…Niederschrift vom 6. Oktober 2006). Das Fehlen der Auszüge von einem Geschäftskonto macht die Aufzeichnungen materiell unrichtig. Schließlich legte die Bw - mit Ausnahme von den Kontoauszügen - nur Kopien vor, obgleich eine Belegsammlung die Originalbelege zu beinhalten hat. 3. Schätzungsmethode: Die im Einkommensteuerverfahren für das Jahr…
…werde eine entsprechende Hinzurechnung zu Umsatz und Gewinn des Jahres 2003 in Höhe von 50.000 Euro vorgenommen. Durch diesen Zurechnungsbetrag werde einerseits der ursprüngliche Fehlbetrag in der Vermögensdeckungsrechnung geklärt (Erhöhung der verfügbaren Mittel), andererseits seien die festgestellten materiellen Mängel eindeutig dem Wirtschaftsjahr 2003 zuzuordnen…
…Die streitgegenständlichen Bescheide sind somit nach Ansicht des Referenten mit dem Mangel von unrichtigen bzw. rechtswidrigen Bescheidsprüchen behaftet, da die mangelhaften Aufzeichnungen des Berufungswerbers nicht durch Vornahme einer abgabenbehördlichen Schätzung berichtigt wurden. Die hiergegen erhobenen Ausführungen des Berufungswerbers beschränken sich im Wesentlichen auf das Vorbringen…
…FinStrG für den oben angeführten Zeitraum vor (Prüfungsbeginn 10. September 2002). Der Prüfer nahm aufgrund der von ihm festgestellten formellen und materiellen Mängel der Aufzeichnungen und Bücher eine kalkulatorische Schätzung des gesamten Umsatzes der Bw vor. Auf Basis einer Rohaufschlagsrechnung auf den erklärten Wareneinsatz sowie…
…12.000,00 Tz. 4 Zuschätzung Es liegen schwere formelle und materielle Mängel der Buchführung vor (vgl. Tz. 2). Der Apfl. selbst gab im Zuge der abgabenrechtlichen Prüfung der X. KEG mehrmals an, dass er Einkünfte von mehreren Presse- und Mediendiensten in A. und D…
…Infolge formeller und materieller Mängel sind die Aufzeichnungen nicht ordnungsmäßig iS von § 131 BAO (Tz 13). Daher mussten die Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1986 - 1989 geschätzt werden. (Tz 14). "Tz 15 Mängel der Aufzeichnungen: a) 1986 - 1988 Belege: Die Belegvorlage erfolgte trotz wiederholter Urgenzen nur…
…einen Einzelfall gehandelt habe und nicht künftige Vorgangsweise der Finanzverwaltung bedeute. Zu den in Punkt 1 der Niederschrift festgestellten formellen und materiellen Mängeln der Aufzeichnungen sei Folgendes festzuhalten: Tabelle | a | Die vereinzelt festgestellten Überschreibungen der Tageslosungen seien keine nachträglichen Veränderungen, sondern lediglich Schreibfehler…
…Barausgänge seien täglich in geeigneter Form festzuhalten. Die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sollten derart geordnet aufbewahrt werden, dass eine Überprüfung jederzeit möglich sei. Gemäß § 184 BAO bestehe die Berechtigung zur Schätzung, wenn formelle bzw. sachliche Mängel von Büchern und Aufzeichnungen vorlägen. Gem…
…der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen (vgl. Ritz, BAO², Tz 3 zu § 184 BAO und die dort zitierte Judikatur). Im vorliegenden Fall erfolgte die Zuschätzung zu Umsatz und Gewinn auf Grund von Aufzeichnungsmängeln und auch…
…erhebliche materielle Mängel auf. Darüber hinaus stellte die Betriebsprüfung fest, dass hinsichtlich der Umsätze aus Geldspielautomaten keine Grundaufzeichnungen vorhanden und zum jeweiligen Jahresende bei den Inventuren keine Zigarettenbestände ausgewiesen worden wären. Diese Aufzeichnungsmängel in ihrer Gesamtheit würden die Verhängung eines Sicherheitszuschlages in Höhe von 20…
…Ausgaben und Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar war. Für die Jahre 1987 und 1988 erfolgte die Vorlage der Journalaufzeichnungen nur durch Beibringung von Kopien (s. Ab. Bp S 68-93). Eine Überprüfung der Beträge im Vergleich mit den Erklärungen und Belegen war wegen der schwerwiegenden Mängel der…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber betreibt einen Imbissstand. Im Rahmen einer Buch- und Betriebsprüfung die Jahre 1998 bis 2000 betreffend stellte die Prüferin formelle Mängel bei den Aufzeichnungen sowie Kalkulationsdifferenzen bei…
…Anlässlich einer USt-Nachschau bzw. USt-Sonderprüfung betreffend den Zeitraum Jänner bis Juni 2002 wurden folgende Feststellungen getroffen: TZ 1) Buchführung/Aufzeichnungen: a) Grundaufzeichnungen Losungsermittlungen - formelle Mängel: Von der BP wurden sowohl laufende Aufzeichnungen überprüft als auch das Taxi besichtigt. Für das Jahr 2002 werden…
…schon bloße formelle Aufzeichnungsmängel, die einen Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Aufzeichnung nach sich ziehen, genügen. Andererseits ist im Falle der sachlichen Unrichtigkeit von Aufzeichnungen für die Schätzungsbefugnis ohne Bedeutung, ob die Aufzeichnungen formell ordnungsgemäß geführt wurden. Die dargelegten formellen und materiellen Mängel (siehe…
…werden die Ausgangsfakturen aufgrund von Aufzeichnungen über die erbrachten Arbeiten abgerechnet. Diese Grundaufzeichnungen konnten der BP ebenfalls nicht vorgelegt werden, da diese, sobald die Arbeiten abgerechnet waren, weggeworfen wurden. Korrigierte Rechnungen wurden ebenfalls nicht aufbewahrt. Aufgrund von formellen und materiellen Mängel erfolgen folgende Zuschätzungen für…
…wären: - Aufzeichnungen betreffend die Regiestunden und des gelieferten Materieales seien nicht vorhanden, - ein Baustellentagebuch sei nicht vorhanden, - Arbeitsaufträge seien nicht mehr vorhanden. Auf Grund der festgestellten formellen und materiellen Mängel ergebe sich eine Schätzungsberechtigung nach § 184 BAO. Die BP nahm eine Gewinnhinzurechnung im Ausmaß von…
…in Folge formeller als auch materieller Mängel nicht ordnungsgemäß iSd § 131 BAO war; Lieferscheine wurden vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist weggeworfen, Aufzeichnungen (Stunden, Urlaubsdateien) nur lückenhaft bzw. mangelhaft (Kassabuch) geführt und halbfertige Arbeiten bilanzmäßig zu gering angesetzt. Anhand vorgefundener Aufzeichnungen wie Stundenblattordnern aus 1999 und…
…vorgelegt wurden. Das Fehlen von Grundaufzeichnungen und Grundbelegen ist ein schwerer materieller Mangel, der zur Schätzung berechtigt. Im letzten Absatz auf Blatt 1 der Berufung wird durch den Pflichtigen ausgeführt: "die zur Debatte stehenden ursprünglichen Aufzeichnungen konnten im Zuge der Prüfung nicht vorgelegt werden". Dies…
…in der Taxiinnung tätig. Die Unternehmenstätigkeit wurde mit 31.12.2002 beendet. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung (BP) über den Zeitraum 1997 bis 1999 wurden gravierende formelle und materielle Mängel der Aufzeichnungen festgestellt und auf Basis der ermittelten durchschnittl. Kilometererträge eine Umsatz- und Gewinnzuschätzung gemäß…
…der sachlichen Unrichtigkeit von Aufzeichnungen für die Schätzungsbefugnis ohne Bedeutung, ob die Aufzeichnungen formell ordnungsgemäß geführt wurden. Die dargelegten formellen und materiellen Mängel sind insgesamt gesehen derart schwerwiegend, dass davon ausgegangen werden kann, dass neben den lt. BP-Berichten angeführten Zurechnungen aufgrund von Feststellungen der…