…Aussicht gestellt worden. Am 9. September 2002 sei eine Ladung zur mündlichen Verhandlung an die Bw. ergangen. Vor dem angesetzten Verhandlungstermin habe sich der Verteidiger telefonisch mit der Finanzstrafbehörde erster Instanz in Verbindung gesetzt und um Terminverschiebung bis 15. Oktober 2002 ersucht. Dessen ungeachtet sei…
…Schwechat und Gerasdorf, vertreten durch Susanne Bandat, zu Recht erkannt: Das Erkenntnis wird gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG von amtswegen aufgehoben und zur neuerlichen Abhaltung einer mündlichen Verhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 4. Februar 2003, SN XXX, hat das Finanzamt…
…Rechnungen der P-GmbH an die Bw. (21. Dezember 2001). Firmenbuchauszug/Bw. (29. September 2004): Der Geschäftsführer stellt den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Am 2. Juli 2001 hat die Bw. dem Landesgericht Eisenstadt bekannt gegeben, dass LdS die Allein-Gesellschafterin der Bw. ist…
…bekannt zu geben, seit wann er das Arbeitszimmer für seine Tätigkeit als selbständiger Versicherungsagent nutze, ob sich seitdem etwas geändert habe und welche Tätigkeit(en) er derzeit ausübe. Mit Schreiben vom 10. April 2003 beantragte der BW daraufhin eine mündliche Verhandlung, legte einen Bauplan vor…
…Beschwerdeverfahren bis zur Erledigung des Wiederaufnahmegrundes auszusetzen, dem Bf. Zahlungserleichterung zu gewähren, sowie eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Irgendwelche Ausführungen betreffend der Höhe der beantragten Zahlungserleichterung fehlen im Ansuchen trotz anwaltlicher Vertretung zur Gänze. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung…
…2) oder in der Beitrittserklärung (§ 258 Abs. 1) beantragt, oder wenn der Referent eine derartige Entscheidung verlangt. Zufolge § 284 Abs. 1 BAO hat eine mündliche Verhandlung über eine Berufung stattzufinden, wenn dies in der Berufung (§ 250), im Vorlageantrag (§ 276 Abs. 2) oder in der Beitrittserklärung…
…sein bevollmächtigter Vertreter ist. Die Partei zeigt nicht auf, welches unvorhersehbare und unabwendbare Ereignis ihren rechtsfreundlichen Vertreter am Erscheinen zur mündlichen Verhandlung gehindert hätte. Unbeschadet der durch den Senat ausgesprochenen Zurückweisung wäre der Wiedereinsetzungsantrag somit aus den vorgenannten Gründen abzuweisen. Zum Antrag auf Wiederaufnahme wird…
…2003 (§ 205 BAO) entschieden: I. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. II. Der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 13. März 2007 wurden für I.R. (in…
…gestellt werden." § 323 Abs. 12 (zweiter Satz) BAO idF AbgRmRefG schränkt die Nachholung des Antrags auf mündliche Verhandlung auf die zum 1. Jänner 2003 offenen Berufungen ein, über die nach der vor dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz geltenden Rechtslage kein Berufungssenat zu entscheiden hatte ("monokratische Entscheidungen…
…Oktober 2003 jeweils in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers, des Amtsbeauftragten Oberrat Harald Volmer sowie der Schriftführerin Diana Engelmaier bzw. Karin Nowotny durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird stattgegeben und in der Sache gemäß § 161 Abs.1 Finanzstrafgesetz 1958, BGBl…
…dass in der streitggst. Angelegenheit eine mündliche Berufungsverhandlung abgehalten werden möge. Über die Berufung wurde erwogen: Zum ergänzenden Antrag vom 18. April 2002 ist zunächst auszuführen, dass gemäß § 284 Abs. 1 BAO eine mündliche Verhandlung über eine Berufung stattzufinden hat, 1.) wenn dies in der…
…Juni 2011, StrNr. 001, hat das Finanzamt Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz nach einer in Abwesenheit des Berufungswerbers A durchgeführten mündlichen Verhandlung diesen für schuldig erkannt, weil er 1. fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch das Nichterklären eines Teiles…
…lit. a FinStrG pauschal mit € 120.- bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 6. Juni 2002, wobei im Wesentlichen vorgebracht wurde, dass er eine Ladung zur mündlichen Verhandlung für den 5. Mai 2002, 09.00 Uhr, erhalten habe. An…
…Verfahrens. Eine vor dem Berufungssenat I als Organ der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich als damalige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz für den 31. Mai 2000 anberaumte mündliche Verhandlung wurde zur Einholung eines medizinischen Gutachtens über die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten vertagt. Dem Gutachten des als Sachverständigen beauftragten Dr. L.…
…Finanzlandesdirektion für Oberösterreich als damalige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz und des nunmehr erkennenden Senates, eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen, scheiterte an dem Umstand, dass - wie vorliegenden Gutachten zu entnehmen ist - AH nicht verhandlungsfähig gewesen ist und dies aller Wahrscheinlichkeit nach auch bis zum Eintritt der absoluten Verjährung…
…den für die Erledigung der Strafsache maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen festzustellen und dem Beschuldigten sowie den Nebenbeteiligten Gelegenheit zu geben, ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen. Die mündliche Verhandlung ist das Kernstück des Finanzstrafverfahrens. In ihr soll die Wahrheit endgültig festgestellt werden…
…darauf, dass der Bw. auch noch im Verfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat von der Möglichkeit, in einer von ihm beantragten mündlichen Verhandlung, dies mit dem Hinweis auf eine allenfalls noch gegebene finanzielle Notlage betreffend An- und Abreise, seinen Standpunkt zu vertreten und alles Zweckdienliche vorzubringen…
…zu einem anderen Dienstgeber steht. Zum Antrag des Berufungswerbers im Schreiben vom 20.11.2008 auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat unter anderem eine mündliche Verhandlung über eine Berufung stattzufinden…
…festgesetzt worden wären, bestünden auch die Säumniszuschläge nicht zu Recht. Mit weiterem Schriftsatz vom 4. August 2005 beantragten die Bw. in Ergänzung der Berufung die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 282 Abs. 1 lit. a BAO obliegt…
…beantragt, das Strafverfahren gegen den Bf. einzustellen. In der Eingabe vom 19. Februar 2007 ersuchte der Bf. ergänzend um Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Nach der Aktenlage wurde das vom Bf. am 23. Oktober 2006 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen mit dem Bescheid vom 7. November 2006 abgewiesen. Am…