung gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2009

…BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid…

UFSW RV/1597-W/08Grundstückstausch nach Bescheiderlassung ist kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 205 Abs. 6 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2010

…auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen auch nicht die materielle Richtigkeit…

UFSL RV/0206-L/04Rechtshilfeverkehr zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Vollstreckungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…3. November geendet. Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamtes Braunau habe dem Bw. mitgeteilt, dass er kein Einspruchsrecht habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Februar 2004 wies die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich die Berufung als unbegründet ab. Im Vorlageantrag vom 7. März 2004 brachte der Bw. ergänzend vor…

UFSW RV/3820-W/09Voraussetzungen für das Ergehen des Körperschaftsteuerbescheides für eine Gruppe; Änderung des Außenprüfungsergebnisses nach Schlussbesprechung; BVE ohne erhobene Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2013Teil 2/2

…Bescheidspruch als denjenigen im angefochtenen erstinstanzlichen Bescheid durchzusetzen, indem der Berufungswerber eine - die Berufungsbehörde (bzw. den Entscheidenden) überzeugende - Begründung für die materielle Richtigkeit dieses anderen Spruches vorbringt. Die Berufungsbegründung der Bw basiert darauf, dass es unzulässig wäre, nach der Beendigung einer Außenprüfung mit der Schlussbesprechung…

UFSL RV/0657-L/09Zuordnung von Bildungsaufwendungen - keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, wenn die Zuordnung zu einer Tätigkeit als Betriebsrat (hier: Behindertenvertrauensperson) erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2010Teil 2/2

…wird. § 205 BAO sieht keine Regelung vor, dass im Falle der nachträglichen Änderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen…

UFSW RV/0044-W/05Keine Anpassung von Anspruchszinsen nach Berufung gegen Körperschaftsteuernachforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2006

…BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid…

UFSL RV/1225-L/09Alleinverdienerabsetzbetrag - keine Bindungswirkung an den Lohnzettel des (Ehe-)Partners.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2011

…setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit dem Argument anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter (wieder aufgenommener) Bescheid wäre rechtswidrig. Ob die damals vorgenommene Wiederaufnahme gerechtfertigt war oder nicht, hat keinen Einfluss auf…

UFSL RV/1423-L/08Anspruchszinsenbescheid und Einwände gegen die Richtigkeit des Körperschaftsteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2010

…§ 205 BAO beinhaltet keine Regelung, dass bei nachträglichen Änderung einer Körperschaftsteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzen nämlich nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus…

UFSL RV/0506-L/071.) Keine Steuerfreiheit bestimmter ärztlicher Leistungen (Schwangerschaftsabbrüche) 2.) Schätzungsberechtigung wegen Nichtvorlage von Grundaufzeichnungen 3.) Schätzung der Barerlöse eines Arztes anhand bestimmter verbrauchter Medikamente
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2010Teil 4/4

…setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit dem Argument anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter (wieder aufgenommener) Bescheid wäre rechtswidrig. Ob die damals vorgenommenen Wiederaufnahmen gerechtfertigt waren oder nicht, hat keinen Einfluss auf…

UFSW RV/1608-W/10Keine Abänderung von Anspruchszinsenbescheiden anlässlich der BVE zum Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2010

…Oberwart vom 31. März 2009 nicht rechtswirksam erlassen worden wäre, stehen dem angefochtenen Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2007 auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Anspruchszinsenbescheide setzen entgegen den Berufungsausführungen auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide…

UFSL RV/0772-L/06Zurückweisung einer gegen rechtlich nicht existente Bescheide gerichteten Berufung und keine Beendigung einer Personengesellschaft des Handelsrechts durch Löschung im Firmenbuch.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2008Teil 2/2

…die aktivierten Kosten nicht tatsächlich angefallen seien, auf schärfste zurückgewiesen werde. Es würde die im Rahmen mehrfacher Steuerveranlagungen unbeanstandete formelle Richtigkeit der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse ihre materielle Richtigkeit in sich bergen und somit die getroffenen Prüfungsfeststellungen jeder Grundlage entbehren. Es wäre bei der Behandlung und…

UFSL RV/0359-L/04Nachträglich kostruiertes Scheingeschäft findet keine steuerliche Anerkennung, Treuhandverhältnis zwischen Vater und Sohn unterliegt der Offenlegungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2006Teil 1/2

…Er setze voraus, was er schlussendlich beweisen solle: die Nichtigkeit (Rechtsunwirksamkeit) des am 5. Jänner 1999 abgeschlossenen Aktienkaufvertrages. Im Übrigen seien vor allem aber die Ausführungen der Berufung sehr wohl richtig. Es seien insbesondere auch keine Teilbeträge des Kaufpreises verbucht und geflossen. Der insoweit (übrigens…

UFSW RV/1582-W/09Anspruchszinsen; keine Abänderung des Anspruchszinsenbescheides, da automatisch ein Gutschriftszinsenbescheid zu ergehen hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…vom 19. Februar 2009 nicht rechtswirksam erlassen worden wären, sodass den angefochtenen Bescheiden über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 bis 2006 auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Anspruchszinsenbescheide setzen entgegen den Berufungsausführungen auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche…

UFSW RV/0913-W/04Anspruchszinsen, keine Anpassung, da an Sachbescheid gebunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2005

…der zur Zeit der Bescheiderlassung geltenden Fassung) keine Regelung vor, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides…

UFSW RV/0460-W/08Berufung gegen Anspruchszinsenbescheid; keine Gutschriftszinsen bei laufendem Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2008

…BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Anspruchszinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid…