…BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid…
…vgl Schmidt/Krüger, EStG37 § 9 Rz 44). Die Notwendigkeit eines Aufwandes ist keine Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten, sondern in typisierender Betrachtungsweise nur ein Indiz für die berufliche Veranlassung und somit für das Fehlen einer privaten Veranlassung (VwGH 30.5.2001, 95/13/0288…
…BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid…
…dargestellt - auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Auch die Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides ist keine Voraussetzung für die Erlassung eines Anspruchszinsenbescheides…
…GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen entgegen den Berufungsausführungen auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar…
…diesem Rückstandsausweis liegen die Voraussetzungen für die Durchführung der gegenständlichen Pfändung einer Geldforderung vor. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen und nicht im Vollstreckungsverfahren, wobei diesbezüglich von der Beschwerdeführerin ohnehin keine Einwendungen vorgebracht wurden…
…dass das Vorliegen einer Rechnung keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug beim innergemeinschaftlichen Erwerb ist und in erster Linie maßgebend ist, ob die erworbenen Gegenstände für Zwecke des Unternehmens bestimmt sind, wurde der Bw - unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die materielle Richtigkeit der zugrunde liegenden Geschäfte…
…BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid…
…entscheidet. Gemäß Schlussantrag in der Rechtssache C-580/16 vom 30.11.2017 schlägt Generalanwalt Bot dem EuGH vor, dass die rechtzeitige oder richtige Abgabe einer ZM durch den Erwerber keine materielle Voraussetzung sei und damit der Anwendbarkeit von Art 25 UStG. nicht entgegenstehen soll…
…dokumentieren. Im Ergebnis hat die Bf. den formellen Buchnachweis nicht erfüllt, sie vermochte auch nicht nach der objektiven Sachlage die materielle Richtigkeit der für die Steuerbefreiung erforderlichen Voraussetzungen im Sinne des Art 7 UStG durch andere Belege nachzuweisen. Dazu kommt, dass seitens des genannten Abnehmers…
…auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen auch nicht die materielle Richtigkeit…
…Ro 2014/17/0064). Das Gesetz räumt der Behörde darüber hinaus keinerlei Ermessen oder Spielraum zur Berücksichtigung von Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Festsetzung der von der Aussetzung der Einhebung umfassten Abgaben ein (BFG vom 18.8.2015, RV/7105095/2014 und vom 2…
…A) und als Ziel der Reise die PLZ des Zielortes eingetragen wurden. Dass eine Überprüfung der durchgeführten Fahrten auf ihre materielle Richtigkeit hin auf Grund derartiger Angaben nicht möglich ist zeigt sich darin, dass beispielsweise bei den mehrmaligen Dienstreisen nach 8010 unterschiedliche Kilometeranzahlen aufgezeichnet wurden…
…3. November geendet. Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamtes Braunau habe dem Bw. mitgeteilt, dass er kein Einspruchsrecht habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Februar 2004 wies die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich die Berufung als unbegründet ab. Im Vorlageantrag vom 7. März 2004 brachte der Bw. ergänzend vor…
…Bescheidspruch als denjenigen im angefochtenen erstinstanzlichen Bescheid durchzusetzen, indem der Berufungswerber eine - die Berufungsbehörde (bzw. den Entscheidenden) überzeugende - Begründung für die materielle Richtigkeit dieses anderen Spruches vorbringt. Die Berufungsbegründung der Bw basiert darauf, dass es unzulässig wäre, nach der Beendigung einer Außenprüfung mit der Schlussbesprechung…
…S 728, mwN). Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein. Weisen sie inhaltliche Unregelmäßigkeiten auf, kann dies die materielle Richtigkeit der Kilometerangaben in Frage stellen (Renner, aaO.). Nach…
…wird. § 205 BAO sieht keine Regelung vor, dass im Falle der nachträglichen Änderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen…
…BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid…
…ist verschuldensunabhängig und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der betreffende Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde, und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig. Anspruchszinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht …
…ist verschuldensunabhängig und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der betreffende Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde, und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig. Anspruchszinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht …