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UFSS FSRV/0034-S/05Geschäftsführer einer in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen GmbH, die Unkenntnis von jahrelanger Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben in Höhe von Millionen ATS mit ausgedehnten Auslandsreisen rechtfertigen, Beweiswürdigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2008

…im Jahr 2002 hingegen keinen einzigen Geschäftsfall. Ein Zusammenhang mit der Nichtentrichtung der Lohnabgaben könne insbesondere in Anbetracht des langen Tatzeitraumes nicht erblickt werden. Der vom Beschuldigten eingewendeten Nachmeldung der Lohnabgaben in den Jahresabschlüssen könne keine strafbefreiende Wirkung zukommen. Die Bilanzen seien jeweils erst in…

UFSW FSRV/0121-W/03Höhe der Verkürzungsbeträge, Strafberufung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.12.2003

…Anzumerken sei aber auch, dass Grundlage der Schätzung für den gesamten Tatzeitraum die von der steuerlichen Vertretung vorgelegte Umsatzschätzung der Jahre 1996 bis 2000 gewesen sei. Bei der Dauer des strafbaren Verhaltens, der Art der Tätigkeit und der Höhe der Beträge könne realistisch nur von…

UFSL FSRV/0056-L/06Berufung gegen Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen wegen mangelndem Tatvorsatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.07.2007

…anzusehen. Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der teilweisen Schadensgutmachung, des Geständnisses und der finanziellen Schwierigkeiten als strafmildernd sowie dem langen Tatzeitraum als erschwerend, seien die spruchgemäßen Strafen auszusprechen gewesen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 1. Juni 2006…

UFSL FSRV/0129-L/04Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen eines Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.06.2005

… 33 Z. 1 StGB (langer Tatzeitraum) die primären Grundlagen für die Strafausmessung innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen. Daneben sind bei der Strafausmessung freilich auch noch Überlegungen in der Richtung anzustellen, dass eine Finanzstrafe einerseits den Täter von der Begehung weiterer Finanzvergehen abbringen soll und andererseits - gerade…

UFSW FSRV/0038-W/12Eigenständige Beurteilung der objektiven Tatseite im Finanzstrafverfahren unter anderen Beweislastregeln als im Abgabenverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2013

…stehenden Geschäftsfrau die sie treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen seien. Bei der Strafbemessung sei erschwerend der lange Tatzeitraum und eine Vorstrafe, als mildernd kein Umstand zu werten Nach § 23 FinStrG bemesse sich die Strafe…

UFSW FSRV/0066-W/11Berufung des Amtsbeauftragten wegen Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2012

…bisherige Unbescholtenheit, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen gewertet worden. Zu Unrecht nicht berücksichtigt sei jedoch der Umstand, dass hinsichtlich des Faktums der Hinterziehung von Lohnabgaben ein doch sehr langer Tatzeitraum bzw. mehrfache Tatwiederholung vorliege. Grundsätzlich lasse die bekämpfte Entscheidung auch nicht erkennen, wie…

UFSL FSRV/0037-L/09Für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Mitbetreiber eines Kaffeehauses, der trotz ausdrücklicher Belehrung über seine diesbezüglichen Pflichten die Entrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und die Übersendung von Voranmeldungen bis zum Ablauf der Fälligkeitstage mit dem Ziel einer vorübergehenden Abgabenvermeidung unterlässt und dadurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG begeht; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…zu werten ein Geständnis des Beschuldigten, seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, eine schwierige wirtschaftliche Situation (Konkurs) [ergänze: welche den Finanzstraftäter wohl zu seinem Verhalten verleitet habe], als erschwerend ein langer Tatzeitraum. § 49 Abs. 2 FinStrG "erzwinge" eine Halbierung des Verkürzungsbetrages als Strafrahmen. Somit sei beim Beschuldigten von…

UFSS FSRV/0001-S/10Vorliegen von allgemeinen und besonderen Strafzumessungsgründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)23.09.2010

…des Strafrahmens betrage und daher weder einem spezialpräventiven Zweck noch einer Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile aus dem Finanzdelikt Rechnung trage. Insbesondere müssten bei der Strafzumessung die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt und der lange Tatzeitraum als erschwerend berücksichtigt werden.   In der mündlichen Berufungsverhandlung vom 23…

UFSL FSRV/0012-L/08Unaufmerksamer Zahnarzt, welcher bei Anwendung eines steuersparenden Mehrkontenmodells und verrechneter Zinsvorauszahlungen die teilweise Unüblichkeit letzterer (infolge angewandter niedrigerer Zinssätze bei deren Stornierung) nicht erkennt und deswegen eine fahrlässige Verkürzung von Einkommensteuer zu verantworten hat; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…fremdüblich sei, wäre [vor der Entscheidung des Spruchsenates] weder festgestellt noch thematisiert worden. Überdies wären die vorgeworfenen Taten verjährt. In Bezug auf eine allfällige Strafbemessung sei zu Unrecht ein langer Tatzeitraum als erschwerend gewertet worden, dafür aber der Aspekt der lange zurückliegenden Tat bzw. des…

UFSZ1W ZRV/0304-Z1W/07Zigarettenschmuggel, vorschriftswidriges Verbringen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.07.2010

…des Bf., dass dem Abgabenbescheid ein zu langer Tatzeitraum zu Grunde gelegt wurde ist nicht nachvollziehbar, da der Bf. in seiner Erstaussage, wie oben wiedergegeben (Fahrten mit Mercedesbus seit 2003, dabei nehme er nicht jedes Mal Zigaretten mit usw.) selbst diesen Tatzeitraum nennt. Weiters ist…

UFSS FSRV/0045-S/08Abgabenhinterziehung eines unvollständig Grundaufzeichnungen führenden Taxiunternehmers, der diese Mängel durch unzureichende Nachkalkulationen zu kaschieren versuchte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2009Teil 2/3

…6. und nunmehr darauf verwiesen, dass ein weiterer - sehr gewichtiger - Milderungsgrund und zwar ein Geständnis (hinsichtlich der fahrlässigen Abgabenverkürzung) zu berücksichtigen sein werde, und der von der Behörde erster Instanz angezogene Erschwerungsgrund (langer Tatzeitraum) entfallen müsse und damit lediglich Milderungsgründe (Schadenswiedergutmachung, kooperatives Verhalten, Geständnis, Unbescholtenheit…

UFSL FSRV/0052-L/05Berufung gegen Erkenntnis des Spruchsenates, Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages nach Schätzung druch die Betriebsprüfung; Tilgungsfristen zwischen erster und zweiter Instanz abgelaufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008Teil 1/2

…Umsätze betrafen, die aufgrund der Buchhaltung nachprüfbar waren, nicht aber die Erlösverkürzungen. Bei der Strafbemessung war a) mildernd: Teilgeständnis; b) erschwerend: langer Tatzeitraum und eine Vorstrafe (die 2. Verurteilung ist mangels Zustellung der Strafverfügung an den Beschuldigten nicht als solche zu werten). § 33 Abs. 5…

UFSL FSRV/0032-L/06Berufung gegen Erkenntnis des Spruchsenates, subjektive Tatseite für eine Abgabenhinterziehung ist nicht erweisbar, wohl jedoch für Finanzordnungswidrigkeiten nach §§ 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wobei die Verjährungsfristen zu beachten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008

…mündlichen Spruchverhandlung), Unbescholtenheit, Schadensgutmachung, schwierige familiäre Situation und untergeordneter Tatbeitrag b) erschwerend: 1. M.L.: langer Tatzeitraum und Zusammentreffen eines Finanzvergehens und einer Finanzordnungswidrigkeit 2. G.L.: langer Tatzeitraum. § 33 Abs. 5 FinStrG erlaubt eine Verdoppelung des Verkürzungsbetrages als Strafrahmen. Somit ist auszugehen von einem…

UFSL FSRV/0068-L/06Berufung gegen Strafausspruch wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.05.2008

…Geständnis, schwierige derzeitige wirtschaftliche Lage sowie teilweise Schadensgutmachung; straferschwerend: langer Tatzeitraum) seien die entsprechenden Strafen zu verhängen gewesen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die ausschließlich die Festsetzung der Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe bekämpfende fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 6. Juli 2006, wobei im Wesentlichen wie folgt…

UFSL FSRV/0064-L/05Mit Freiheitsstrafe zu ahndende beständige Hinterziehungen eines fahrenden Händlers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006

…83 für den Zeitraum Mai 2003 zu reduzieren gewesen. Als mildernd wertete der Senat das Geständnis des Beschuldigten, als erschwerend hingegen den langen Tatzeitraum und die einschlägigen Vorstrafen, sodass unter Anwendung der Strafbemessungsregeln des FinStrG auf entsprechende Strafen zu erkennen gewesen sei. Gegen den Strafausspruch…

UFSF FSRV/0001-F/03Vorliegen einer gewerbsmäßigen Begehung von Abgabenhinterziehungen bei Verheimlichung der gewerblichen Tätigkeit vor der Abgabenbehörde von Beginn an.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2003

…die bisherige Unbescholtenheit, die teilweise Schadensgutmachung sowie die geständige Verantwortung und die finanzielle Problematik, als erschwerend die wiederholten Tatbegehungen über einen sehr langen Tatzeitraum, weshalb ausgehend vom gravierenden Verschulden eine schuld- und tatangemessene Geldstrafe in der Höhe von 35.000,00 €, im Uneinbringlichkeitsfalle eine…

UFSW FSRV/0008-W/04Vorliegen einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.03.2004

…geständige Rechtfertigung der Bw., die volle Schadensgutmachung, ihr Handeln aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notlage heraus sowie das zwischenzeitige Wohlverhalten bei bereits länger zurückliegenden Tatzeiträumen. Dem gegenüber wurde als erschwerend der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum angesehen. Dazu ist auszuführen, dass es für die…

UFSL FSRV/0092-L/06Nicht entrichtete bzw. abgeführte Selbstbemessungsabgaben durch in Finanznot befindliche Entscheidungsträger einer Friseursalon-Franchise-Kette
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.12.2009Teil 1/2

…Schadensgutmachung. Bei Y. B. ist zusätzlich mildernd die Selbstanzeige, der allerdings keine strafbefreiende Wirkung zukommt. Als erschwerend wiegen bei sämtlichen drei Beschuldigten der längere Tatzeitraum, dass heißt die Mehrzahl der deliktischen Angriffe. In Anbetracht der jeweils dargestellten Strafrahmen ist somit bei X. A. eine Geldstrafe…

UFSS FSRV/0039-S/10Abgabe unrichtiger bzw. Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.09.2013

…wonach er nunmehr monatlich über ca. € 5.100,-- netto verfügt. Zu den bereits im angefochtenen Erkenntnis zutreffend erfassten Milderungsgründen der hundertprozentigen Schadensgutmachung und der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit kommt der Umstand des länger zurückliegenden Tatzeitraumes, denen keine Erschwerungsgründe gegenüber stehen. Nachdem die individuell konkrete Strafe aber…

UFSS FSRV/0017-S/08Außerordentliche Strafmilderung aufgrund außergewöhnlicher Lebensumstände eines Abgabenhinterziehers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2009

…wertete der Erstsenat keine Umstände als erschwerend, als mildernd hingegen die Unbescholtenheit des Beschuldigten, eine teilweise Schadensgutmachung sowie den Umstand der länger zurückliegenden Tatzeiträume. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 25. März 2008, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde…