…von Sonderzahlungen nicht anerkannt und der Gesamtbetrag den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ohne inländischem Steuerabzug zugeordnet. Begründet wurde dies damit, dass Sonderzahlungen nach § 67 EStG nur versteuert werden können, wenn diese durch vertragliche Festsetzung und tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen zu unterscheiden sind…
…an deren Stelle tretende Ersatzleistungen) nur für einen Teil des Kalenderjahres erhält, die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs…
…a oder ... nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 1 bis 3 und laufende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 41 Abs. 4 für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes…
…vorgegangen, wenn es die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umgerechnet hat. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang nämlich nur, dass der in Frage stehende Bezug zum laufenden Tarif zu versteuern ist und lediglich…
…vom 22. Jänner 2002, die in Rede stehenden Aufwendungen (teilweise) im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (AA AG) als Werbungskosten zu berücksichtigen, nicht gefolgt werden, da diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den genannten Einkünften stünden (enger Werbungskostenbegriff - z.B. VwGH v. 25.3…
…so sind gemäß § 3 Abs 2 EStG 1988 die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 und laufende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 41 Abs 4 für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen…
…Geschäftsführer der Nov. GmbH eine Einkunftsquelle zu schaffen, sodass die gegenständlichen Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Abzug zu bringen sind. Laut Firmenbuchauszug war der Bw. im Zeitraum Mai 1997 bis Juni 2000 zu 20% an der Nov. GmbH beteiligt…
…021,31 € Entscheidungsgründe: Der in Großbritannien geborene Berufungswerber (Bw.) erklärte für das streitgegenständliche Veranlagungsjahr 2007 mit FINANZOnline nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als kaufmännischer Angestellter von 187.967,43 € (Kennzahl 762) und machte Sozialversicherungsbeträge von 5.416,87 € (Kennzahl 274) und…
…3 und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen und ist das Einkommen mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…
…gem. § 3 Abs. 2 wurde auf das bisher Vorgebrachte (Punkt 2.) verwiesen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, inwieweit zum laufenden Tarif zu versteuernde Einkünfte der Bw. aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen und ob diese für eine Hochrechnung gem. § 3 Abs 2 heranzuziehen sind. Überdies…
…erzielte im gegenständlichen Zeitraum (im Jahr 2007) u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Zuge einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 wurde vorgebracht, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht festgesetzt worden seien. Bezüge in Höhe von € 67.850,62 seien gemäß…
…" laufende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 41 Abs. 4 für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen"). § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 bezieht in die Steuerbefreiung das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld mit ein. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz…
…bis 3 und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…
…" laufende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 41 Abs. 4 für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen"). § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 bezieht in die Steuerbefreiung das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld mit ein. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz…
…bis 3 und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt…
…a oder ... nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 1 bis 3 und laufende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 41 Abs. 4 für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes…
…laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhöht um die sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 (zB 13. und 14. Monatsbezug) anzusetzen. Laut Lohnzettel von der X GmbH ist von folgenden Bezüge auszugehen: | | € | laufende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhöht um die sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 (zB 13. und 14. Monatsbezug) anzusetzen. Der für den Bw. geltende Selbstbehalt berechnet sich daher wie folgt: | | € | laufende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…1988, ausgenommen laufende Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10, Z 11 und Z 15 lit. a EStG 1988." Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn). Gemäß …
…die für Zeiträume bezahlt wurden, die die erste Woche (5 Arbeitstage) der Dienstzuteilung überstiegen. Diese Bezüge stellten schon ab der zweiten Woche und damit noch im Jahr 2007 einkommensteuerlich relevante, laufende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Durch die Novellierung des § 26 Z 4 EStG 1988…