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4 055 Treffer1817 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0342-I/05Mit der Namensnennung allein ist der Aufforderung nach § 162 BAO nicht Genüge getan.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2006

…zu versteuern, dadurch sichergestellt sei, dass der Abgabepflichtige den Empfänger konkret genannt habe. Eine Namhaftmachung von Gästen des Lokals ohne genaue Adresse stelle keine hinreichende Empfängerbenennung dar. Amtliche Erhebungen hätten ergeben, dass keiner der genannten Empfänger steuerlich erfasst sei und damit die Möglichkeit, die entsprechenden…

UFSW RV/1321-W/02Firmenwertabschreibung nach Fusion (Art. I UmgrStG); Empfängernennung nach § 162 BAO; Gesellschafterdarlehen - Zinsaufwand verdeckte Ausschüttung; Verspätungszuschlag iVm ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004Teil 1/2

…dies damit, dass dadurch in Zukunft keine Geschäftsverbindungen mit Oststaaten zustande kommen würden. Aufgrund der fehlenden Empfängernennung habe die Bp eine Kürzung des Gesamtaufwandes für Provisionen für die Jahre 1993 - 1996 in Höhe von jeweils 35% vorgenommen und die Beträge (ÖS 120.740,00 - 1993;…

UFSW RV/3434-W/081. Ermessensübung bei Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO 2. Verstoß gegen Grundsatz von Treu und Glauben 3. Mangelnde Empfängerbenennung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2013

…96/13/0185; VwGH 20.1.1999, 96/13/0090). Dass die Abgabenbehörde eine gesetzwidrige Vorgangsweise - wie im gegenständlichen Verfahren die mangelnde Empfängernennung - nicht mehr aufrechterhält, ist für sich allein keine Verletzung von Treu und Glauben (vgl. VwGH 25.11.1997, 93/14/0159). Die…

UFSW RV/1321-W/02Firmenwertabschreibung nach Fusion (Art. I UmgrStG); Empfängernennung nach § 162 BAO; Gesellschafterdarlehen - Zinsaufwand verdeckte Ausschüttung; Verspätungszuschlag iVm ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004Teil 2/2

…Bekanntgabe von sechs Personen nicht als Empfängerbenennung im Sinne des § 162 BAO anzusehen. Somit ist die Bw. in keiner Hinsicht ihrer Verpflichtung zur Empfängerbenennung im Sinne des § 162 BAO nachgekommen. Entgegen der Vorgehensweise der Bp berechtigt die mangelnde Empfängernennung jedoch nicht dazu einen im Wege…

UFSW RV/1094-W/04Keine Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben bei fraglicher Leistungserbringung und keiner Empfängernennung (§ 162 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2006

…hat Zahlungen der Bw. an 4 ausländische Unternehmen unter Hinweis auf den mangelnden Nachweis der den Auszahlungen zugrundeliegenden Leistungen bzw. der betriebliche Veranlassung gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sowie aufgrund der mangelnden Empfängernennung gemäß § 162 BAO die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe versagt. Dem Arbeitsbogen der…

UFSW RV/0687-W/071. § 162 BAO iZm Provisionszahlungen an eine Domizilgesellschaft auf den Bahamas; 2. Eine Web-Site ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut, weshalb eine AfA zusteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2009Teil 1/2

…M." (England) genannt worden. Die Bp habe der Bw. noch einmal die Möglichkeit gegeben, bis 17. Februar 2006 der Aufforderung der (vollständigen) Empfängernennung gemäß § 162 BAO nachzukommen. Dieser Aufforderung sei nicht entsprochen worden. Im Zuge der Mitteilungen der Prüfungsfeststellungen (Schreiben vom 25. April 2006) sei…

UFSW RV/3245-W/08Ansatz eines ungeklärteren Vermögenszuwachses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.07.2011Teil 1/2

…ihrer eigenen Schenkung übergeben wurde. Bei der Geldweitergabe an MA-S wurde kein Beleg angefertigt und es war keine dritte Person anwesend. Die Betriebsprüfung verlangte folglich vom Bw. die genaue Empfängerbenennung, den Aufenthaltsort des MA-S und gegebenenfalls die Vorlage einer Empfangsbestätigung gemäß § 162 BAO…

UFSW RV/1911-W/05Empfängerbenennung bei Paletteneinkäufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2006Teil 1/2

…unbekannt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen seien dem steuerlichen Vertreter am 25. August 2004 vorgehalten worden. Gleichzeitig sei gemäß § 162 BAO zur Empfängerbenennung aufgefordert worden, da auf Grund der Erhebungen erwiesen sei, dass die genannten Empfänger nicht als existent auffindbar seien (Frist 6. September 2004). Somit…

UFSL RV/0441-L/04Nachweis bzw. Glaubhaftmachung von Subhonorarzahlungen und Taxikosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004

…die Empfängernennung verlangt, steht in ihrem Ermessen (Doralt, aaO, Tz 271 zu § 4). Der Bw. konnte trotz entsprechender mündlicher und schriftlicher Aufforderung über die für Taxifahrten aufgewendeten Beträge weder schriftliche Unterlagen vorlegen, noch war er in der Lage deren Empfänger zu benennen. Die mangelnde Erfüllung…

UFSW RV/1232-W/02Differenz zwischen Verkaufspreis und Marktwert eines Patentrechtes als verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…BAO-Kommentar, Tz 8 zu § 167). Unter dem Aspekt dieser ständigen Rechtsprechung hat der VwGH in mehreren Erkenntnissen bei mangelnder Mitwirkung und Empfängernennung im Zusammenhang mit dem Einschalten einer liechtensteinschen Sitzgesellschaft eine nachteilige Beweiswürdigung dahingehend als zulässig erachtet, dass davon ausgegangen werden kann, dass als…

UFSF RV/0009-F/06Nichtanerkennung beantragter Absetzungen auf Grund mangelnder Empfängerbenennung, österreichisches Besteuerungsrecht, doppelt ansässige Kapitalgesellschaft, Briefkastengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2009

…5. Juni 2002 sei seitens der Vertretung der Bw. bekannt gegeben worden, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsführer erfolgt sei und dieser definitiv erklärt habe, gegenüber der österreichischen Finanzverwaltung keine Empfängerbenennung zu machen. Gemäß § 162 Abs. 2 BAO seien die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen, wenn…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 4/5

…nur störend auf die betriebliche Tätigkeit ausgewirkt hätte. Eigentlich ist dieses Zimmer für die Tätigkeit des Bw zu klein gewesen. Die Tätigkeit ist seit 1995 wegen mangelnder Erfolgsaussichten eingestellt worden. In der Bescheidbeschwerde hat der Bw vorgetragen, dass wegen Nutzungsumwidmung des Arbeitszimmers der Wandverbau für…

UFSW RV/0062-W/03Scheinrechnungen in der Baubranche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2003

…Aufwendungen abgesetzt werden, so kann die Abgabenbehörde gem § 162 BAO verlangen, dass der Abgabenpflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Der Unternehmer hat zwar eine Empfängernennung von Anfang an offengelegt, jedoch wie aus dem Ermittlungsergebnis eindeutig hervorgeht, eine unrichtige, weshalb die…

UFSF RV/0121-F/06Gültigkeit von Vergleichen im Steuerrecht; Mangelnde Empfängerbenennung oder verdeckte Ausschüttung im Zusammenhang mit als Betriebsausgaben geltend gemachten Lizenzzahlungen an die Alleingesellschafterin (= liechtensteinische Domizil-, Sitz- bzw. Briefkastengesellschaft), Haftung für Kapitalertragsteuer; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles, Beweisverwertungsverbot von Rechtshilfeergebnissen; Vorliegen der Voraussetzungen einer Pensionsrückstellung; Abzugsfähigkeit von Reisespesen und Kilometergelder als Betriebsausgaben; Zulässigkeit der Hinzurechnung angemessener Zinserträge, Verzicht auf Einnahmen; Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2009Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Gde Lh, SB XXX, vertreten durch Dr. JP, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Gd F, H 37, vom 18. Februar 2004, vom 29. März 2004 sowie vom 18. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes F, vertreten…

UFSF RV/0121-F/06Gültigkeit von Vergleichen im Steuerrecht; Mangelnde Empfängerbenennung oder verdeckte Ausschüttung im Zusammenhang mit als Betriebsausgaben geltend gemachten Lizenzzahlungen an die Alleingesellschafterin (= liechtensteinische Domizil-, Sitz- bzw. Briefkastengesellschaft), Haftung für Kapitalertragsteuer; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles, Beweisverwertungsverbot von Rechtshilfeergebnissen; Vorliegen der Voraussetzungen einer Pensionsrückstellung; Abzugsfähigkeit von Reisespesen und Kilometergelder als Betriebsausgaben; Zulässigkeit der Hinzurechnung angemessener Zinserträge, Verzicht auf Einnahmen; Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2009Teil 2/3

…gemäß § 4 EStG 1988 ausgegangen worden ist bzw. auch von der Groß-Betriebsprüfung die betriebliche Veranlassung sämtlicher strittiger Beträge festgestellt wurde und diese Betriebsausgaben (nur) mangels tatsächlicher Empfängerbenennung nicht zum Abzug zugelassen wurden (vgl. dazu auch die Stellungnahme der Groß-Betriebsprüfung vom 21. April 2004…

UFSF RV/0121-F/06Gültigkeit von Vergleichen im Steuerrecht; Mangelnde Empfängerbenennung oder verdeckte Ausschüttung im Zusammenhang mit als Betriebsausgaben geltend gemachten Lizenzzahlungen an die Alleingesellschafterin (= liechtensteinische Domizil-, Sitz- bzw. Briefkastengesellschaft), Haftung für Kapitalertragsteuer; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles, Beweisverwertungsverbot von Rechtshilfeergebnissen; Vorliegen der Voraussetzungen einer Pensionsrückstellung; Abzugsfähigkeit von Reisespesen und Kilometergelder als Betriebsausgaben; Zulässigkeit der Hinzurechnung angemessener Zinserträge, Verzicht auf Einnahmen; Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2009Teil 3/3

Das Element der Schriftlichkeit war auf Grund der entsprechenden Dokumentation der Zusagen ohne Zweifel gegeben. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zusage erwarben die Berechtigten verbindliche Rechtsansprüche auf künftigen Pensionsbezug. Es musste daher zunächst grundsätzlich von rechtsverbindlichen Zusagen ausgegangen werden. Zu den in der gegenständlichen Vereinbarung…

UFSL FSRV/0033-L/04Beschwerde gegen Einleitungsbescheid wegen Abgabenhinterziehung nach Nichtanerkennung von Betriebsausgaben im Zuge einer Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.08.2004

…§ 20 EStG 1988) des Bf. ergeben. Gleiches lässt sich aber mit der in dem derzeitigen Verfahrensstadium erforderlichen Wahrscheinlichkeit auch für den Teilbereich der Auslandsprovisionen, wobei im Gegensatz zum Beschwerdevorbringen im Abgabenverfahren nicht die mangelnde Empfängerbenennung iSd. § 162 BAO, sondern die Nichterweisbarkeit der betrieblichen Veranlassung der…

UFSK RV/0313-K/06Nichtbescheid wegen unrichtiger Empfängernennung in der Zustellverfügung, erfolgte Zustellung an eine nicht empfangsbevollmächtigte Person und kein Zukommen an die zustellbevollmächtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2008

…bei der Zustellung Mängel, so gilt sie als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Schriftstück dem von der Behörde angegebenen Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Diese Gesetzesbestimmung bezieht sich auf die Heilung von Mängeln während des Zustellvorganges selbst. Nach § 9 Abs. 1 ZustG sind Zustellungsbevollmächtigte…

UFSW RV/0884-W/02Vorsteuerabzug bei unecht steuerbefreiten Leistungen, Nachweis von Provisionszahlungen, verdeckte Ausschüttung, Empfängerbenennung von Provisionen, Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, Abzugsfähigkeit von Strafen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003Teil 2/2

…die Behörde zur Annahme, dass die Bw. im Zusammenspiel mit Hintermännern Schecks einlöste, über deren mangelnde Werthaltigkeit sie von vorneherein Kenntnis besaß. Die Bp. ging nach Feststellung der Auszahlung eines Betrages über S 1.200.000,- davon aus, dass dieser dem Gf. der Bw. zugeflossen…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…allenfalls auf Grund der mangelnden Mitwirkung auch lückenhaften) Ergebnisse des Verfahrens in freier Beweiswürdigung von dem Sachverhalt ausgehen, der nach den Denkgesetzen und nach den allgemeinen Lebenserfahrungen und den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens den größeren Grad an Wahrscheinlichkeit aufweist. B) Erfüllung der Verpflichtung zur Empfängerbenennung gem…