…Ein Stundungsansuchen mit dem Umstand einer behaupteten langen Verfahrensdauer zu begründen, ist insofern auch nicht logisch nachvollziehbar, als bei einer kürzeren Verfahrensdauer die Vorschreibung der Abgaben früher erfolgt wäre. So gesehen hat die Bw durch die längere Verfahrensdauer bereits eine "Stundung" erfahren. Die Tatsache der…
…Sofern der Bw vorbringt, ihm sei durch das Nichttätigwerden der Behörde bis 2009 ein persönlicher Schaden entstanden, ist er darauf hinzuweisen, dass sich der Bw durch die lange Verfahrensdauer ja auch Zinsen erspart hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 1. Februar 2011
…dabei nicht nur Nachforderungen, sondern auch Guthaben verzinst. Im vorliegenden Fall sei die lange Bearbeitungsdauer durch eine falsche Angabe auf der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung verursacht worden, es sei nämlich angegeben worden, dass im Jahr 2003 zwei bezugauszahlende Stellen vorliegen würden, das Finanzamt habe…
…ff.) Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstehen. Selbst wenn die Verfahrensverzögerung oder die lange Verfahrensdauer allein aufgrund des Verhaltens des Finanzamtes entstanden ist, hat dies auf die Festsetzung von Anspruchszinsen keine Auswirkung. Es war daher spruchgemäß zu…
…demgegenüber mit dem bereits im erstinstanzlichen Verfahren relevierten Gleichbehandlungsgebot auseinander zu setzen gehabt. Auch insoweit gebe die Behörde - rechtlich abstrakt - die tatsächliche Situation wieder, sei jedoch nicht in der Lage, ein tatsächlich haftungsbegründendes Verhalten festzustellen. Die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebotes ergebe sich aus dem Konkursakt. So…
…der Abgabenbehörden gelegen sei, dass eine Berufungsentscheidung nicht eher ergangen sei. Auf Grund dieser Sach- und Rechtslage liege auch eine sachliche Unbilligkeit vor, da durch die überlange Verfahrensdauer enorme Aussetzungszinsen angefallen seien. Da Abschreibungen gemäß § 235 BAO von Amts wegen erfolgen könnten, hätte daher die…
…21. Mai 2001 berichtigt. Nach Vorschreibung der richtigen Steuern habe er diese immer pünktlich beglichen. Weitere Steuervorschreibungen die nicht in angemessener Zeit vorgeschrieben wurden seien in früheren Anträgen und Ansuchen angeführt worden. Da die lange Verfahrensdauer nicht durch das Berufungsverfahren sondern durch andere Umstände, die…
…habe, sei vorliegenden Falls darin zu erblicken, dass die Berufungsverfahren betreffend die Einkommensteuer 1993 und 1998 des Bw sowie betreffend die Umsatzsteuer 1992, 1993, 1995 und 1996 der D-KG eine außerordentlich lange Verfahrensdauer benötigt hätten. Der Gesetzgeber habe in § 27 Abs. 1 VwGG normiert…
…19. November 2004 Zinsen in Höhe von € 307,57 ergeben. Dem gegenüber stünden die Aussetzungszinsen in Höhe von € 6.024,48. Es erweise sich somit die Vorschreibung der Aussetzungszinsen sowohl der Höhe als auch nach dem langen Zeitraum als unbillig, weshalb beantragt werde…
…erste Jahr 22 Jahre zurückliege, sei dokumentiert, dass durch die vorliegenden Bescheide die Einschreiterin massiv in Ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt worden sei. Dies deshalb, weil die extrem lange Verfahrensdauer für die Bw. nicht zumutbar sei. Die Behörde hätte bereits bei Vorliegen der…
…ff.) Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstehen. Selbst wenn die Verfahrensverzögerung oder die lange Verfahrensdauer allein aufgrund des Verhaltens des Finanzamtes entstanden ist, hat dies auf die Festsetzung von Anspruchszinsen keine Auswirkung. Es war daher spruchgemäß zu…
…vorzuschreiben, es obliegt der Abgabenbehörde nicht, im Rahmen einer Ermessensübung (etwa im Zusammenhang mit einer Verschuldensprüfung hinsichtlich der Verantwortung für eine lange Verfahrensdauer) hievon abzusehen. Es ist somit vom Abgabepflichtigen bei Inanspruchnahme dieses Zahlungsaufschubes, wenn er seine Berufung verliert auch in Kauf zu nehmen, dass…
…untermauerte der Bw. sein bisheriges Vorbringen durch die Vorlage weiterer Unterlagen und ergänzende Ausführungen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht verwies er einerseits auf die unüblich lange Verfahrensdauer, welche zu Problemen mit mittlerweile verblassten Korrespondenzunterlagen und insbesondere auch zum Eintritt der absoluten Verjährung geführt habe. Außerdem wendete er…
…so gewesen, sondern auch in vielen anderen Verfahren beim Finanzamt W. Die Einführung der Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO mit BGBl. 2000/142 habe die Länge der Verfahrensdauer insbesondere im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung, die immer zurückreichende Zeiträume betreffe, zu einem monetär bedeutsamen Kriterium gemacht. Es…
…so gewesen, sondern auch in vielen anderen Verfahren beim Finanzamt W. Die Einführung der Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO mit BGBl. 2000/142 habe die Länge der Verfahrensdauer insbesondere im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung, die immer zurückreichende Zeiträume betreffe, zu einem monetär bedeutsamen Kriterium gemacht. Es…
…Gebäudes mit seinem langwierigen Rechtsstreit mit der Fa. RL über die Mängel der Lieferung (Betondecke) aus dem Jahr 1992, die überaus lange Verfahrensdauer und der Tatsache, dass er die Beweise nicht vernichten wolle. Zu diesem Vorbringen ist auszuführen, dass ein Rechtsstreit zwischen einem Bauherrn und…
…die zutreffend in der Berufung ins Treffen geführte vom Bw. nicht verschuldete unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer an sowie den Umstand an, dass mittlerweile volle Schadensgutmachung erfolgt ist, als erschwerend wurden hingegen die Tatbegehung durch einen längeren Zeitraum angesehen. Unter Zugrundlegung dieser Strafzumessungserwägungen erweist sich die aus…
…marginale Berücksichtigung der angesetzten Werbungskosten aufgewiesen. Da ihm durch die drei Ergänzungsersuchen ohnehin erhebliche Steuerberatungskosten entstanden wären, von seinem persönlichen zeitlichen Aufwand abgesehen, und die lange Verfahrensdauer sicherlich nicht ausschließlich durch seine Reaktionszeiten auf die Ergänzungsersuchen verursacht worden wäre, ersuche der Bw. um Streichung bzw…
…gemacht, die eine verdeckte Aufschüttung nach sich ziehen müssen. Dr. Halm: Auf Grund der langen Verfahrensdauer (das Verfahren ist seit dem Jahre 2003 anhängig) kann ich als steuerlicher Vertreter keinesfalls angeben, ob tatsächlich eine "einvernehmliche" Gewinnausschüttung stattgefunden hat. Vorsitzender: Ich weise Sie darauf hin, dass…
…sowie der nachfolgenden Argumente unter Anwendung von Billigkeitsüberlegungen vorzunehmen. Entgegen den Ausführungen in der Begründung beziehe sich das Ansuchen nicht auf die Vorschreibung von Aussetzungszinsen als solche, sondern auf die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer, die in diesem Umfang nicht gerechtfertigt erscheine und auch nicht vorhersehbar sei…